Technische Hilfsmittel & Assistenzen
Zur Kompensation gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Studium sind Studierende teilweise angewiesen auf:
Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach den individuellen Auswirkungen der Beeinträchtigungen im gewählten Studiengang.
Wichtig: Studierende sollten über die erforderlichen Hilfsmittel und personellen Unterstützungen möglichst ab Studienbeginn verfügen können. Der Bedarf sollte daher vor Studienbeginn festgestellt und ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialhilfeträger frühzeitig gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt leider oft nicht fristgerecht. Die Studienfachberatung und die Behindertenbeauftragten der Hochschule unterstützen bei der Antragsstellung.
Die Finanzierung der erforderlichen Hilfen erfolgt überwiegend im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Beschaffung und Organisation der Leistungen ist in der Regel Sache der Studierenden.
Studierende, die in Lehrveranstaltungen auf technische Hilfen, Studien- oder Kommunikationsassistenz angewiesen sind, sollten frühzeitig Dozent*innen sowie Mitstudierende über ihre Erfordernisse informieren und angemessene Vorkehrungen verabreden, sofern sich daraus Auswirkungen auf die Lehrveranstaltungen ergeben.
Technische Hilfsmittel
Insbesondere Studierende mit Seh‑, Hör- und motorischen Beeinträchtigungen sowie Studierende mit Legasthenie nutzen technische Hilfsmittel, um beeinträchtigungsbedingte Einschränkungen zu kompensieren. Je nach Beeinträchtigung und Studiengang werden unterschiedliche Hilfsmittel erforderlich. Studierende mit Hörbeeinträchtigung setzen beispielsweise Mikroportanlagen im Unterricht ein, blinde Studierende und Studierende mit Legasthenie sind auf die Sprachausgabe ihres Notebooks und motorisch beeinträchtigte Studierende auf ihre speziell angepassten PCs angewiesen. Je nach Studiengang werden andere Hilfsmittel, wie Stethoskope für hörbehinderte Medizin-Studierende oder Globen für blinde Geografie-Studierende, notwendig.
Technische Hilfsmittel werden nur zu einem geringen Teil von den Hochschulen oder Studierendenwerken bereitgestellt. Zumeist handelt es sich dabei um Hilfsmittel, die von vielen Studierenden alternierend genutzt werden können, wozu beispielsweise der fest installierte, speziell ausgestattete Computerarbeitsplatz in der Zentralbibliothek oder die mobile Anstellrampe gehören.
Außerdem werden an einigen Standorten Hilfsmittel vorgehalten, die leihweise zur Verfügung gestellt werden und von unterschiedlichen Studierenden in gleicher Weise genutzt werden können, wie beispielsweise Mikroportanlagen für hörgeschädigte Studierende.
Hilfsmittel, die auf die besonderen individuellen Erfordernisse abgestimmt sein müssen, beschaffen sich die Studierenden in der Regel selbst. Nachdem die Zuständigkeit und die persönlichen Voraussetzungen geklärt sind, übernehmen zumeist die überörtlichen Sozialhilfeträger oder in manchen Fällen die Krankenkassen die Finanzierung der erforderlichen Hilfsmittel für das Studium.
Studienassistenzen
Studienassistenzen fertigen beispielsweise Mitschriften für Studierende mit Hörbehinderung an, sind bei der Nach- und Vorbereitung des Lehrstoffs behilflich (Tutor/innen), lesen Texte für Studierende mit starker Sehbeeinträchtigung oder Legasthenie auf oder recherchieren und suchen Fachliteratur in der Bibliothek für Studierende im Rollstuhl. Die Aufgabe der Vorlesekräfte umfasst dagegen nur die Tätigkeit des Vorlesens. Häufig übernehmen Kommiliton/innen diese Aufgaben. Als Tutor/innen kommen examinierte Kräfte zum Einsatz.
Eine geeignete Studienassistenz wählt man am besten selbst aus. Bei Bedarf helfen die Behindertenbeauftragten der Hochschulen, die Interessengemeinschaften behinderter und nichtbehinderter Studierender, die Studierendenvertretungen (AStA, UStA oder StuRa) oder die Fachschaft bei der Suche. Manchmal ist ein Aushang am realen oder virtuellen „Schwarzen Brett“ erfolgreich.
Die für die Finanzierung der Studienassistenz gegebenenfalls zuständigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe haben Empfehlungen zu den „Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zum Besuch einer Hochschule“ herausgegeben (siehe unten unter "Weiterführende Links"), in denen auch Richtwerte für die Bezahlung der Studienassistenzen genannt werden.
Kommunikationsassistenzen
Gehörlose, ertaubte und stark hörbeeinträchtigte Studierende benötigen in der Regel zur Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren die Übersetzung des gesprochenen Wortes durch Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher. Dabei müssen gegebenenfalls die unterschiedlichen Kommunikationsgewohnheiten der Studierenden berücksichtigt werden.
Die Vermittlung von Dolmetscher*innen erfolgt durch Vermittlungszentralen, die zumeist landesweit in den einzelnen Bundesländern arbeiten. Die Assistenz sollte frühzeitig organisiert werden, da nicht überall eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Dolmetschern zur Verfügung steht.
Die Finanzierung von studienbedingten Kommunikationsassistenzen erfolgt in der Regel über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
Lehre und Lernen
Um Studierenden mit Behinderungen ein chancengleiches Studium zu ermöglichen, müssen ihre individuellen Bedarfe in Lehrveranstaltungen wie auch bei der Vor- und Nachbereitung des Studienmaterials Berücksichtigung finden.
Schwerbehindertenausweis: ja oder nein?
Mit dem Schwerbehindertenausweis haben Menschen Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise im Zusammenhang mit Mobilität, Wohnen, Kommunikation, Besteuerung und Berufsausübung. Mit der Gründung eines eigenen Haushaltes können solche Rechte für Studierende wichtig werden.