Bundesländer: Regelungen im Überblick
Wie setzen die Bundesländer das Recht Studierender mit Beeinträchtigungen auf chancengleiche Teilhabe an der Hochschulbildung um? Wie fördern sie das Engagement der Hochschule? Welche Vernetzungen gibt es auf Landesebene? Hier finden Sie einen Überblick.
Hochschulgesetze: Regelungen zur Sicherung eines diskriminierungsfreien Studiums
Das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und Nicht-Diskriminierung von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten ist in den Hochschulgesetzen der Länder verankert. Dazu gehört auch der Anspruch auf Nachteilsausgleich in Studium und Prüfungen.
Die Mindestanforderungen gibt das Hochschulrahmengesetz vor: „Sie (gemeint: die Hochschulen) tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.“ (§ 2 Abs. 4 Satz 2 Hochschulrahmengesetz).
In den Hochschulgesetzen ist darüber hinaus festgelegt, dass Beauftragte für die Wahrnehmung der Belange von Studierenden mit Behinderungen zu benennen sind.
Sicherung chancengleicher Teilhabe von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Erkrankungen - Hochschulrechtliche Regelungen der Länder in der Übersicht
- Länderregelungen: Beauftragte für Studierende mit Behinderungen/chronischen Krankheiten
- Länderregelungen: Sicherung von Teilhabe und Antidiskriminierung - Nachteilsausgleiche in Studium und Prüfungen
- Länderregelungen: Langzeitstudiengebühren/ Härtefallregelungen
- Landeshochschulgesetze
- Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Studierendenwerke (Studierendenwerksgesetze u.Ä.)
Behindertengleichstellungsgesetze der Länder
Die Behindertengleichstellungesetze der Länder sind verbindlicher Bezugspunkt für staatliche Stellen - also auch die Hochschulen im Geltungsbereich der Hochschulgesetze - in Bezug u.a auf die Definition von Behinderung, die Ausgestaltung angemessener Vorkehrungen zum Nachteilsausgleich und Standards der baulichen und digitalen Barrierefreiheit.
- Baden-Württemberg: Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG)
- Bayern: Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
- Berlin: Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (Landesgleichberechtigungsgesetz - LGBG)
- Brandenburg: Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG)
- Bremen: Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)
- Hamburg: Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - HmbBGG)
- Hessen: Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG)
- Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V)
- Niedersachsen: Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
- Nordrhein-Westfalen: Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW); Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW)
- Rheinland-Pfalz: Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz)
- Saarland: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz - SBGG)
- Sachsen: Gesetz zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Inklusionsgesetz – SächsInklusG)
- Sachsen-Anhalt: Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA)
- Schleswig-Holstein: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG)
- Thüringen: Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)
Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
Behindertengleichstellungsgesetze: Bund-Länder-Vergleich zeigt Rechtsschutzlücken: Untersuchung Deutsches Institut für Menschenrechte
Landesgesetze bzw. -verordnungen zu barrierefreier Informationstechnik
Inklusion in den Instrumenten der Hochschulsteuerung der Länder
Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Hochschulen und dem jeweiligen Landesministerium sind ein zentrales Instrument der Hochschulsteuerung. Sie werden bisher in unterschiedlichem Maße zur Förderung der inklusiven Hochschule genutzt. Die Seite gibt hierzu einen Überblick. Ausgewertet wurden aktuelle, öffentlich zugängliche Zielvereinbarungen.
- Baden-Württemberg:
- Bayern: Zielvereinbarungen 2019-2022
- Berlin: Zielvereinbarungen 2018-2022
- Brandenburg: Hochschulverträge 2019-2023
- Bremen: Zielvereinbarungen 2019-2021
- Hamburg:
- Hessen:
- Mecklenburg-Vorpommern: Zielvereinbarungen 2021-2025
- Niedersachsen: Zielvereinbarungen 2019-2021
- Nordrhein-Westfalen: Hochschulverträge 2015-2016
- Rheinland-Pfalz: Zielvereinbarungen 2021-2026
- Saarland: Zielvereinbarungen 2019-2021
- Sachsen: Zielvereinbarungen 2021-2024
- Sachsen-Anhalt: Zielvereinbarungen 2020-2024
- Schleswig-Holstein:
- Thüringen: Zielvereinbarungen 2021-2025
Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Beauftragte und Berater*innen für Studierende mit Behinderungen
- Beauftragte und Berater*innen der Hochschulen und Studentenwerke für Studierende mit Behinderungen
- Netzwerke der Beauftragten und Berater*innen für Studierende mit Behinderungen
Engagment der Länder für eine inklusive Hochschule
Daten
Wie viele Studierende haben eine Behinderung oder chronische Krankheit. Wer gehört zu dieser Gruppe? Wie wirken sich die jeweiligen Beeinträchtigungen im Studium aus?
Gesetzliche Grundlagen
Häufig müssen Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten um Nachteilsausgleiche und Unterstützungen kämpfen. Dabei sind insbesondere sozialrechtliche und hochschulrechtliche Regelungen von Belang.