Teilnahmebedingungen + Rechtliches

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Studierende der Studiengänge

  • Grafikdesign,
  • Kommunikationsdesign oder
  • Visuelle Kommunikation,

die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule, Kunsthochschule oder Akademie der Bildenden Künste) in der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert sind. Berufsfachschulen sind keine Hochschulen und daher nicht teilnahmeberechtigt.

Eng mit den genannten Fächern verwandte Studiengänge (z.B. Medien Design) können ebenfalls zum Wettbewerb zugelassen werden. Das Deutsche Studierendenwerk entscheidet nach Prüfung der Studieninhalte über die Zulassung zum Wettbewerb. Für eine Zulassung spricht ein möglichst hoher Gestaltungsanteil und ein Schwerpunkt auf Printmedien. Das bedeutet konkret, dass zum Beispiel Studierende der Architektur oder Kunstpädagogik nicht teilnahmeberechtigt sind.

Anmeldung

Der 40. Plakatwettbewerb wird zu Beginn des Sommersemesters 2026 ausgeschrieben. Hochschulkurse werden durch die Kursleiter*innen oder Professor*innen über das Anmeldeformular angemeldet. Einzelteilnehmer*innen und Teams (bis zu drei Team-Mitglieder möglich), die nicht über einen Hochschulkurs angemeldet werden, melden sich bitte selbst an. 

Anmeldeschluss ist ist der 17. Mai 2026.

Zulassung zum Wettbewerb

Alle Studierende, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, dürfen am Wettbewerb teilnehmen. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhaltet ihr nach Prüfung der Teilnahmeberechtigung bis voraussichtlich Anfang Juni 2026 per E-Mail einen Link, über den die Plakatdateien hochgeladen werden können. Die Informationen zum Wettbewerb - Gestaltungsvorgaben und Rechtliches - findet ihr hier auf der Website und wir verschicken sie mit der Eingangsbestätigung der Anmeldung per E-Mail. 

Abgabe der Plakate

Nach Ablauf der Anmeldefrist verschicken wir den Link zum Einreichen der Plakate. Die Frist zur Einreichung der Plakatentwürfe (Ansichts- und Druckdatei) ist der 26. Juli 2026. Dabei sind die Gestaltungsvorgaben zwingend einzuhalten.

Weitere Termine

Die Jurysitzung findet Ende November 2026 in Berlin statt. Auf der Jurysitzung wird die Jury die Preisträger*innen ermitteln und die Plakate für die Ausstellung vorschlagen. Am 19. April 2027 findet die feierliche Preisverleihung und die Vernissage der Ausstellung im Museum für Kommunikation Berlin statt.

Rechtliches

A. Allgemeines

1. Die Arbeiten müssen fristgerecht im Deutschen Studierendenwerk (DSW) eingegangen sein. Eine Betreuung durch Professor*innen oder Dozent*innen ist erlaubt.

2. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen alle Teilnehmer*innen die Bedingungen dieser Ausschreibung an.

3. Stock-Fotos / Stock-Grafiken oder Creative Commons Fotos / Grafiken im Rahmen der Plakaterstellung sind nicht erlaubt.

4. Wir möchten auf die aktuelle Rechtslage hinweisen: Wird ein KI-System eingesetzt bzw. wird KI-generierter Inhalt im Rahmen der Plakaterstellung verwendet, haben die Teilnehmer*innen in besonderem Maß dafür zu sorgen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere dass

• der KI-generierte Inhalt nicht selbst eine Urheberrechtsverletzung beinhaltet und
• die Nutzungsbedingungen (AGB) des Anbieters des KI-Systems die Nutzung erlauben, die durch das Deutsche Studierendenwerk vorgesehen sind (siehe dazu unten).

Das oder die verwandten KI System(e) müssen dem DSW bei Einreichung der Plakate benannt werden.

Soweit gesetzliche Transparenzpflichten bestehen (z.B. Art. 50 Absatz 4 KI-VO), so sind diese durch die Teilnehmer*innen zu erfüllen.

5. Das Deutsche Studierendenwerk behält sich die Nichtveröffentlichung solcher Plakate vor, die gegen deutsches Recht oder ethische Grundsätze verstoßen (z.B. beleidigende, pornographische, kindergefährdende, nationalsozialistische, gewaltverherrlichende, rassistische, Schleichwerbung beinhaltende Inhalte oder Motive).

B. Rechte, Lizenzen

1. Die Teilnehmer*innen gewährleisten und stehen dafür ein, dass die Plakatentwürfe keine Rechte Dritter verletzen bzw. Rechte Dritter zu den für den Plakatwettbewerb vorgesehenen Verwendung eingeholt wurden.

2. Die Teilnehmer*innen erklären gegenüber dem Deutschen Studierendenwerk ihr Einverständnis und räumen dem Deutschen Studierendenwerk die erforderlichen Rechte ein zu einer Veröffentlichung ihrer Plakate

a. im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb, 
b. seiner Dokumentation, 
c. der eventuellen Aufnahme ihrer Plakate in die Wanderausstellung, 
d. einer Präsentation ihrer Plakate bei passenden Veranstaltungen (inkl. Berichterstattung darüber) sowie 
e. einer eventuellen Vervielfältigung zum kostenlosen Versand an Studierendenwerke, Hochschulen und hochschulnahe Institutionen.

