Teilnahmebedingungen + Rechtliches
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Studierende der Studiengänge
- Grafikdesign,
- Kommunikationsdesign oder
- Visuelle Kommunikation,
die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule, Kunsthochschule oder Akademie der Bildenden Künste) in der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert sind. Berufsfachschulen sind keine Hochschulen und daher nicht teilnahmeberechtigt.
Eng mit den genannten Fächern verwandte Studiengänge können ebenfalls zum Wettbewerb zugelassen werden. Das Deutsche Studierendenwerk entscheidet nach Prüfung der Studieninhalte über die Zulassung zum Wettbewerb. Für eine Zulassung spricht ein möglichst hoher Gestaltungsanteil und ein Schwerpunkt auf Printmedien. Das bedeutet konkret, dass zum Beispiel Studierende der Architektur oder Kunstpädagogik nicht teilnahmeberechtigt sind.
Anmeldung
In der Regel wird der Plakatwettbewerb Anfang/Mitte September ausgeschrieben. Hochschulkurse werden durch die Kursleiter*innen oder Professor*innen über das Anmeldeformular angemeldet. Einzelteilnehmer*innen und Teams (bis zu drei Team-Mitglieder möglich), die nicht über einen Hochschulkurs angemeldet werden, melden sich bitte selbst an. Anmeldeschluss ist etwa 8 Wochen nach der Ausschreibung. Die Anmeldefrist finden Sie in der Ausschreibung.
Zulassung zum Wettbewerb
Alle Studierende, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, dürfen am Wettbewerb teilnehmen. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie per E-Mail einen Link, über den die Plakatdateien hochgeladen werden können. Die Informationen zum Wettbewerb - Gestaltungsvorgaben und Rechtliches erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Den Link zum Upload der Plakate schicken wir Ihnen nach Ablauf der Anmeldefrist.
Gestaltungshinweise
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Plakatgestaltung, die Sie mit der Eingangsbestätigung Ihrer Anmeldung als separate Datei erhalten und auf der Website des Deutschen Studierendenwerks herunterladen können.
Alle Plakate müssen mit einer Logo-Leiste versehen werden. Diese Leiste geben wir vor - sie darf nicht verändert werden. Um die rechtliche Absicherung des Plakatwettbewerbs sicherzustellen, dürfen keine Stock-Fotos / Stock-Grafiken oder Creative-Commons Fotos / Grafiken im Rahmen der Plakaterstellung verwendet werden. Dies gilt auch für kostenlose und lizenzfreie Fotos und/oder Grafiken.
Anzahl der Plakate
Alle Teilnehmenden können ein bis maximal drei Plakate zum Wettbewerb einreichen. Das können einzelne Plakate oder eine Serie von bis zu drei Plakaten sein.
• Es können ein bis drei Plakate von einer Person oder
• ein bis drei Plakate von einem Team von bis zu drei Personen eingereicht werden.
• Pro Person werden maximal drei Plakate zugelassen - unabhängig davon, ob sie von einer Einzelperson oder von einem Team eingereicht wurden.
Eine Person kann also ein bis maximal drei Plakate zum Wettbewerb einreichen, z.b. eines als Einzelperson und zwei weitere in Teamarbeit.
Abgabe der Plakate
Nach Ablauf der Anmeldefrist, etwa Mitte November erhalten Sie einen Link zum Upload Ihrer Plakate. Sie haben nach Erhalt des Links bis zum 12. Januar 2025 Zeit, Ihre Plakatentwürfe als Ansichts- und Druckdatei online einzureichen. Dabei sind die Gestaltungsvorgaben zwingend einzuhalten.
Weitere Termine
Die Jurysitzung findet in der Regel im April in Berlin statt. Auf der Jurysitzung wird die Jury die Preisträger*innen ermitteln und die Plakate für die Wanderausstellung vorschlagen. Mitte/Ende Juni findet die feierliche Preisverleihung und die Vernissage der Wanderausstellung im Museum für Kommunikation Berlin statt.
Rechtliches
Bitte beachten Sie die rechtlichen Vorgaben zum Plakatwettbewerb. Sie finden diese als PDF-Datei zum Download unter "Rechtliches".