Beiträge und Gebühren: Nachteilsausgleiche für beeinträchtigte Studierende
Zu den studentischen Fixkosten gehören auch verschiedene Gebühren und Beiträge, wie Rundfunk- und Semesterbeiträge. Nachteilsausgleiche für behinderte und chronisch kranke Studierende können im Einzelfall eine Ermäßigung…
Studierende, die BAföG beziehen, zahlen keine Rundfunkbeiträge. Auch Studierende mit starken Seh- und Hörbeeinträchtigungen und Studierende, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, können von Nachteilsausgleichen profitieren.
Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen sollten mindestens ein Jahr — bei hohem und/oder komplexem Unterstützungsbedarf besser zwei Jahre — vor dem geplanten Studienbeginn mit den Vorbereitungen beginnen.
Der nachfolgende Ablaufplan dient der Orientierung und…
Studienwahl mit Beeinträchtigung: kommentierter Überblick
Beeinträchtigte Studieninteressierte haben häufiger als andere eine vom Üblichen abweichende Ausbildungsbiografie. Manche sind unsicher, ob ihre Vorbildung für den Wunschstudiengang ausreicht. Andere suchen wegen ihrer Beeinträchtigungen…
Ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt für den "nicht-ausbildungsbedingten" Mehrbedarf
Wer während des Studiums wegen einer Beeinträchtigung erhöhte Unterhaltskosten hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge für "nicht-ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe" beim Jobcenter oder - in…
Wie ein Studium finanzieren? Zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten eines Studium beraten die Studentenwerke vor Ort - und zwar in den BAföG-Ämtern und in den Sozialberatungsstellen.
Sozialberatung und Finanzierungsberatung der Studierendenwerke
Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Krankenversicherung
Studierende können von günstigen Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GVK) profitieren. Belange von Studierenden mit Behinderungen werden besonders berücksichtigt.