Die aktuellen BAföG-Änderungen
Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz hat die Bundesregierung zum Wintersemester 2024/2025 einige Verbesserungen auf den Weg gebracht.
Was wurde beschlossen?
Anhebung der BAföG-(Eltern-)Einkommensfreibeträge
- um 5,25 %
Hinweis: Die Elternfreibeträge sind je nach Familienkonstellation unterschiedlich hoch. Nutzen Sie daher einen BAföG-Rechner, z. B. den des Studierendenwerks Göttingen: https://www.studierendenwerk-goettingen.de/studienfinanzierung/bafoeg-rechner-2024
Anhebung der BAföG-Bedarfssätze
- Grundbedarf von 452 € auf 475 €
- Unterkunftsbedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 360 € auf 380 €
- Krankenversicherungszuschlag von 94 € auf 102 € und ab 30 Jahre von 168 € auf 185 €
- Pflegeversicherungszuschlag von 28 € auf 35 € und ab 30 Jahren von 38 € auf 48 €
Weitere Verbesserungen und Neuerungen
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Die BAföG-Förderungshöchstdauer entspricht künftig der Regelstudienzeit plus einem „Flexibilitätssemester“, das einmalig entweder im Bachelor- oder im Masterstudium genutzt werden kann.
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Ein Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch kann spätestens bis zum Beginn des fünften Fachsemesters erfolgen, wenn hierfür ein „wichtiger Grund“ vorliegt.
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Mit einer einmaligen Studienstarthilfe von 1.000 € soll der Einstieg ins erste (!) Studium für junge Menschen unter 25 Jahren erleichtert werden. Dafür müssen sie im Monat vor Beginn des Studiums Empfänger*in einer Sozialleistung sein (z. B. Wohngeld oder Bürgergeld) und dafür einen Nachweis einreichen. Außerdem ist die Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen.
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Wie zuvor wird das BAföG bei Studierenden nicht reduziert, wenn sie neben dem Studium eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) ausüben. Allerdings erhöht sich der anrechnungsfreie Verdienst auf 6.672 Euro im Bewilligungszeitraum, weil bereits ab Herbst 2024 die ab 1.1.2025 geltende Minijob-Grenze von monatlich 556 € angewendet wird. ACHTUNG: Die Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern liegt bis 31.12.2024 noch bei 505 € im Monat!
Wie hoch ist die aktuelle BAföG-Förderung?
Es gibt gestaffelte Bedarfssätze, die abhängig sind von:
- den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und
- der Wohnform der Studierenden
Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung | Alter | in Deutschland bzw. innerhalb der EU | |
auswärts wohnend | bei den Eltern wohnend | ||
ohne eigene Versicherungsbeiträge, weil familienversichert | bis 24 Jahre (Verlängerung bei freiwilligen Diensten vor Studienbeginn) | 855 € | 534 € |
mit eigenen Versicherungsbeiträgen | bis 29 Jahre | 992 € | 671 € |
eigene freiwillige gesetzliche Versicherung | ab 30 Jahre | 1.088 € | 767 € |
Studierende mit Kind: plus 160 € im Monat pauschaler Kinderbetreuungszuschlag für die Kinderbetreuung außerhalb der Kita-Öffnungszeiten
Übrigens: Die BAföG-Erhöhungen wirken sich unmittelbar auf die Förderung der beruflichen Bildung aus, nämlich auf das Aufstiegs-BAföG und die Berufsausbildungsbeihilfe.