BAföG für Studierende mit Beeinträchtigungen

Die Situation von Studierenden mit Beeinträchtigung wird im BAföG auf verschiedene Weise berücksichtigt. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier. Wichtig zu wissen: Für Krankheitsphasen, die länger als 3 Monate dauern, gibt es kein BAföG.

Auch für Studierende mit Beeinträchtigungen ohne genügend Eigenmittel steht BAföG zur Finanzierung des Studiums und Lebensunterhalts an erster Stelle ("ausbildungsgeprägter Unterhalt"). Deshalb ist es wichtig, sich ausführlich über die allgemeinen Bedingungen zu informieren. 
Zusätzlich sollten beeinträchtigte Studierende aber auch wissen, wie sich Beeinträchtigungen auf den BAföG-Anspruch auswirken können, welche Kosten das BAföG (nicht) deckt und was im Krankheitsfall zu tun ist.
Kompensationsmöglichkeiten im BAföG knüpfen an das Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderungen an. Zu der Gruppe der Studierenden mit Behinderungen gehören Studierende, deren Teilhabe am Studium in Verbindung mit länger andauernden körperlichen und Sinnesbeeinträchtigungen, mit chronisch-somatischen und psychischen Erkrankungen sowie Neurodivergenzen (z.B. Austismus-Spektrums-Störungen, ADHS oder Legasthenie), beeinträchtigt wird.

Häufig gestellte Fragen

  1. Für welche Studiengänge gibt es BAföG, für welche nicht? Gibt es Sonderregelungen für beeinträchtigte Studierende?
    BAföG-förderungsfähige Ausbildungen

  2. Welche Altersgrenzen gelten für beeinträchtigte Studienanfänger/innen?
    Überschreiten der Altersgrenze bei Studienbeginn

  3. Vermögen und Einkommen: Welche Regelungen gelten für beeinträchtigte Studierende?
    Zusätzliche Freibeträge bei Vermögen und Einkommen

  4. Welche Kosten deckt das BAföG und welche Kosten deckt es nicht?
    Keine Bedarfsdeckung im Einzelfall

  5. Förderungsdauer: Wie lange haben beeinträchtigte Studierende Anspruch auf BAföG?
    Verlängerung der BAföG-Förderung

  6. Fachrichtungswechsel: Gibt es Sonderregelungen für beeinträchtigte Studierende?
    Fachrichtungswechsel aus unabweisbarem Grund

  7. Wie lange gibt es BAföG bei krankheitsbedingter Studienunterbrechung?
    BAföG bei krankheitsbedingter Studienunterbrechung

  8. Gibt es BAföG für die Zeit zwischen Bachelor- und Master-Studiengang?
    BAföG beim Übergang vom Bachelor zum Master

  9. Bis wann müssen beeinträchtigte Studierende ihr BAföG-Darlehen zurückzahlen?
    BAföG-Darlehen: Rückzahlungsmodalitäten

  10. Welche Nachteilsausgleiche gibt es überhaupt? - Alle auf einen Blick
    Nachteilsausgleiche für beeinträchtigte Studierende

Information und Beratung

Beratungspflicht der BAföG-Ämter

Die BAföG-Ämter sind verpflichtet, Studieninteressierte, Studierende und deren Eltern vorab zu beraten und über Nachteilsausgleiche für beeinträchtigte Studierende bei der BAföG-Förderung zu informieren (§ 41 Absatz 3 BAföG).

Wichtig: Bei Bedarf sorgt das BAföG-Amt nach vorheriger Absprache für eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in oder eine andere Kommunikationsassistenz.

Vorabentscheid der BAföG-Ämter

Wenn sich Studieninteressierte oder Studierende nicht sicher sind, ob sie BAföG-berechtigt sind, weil sie die Altersgrenze überschritten haben, den Studiengang gewechselt haben oder schon früher mit BAföG gefördert wurden, können sie das im BAföG-Amt vorab klären lassen. In diesem Fall beantragen sie schriftlich eine Vorabentscheidung (§ 46 Absatz 5 Satz 1 BAföG). Diese bindet das BAföG-Amt in seinen Aussagen aber nur für ein Jahr. Wer das Studium später aufnimmt, sollte einen neuen Vorabentscheid beantragen.