Studium und Prüfungen
Das Studium ist für Studierende mit Behinderungen (chronische und länger andauernde Krankheiten eingeschlossen) grundsätzlich an allen Hochschulen möglich. Es besteht für sie ein Rechtsanspruch auf diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Teilhabe am Studium. Dadurch dass Behinderungen erst im Wechselspiel von individuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entstehen, ergeben sich Verpflichtungen für die Hochschulen zur Umsetzung von Barrierefreiheit und zur Gestaltung angemessener Vorkehrungen. Angemessene Vorkehrungen müssen für individuellen Nachteilsausgleich und chancengleiche Studienbedingungen sorgen, solange sich Barrieren weiter behindernd auswirken.
Lehre, Lernen und Prüfen: möglichst barrierefrei
Studierende mit Beeinträchtigungen sind nicht nur im Prüfungsfall, sondern in allen Phasen des Studiums, insbesondere in ihrer Lehr-/Lernumgebung oder in studienbegleitenden Praxisphasen, auf barrierefreie Studienbedingungen angewiesen. Abhängig von der Form der Beeinträchtigung können unterschiedliche Aspekte wichtig werden und vielfältige Barrieren zu Behinderungen führen.
Neben baulichen Barrieren können sich z.B. digitale, kommunikative, didaktische oder studienorganisatorische und strukturelle Barrieren studienerschwerend auswirken. „Barrieren in den Köpfen“ können umweltbedingte Barrieren verstärken und Auslöser dafür sein, dass Behinderungen im Lehr-/Lernkontext entstehen oder nicht angemessen ausgeglichen werden. Unkenntnis, Unsicherheit, Unaufmerksamkeit oder Arbeitsüberlastung können dafür Ursachen sein.
Ziel sollte sein, Barrieren abzubauen, statt mühsam und zeitaufwändig angemessene Vorkehrungen zum Nachteilsausgleich für Einzelne zu verabreden. Vorteil: alle Studierenden profitieren vom Wegfall der Hürden. Ein Outing als Mensch mit Behinderung, das viele Menschen als stigmatisierend empfinden, wird überflüssig.
Nachteilsausgleiche in Studium und Prüfungen
Die Studien- und Prüfungsordnungen vieler Studiengänge machen enge und verbindliche Vorgaben zum Studienverlauf. Vielfach müssen Anwesenheitspflichten erfüllt, Praktika und Auslandsaufenthalte ins Studium integriert und studienbegleitend eine Vielzahl von Leistungsnachweisen erbracht werden. Gerade Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten können die zeitlichen und formalen Vorgaben oft nicht wie vorgesehen erfüllen. Um fehlende Gestaltungsspielräume bei der Studienorganisation auszugleichen und Prüfungsbedingungen anzupassen, werden individuelle Nachteilsausgleiche erforderlich.
Häufig gestellte Fragen
-
Gib es Vergünstigungen für Studierende mit Behinderungen?
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben ein Recht darauf, chancengleich studieren zu können. Dazu müssen individuell und situationsbezogen Benachteiligungen im Studium ausgeglichen werden, die durch eine Behinderung bedingt sind. Man spricht von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche sind keine „Vergünstigungen“.
Nachteilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung eines Studiums
-
Brauchen Studierende einen Schwerbehindertenausweis, um einen Nachteilsausgleich zu erhalten?
Um einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geltend machen zu können, müssen Studierende eine längerfristige Beeinträchtigung nachweisen, die die Kriterien einer Behinderung erfüllt. Der Schwerbehindertenausweis ist nur eine Möglichkeit des Nachweises, ein fachärztliches Attest eine andere.
-
Haben Studierende ein Recht auf Nachteilsausgleich?
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen. Jedoch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Nachteilsausgleich.
-
Seminarräume sind nicht erreichbar. Was können Studierende tun?
Im Rahmen „angemessener Vorkehrungen“ können kleinere notwendige bauliche Änderungen (beispielsweise der Bau einer kurzen Rampe) veranlasst oder die Verlegung von Veranstaltungen in andere – barrierefrei zugängliche – Gebäude initiiert werden. Aber nicht immer ist eine Raumverlegung möglich. Informationen sollten vor der Entscheidung für eine Hochschule eingeholt werden.
-
Krankheitsbedingt können Studierende nicht im vorgegebenen Tempo studieren. Gibt es Lösungen?
In dieser Situation kann überlegt werden, ob ein individueller Studienplan oder der Wechsel in ein Teilzeitstudium möglich und sinnvoll ist. Die Auswirkungen einer solchen Entscheidung auf die Krankenversicherung und Studienfinanzierung müssen vorab genau geprüft werden.
Nachteilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung eines Studiums
-
Wie erreichen Studierende, dass ihre beeinträchtigungsbedingten Bedarfe von Lehrenden berücksichtigt werden?
Studierende sollten sich bei speziellem Bedarf frühzeitig an die jeweiligen Dozenten und Dozentinnen wenden und mit ihnen angemessene Vorkehrungen verabreden.
Technische Hilfsmittel & Assistenzen
Zur Kompensation gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Studium sind Studierende teilweise angewiesen auf technische Hilfen, Studienassistenzen oder Kommunikationsassistenzen.
Schwerbehindertenausweis: ja oder nein?
Mit dem Schwerbehindertenausweis haben Menschen Anspruch auf verschiedene Nachteilsausgleiche, beispielsweise im Zusammenhang mit Mobilität, Wohnen, Kommunikation, Besteuerung und Berufsausübung. Mit der Gründung eines eigenen Haushaltes können solche Rechte für Studierende wichtig werden.
Lehre und Lernen
Um Studierenden mit Behinderungen ein chancengleiches Studium zu ermöglichen, müssen ihre individuellen Bedarfe in Lehrveranstaltungen wie auch bei der Vor- und Nachbereitung des Studienmaterials Berücksichtigung finden.