Bauliche Barrierefreiheit & Ausstattung
Neubauten und größere Umbauten im Hochschulbereich entsprechen in der Regel den gesetzlich festgelegten Anforderungen hinsichtlich der barrierefreien Zugänglichkeit. Altgebäude oder angemietete Räumlichkeiten erfüllen diese Normen oft (noch) nicht.
Orientierungshilfen für Menschen mit starker Sehbeeinträchtigung sind genau wie Induktionsschleifen für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen noch nicht ausreichend vorhanden. In vielen Hochschulen fehlen Ruheräume. Das belegen die Ergebnisse der Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung/chronischer Krankheit aus dem Jahr 2012.
Studierende, die auf bauliche Barrierefreiheit angewiesen sind, sollten vor der Entscheidung für eine Hochschule vor Ort prüfen, ob sie wichtige Einrichtungen ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen können. Dazu gehören die Vorlesungs-, Seminar-, Labor- und Fachbereichsräume ebenso wie die zentralen Einrichtungen Uni-Bibliothek, Rechenzentrum und Mensa.
In Einzelfällen führt erst ein konkreter Bedarf dazu, entsprechende Nachrüstungen in die Wege zu leiten. Im Rahmen „angemessener Vorkehrungen“ können kleinere notwendige bauliche Änderungen (beispielsweise der Bau einer kurzen Rampe) veranlasst, die Verlegung von Veranstaltungen in andere – barrierefrei zugängliche – Gebäude initiiert oder die Anschaffung von speziellen Ausstattungen (beispielsweise unterfahrbare Tische) über den Hochschuletat beantragt werden.
Neben der Begehung des Campus sollte vor Ort auch geprüft werden, wie die Stadt und der öffentliche Nahverkehr die Belange von behinderten Menschen berücksichtigen.
Tipp: Einige Hochschulen verfügen über eigenes Informationsmaterial, das über die bauliche Barrierefreiheit Auskunft gibt. Eine Auswahl an Broschüren für Studierende mit Behinderungen/chronischen Krankheiten aus verschiedenen Hochschulen ist in der Online-Bibliothek IBS zusammengestellt.