Studieren mit Beeinträchtigungen - keine Finanzierung aus einer Hand

Wie decke ich die Kosten für Studium und Lebensunterhalt? - Für beeinträchtigte Studierende gibt es oft zusätzliche Fragen zu klären.

Besondere Ausgangssituation

Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben neben den üblichen Fragen zur Studienfinanzierung sehr häufig noch zusätzliche Finanzierungsfragen zu klären. Das ist insbesondere der Fall, wenn Studierende aufgrund ihrer Beeinträchtigung

  • regelmäßig zusätzliche Kosten haben
  • für längere Zeit das Studium unterbrechen müssen
  • länger studieren
  • später mit dem Studium beginnen
  • nicht jobben können
  • keine finanziellen Rücklagen bilden können.

Keine Finanzierung aus einer Hand: Kosten und Kostenträger

Eine Studienfinanzierung aus einer Hand gibt es nicht. Eine Reihe verschiedener Kostenträger übernimmt die Finanzierung des üblichen Lebensunterhalts und der behinderungsbedingten Mehrbedarfe. Es ist nicht immer einfach zu klären, wer für die Finanzierung zuständig ist. Beteiligte Kostenträger sind insbesondere: die BAföG-Ämter, die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger, die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Kranken- und Pflegekassen. In Einzelfällen können Berufsgenossenschaften, Dritte bzw. deren Haftpflichtversicherungen, Versorgungsämter u. a. zu Zahlungen verpflichtet sein.

Studium und allgemeiner Lebensunterhalt

Auch für Studierende mit Beeinträchtigungen gilt: Die üblichen Ausbildungs- und Lebensunterhaltskosten sind zuerst durch Vermögen und Einnahmen der Studierenden oder ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen zu decken. Wenn die Eigenmittel nicht reichen, können sie BAföG beantragen. Deshalb sind Studierende von anderen unterhaltssichernden Sozialleistungen bis auf wenige Ausnahmen ausgeschlossen. Stipendien oder Kredite sind andere Finanzierungsalternativen.

  • BAföG: BAföG
  • Sozialleistungen: Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt)/ Erwerbsminderungsrente/ Kindergeld/ Wohngeld Sozialleistungen
  • Stipendien: Stipendien
  • Kredite und Darlehen: Kredite und Darlehen

Beeinträchtigungsbedingter Mehrbedarf zum Lebensunterhalt

Das BAföG deckt nur die üblichen Unterhaltskosten. Beeinträchtigungsbedingte Mehrkosten, die regelmäßig z.B. für Hygieneartikel oder Therapien anfallen und nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sind im BAföG nicht vorgesehen. Deshalb können Studierende, die die Kosten nicht selber tragen können, diese Mehrbedarfe als Leistung des 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter beantragen.

Beeinträchtigungsbedingter Mehrbedarf zum Studium

Beeinträchtigte Studierende sind im Studium häufig auf technische Hilfsmittel, Studienassistenzen oder Gebärdensprachdolmetscher angewiesen. Wer dafür nicht selbst aufkommen kann, beantragt die Leistungen beim zuständigen Sozialleistungsträger als Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 9. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Manche Hilfsmittel finanzieren die Krankenkassen.

Pflege und Assistenz

Wenn Studierende auf Pflege und Assistenz angewiesen sind, erhalten sie Leistungen der Pflegeversicherung. Wenn die Mittel die Kosten nicht decken, können Studierende Hilfe zur Pflege nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zusätzlich beantragen. Landespflege- und Landesblindengeld ergänzen die Leistungen.

Kosten sparen: Ermäßigungen und Befreiungen

Beeinträchtigte Studierende können sich teilweise oder ganz von verschiedenen Beiträgen und Gebühren befreien lassen. In wenigen Fällen können Studierende mit Behinderungen von Nachteilsausgleichen der gesetzlichen Krankenversicherungen profitieren. 

Kein Kostenträger für Studiengebühren privater Hochschulen

Neben den staatlichen Hochschulen bieten vermehrt private Hochschulen grundständige und weiterführende Studiengänge an. Insbesondere in Fächern mit bundesweiten oder örtlichen Zulassunsgbeschränkungen sind diese Angebote eine attraktive Alternative, zumal die Studienorganisation flexibel auf unterschiedliche Belange reagiert. In der Regel finanzieren sich diese Hochschulen allerdings über die Studiengebühren ihrer Studierenden. Für diese monatlich anfallenden Gebühren gibt es keinen staatlichen Kostenträger. Erlassmöglichkeiten widersprechen dem Finanzierungsmodell. Mögliche Angebote, die Gebühren erst nach Abschluss des Studiums zu begleichen, sollten sehr sorgfältig geprüft werden.

Im Übrigen gibt es auch immer mehr gebührenpflichtige Studienangebote an staatlichen Hochschulen - gerade im Segment berufsbegleitende Studienangebote und Fernstudienangebote. Auch in diesen Fällen gibt es keinen staatlichen Kostenträger, der die Studiengebühren übernehmen könnte.

Information und Beratung

Die Informationen können eine individuelle rechtliche Beratung vor Ort nicht ersetzen. Die BAföG-Ämter sowie die Sozialberatungs- und Studienfinanzierungsberatungsstellen der Studierendenwerke können bei Fragen zur Studienfinanzierung an staatlichen Hochschulen weiterhelfen. Private Hochschulen haben eigene Ansprechpartner*innen zur Finanzierungs- oder Förderungsberatung, zusätzlich beraten die zuständigen BAföG-Ämter in Bezug auf lebensunterhaltssichernde Maßnahmen.