Die Teilnehmer*innen erklären darüber hinaus ihr Einverständnis und räumen dem Deutschen Studierendenwerk die erforderlichen Rechte ein, dass die Entwürfe auch in digitaler Form räumlich und zeitlich unbeschränkt in folgenden Medien publiziert werden dürfen:

f. Internetseite des Deutschen Studierendenwerks
g. Internetseite des Plakatwettbewerbs
h. Internetseiten der Studenten- und Studierendenwerke
i. Studierendenwerksinterne digitalen Medien
j. Internetseiten der Hochschulen und hochschulnahen Institutionen
k. Presseveröffentlichungen
l. Veröffentlichungen in den sozialen Medien (z.B. Facebook/Instagram/LinkedIn/X)

3. Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, zeitliche (z.B. Jubiläumskataloge) oder inhaltliche Beschränkung. Sie schließt das Recht zur Bearbeitung unter Beachtung des Urheberpersönlichkeitsrechts (z.B. Collagen mit anderen Preisträgerplakaten, Format- und Bildgrößenanpassungen) mit ein und kann vom Deutschen Studierendenwerk an kooperierende Studierendenwerke und Hochschulen sublizensiert werden.

4. Die Rechteeinräumung erfolgt von der Einreichung bis zu einem etwaigen Ausscheiden bzw. der späteren Preisverleihung und einer etwaigen Wanderausstellung exklusiv, danach non-exklusiv.

5. Mit der Prämierung eines Plakats räumen die Urheber*innen dem Deutschen Studierendenwerk ein kostenloses ausschließliches Nutzungsrecht an ihren Entwürfen im Rahmen des Plakatwettbewerbs ein. Während eines Zeitraums von fünf Jahren können die Urheber*innen das Motiv nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Deutschen Studierendenwerks anderweitig verwerten. Nach Ablauf der fünf Jahre wandelt sich das ausschließliche Nutzungsrecht des Deutschen Studierendenwerks in ein zeitlich nicht befristetes nicht-ausschließliches = einfaches Nutzungsrecht um.

6. Die Urheber*innen werden im jeweiligen Nutzungskontext gemäß § 13 Urheberrechtsgesetz namentlich bezeichnet. Die Teilnehmer*innen sind verantwortlich, die Urheber*innen zu benennen.

7. Die Teilnehmer*innen erklären sich bei Aufnahme in die Ausstellung damit einverstanden, dass die von ihnen im Rahmen des Plakatwettbewerbs zur Verfügung gestellten Portraitfotos, auch in Verbindung mit dem Namen der Teilnehmer*innen, vom Deutschen Studierendenwerk auf den Internetseiten des DSW und der Studierendenwerke, Hochschulen sowie für die Weitergabe und Veröffentlichung durch Medien/Presse/Social Media in Online- und Offline-Medien genutzt werden dürfen. Im Übrigen wird auf die Datenschutzhinweise unter dsw-plakatwettbewerb.de/datenschutz verwiesen.

8. Das Deutsche Studierendenwerk behält sich vor, Einsendungen, bei denen Zweifel bestehen, ob entsprechende Rechte vorliegen, ohne Begründung vom Wettbewerb auszuschließen. Bei einem Nichtausschluss wird die Freistellungsverpflichtung (siehe nachfolgend) nicht berührt.

C. Freistellungsverpflichtung

Die Teilnehmer*innen stellen das Deutsche Studierendenwerk von etwaigen Ansprüchen durch Dritte, die auf einer Rechtsverletzung durch die Teilnehmer*innen beruhen, gegenüber Dritten frei. Zu den damit verbundenen Kosten gehören auch die Kosten einer notwendigen anwaltlichen Vertretung.

Das Deutsche Studierendenwerk ist im Verhältnis zu den Teilnehmer*innen nicht verpflichtet, vor einer Verwertung die bestehenden Rechte zu überprüfen, d.h. das Deutsche Studierendenwerk kann sich im Verhältnis zu den Teilnehmer*innen darauf verlassen, dass sich diese um die ausreichenden Rechte kümmern.

Eine Prüfung bzw. eine Nichtprüfung oder ein Nichtausschluss gemäß Ziffer B.8. durch das Deutsche Studierendenwerk befreit die Teilnehmer*innen nicht von ihrer Pflicht, die notwendigen Rechte gemäß den vorstehenden Bedingungen zu beschaffen, und befreit auch nicht von der vereinbarten Freistellungsverpflichtung.

Die Freistellungsverpflichtung gilt auch über das Ende des Plakatwettbewerbs hinaus fort bis zur Verjährung der Ansprüche der Dritten.

D. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Datenschutzhinweise finden Sie unter https://dsw-plakatwettbewerb.de/datenschutz.

Notwendige Änderungen an diesen Teilnahmebedingungen bleiben vorbehalten.

Stand: 02. März 2026

Sie finden diese Informationen auch als PDF-Datei zum Download unter "Rechtliches".