Mobilität sichern
Behinderte Studierende, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, müssen vor Studienbeginn klären, wie sie ihre Beweglichkeit am Hochschulort sichern, um möglichst ohne fremde Hilfe von einem Ort zum anderen zu kommen.
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Öffentlicher Nahverkehr: barrierefrei?
Eine wichtige Frage insbesondere für Studierende, die bewegungsbeeinträchtigt oder blind sind. Für sie kann der Aspekt eine entscheidende Rolle bei der Wahl des Studienorts spielen.
Studieninteressierte, die auf barrierefreie Bedingungen bei der Nutzung von Bussen und Bahnen angewiesen sind, sollten sich möglichst schon vor Studienbeginn informieren, wie sie zu ihren jeweiligen Veranstaltungsorten gelangen können. In den letzten Jahren sind zwar viele Anstrengungen unternommen worden, um Barrieren im öffentlichen Nahverkehr abzubauen. Trotzdem gibt es Bahnhöfe, Bahnsteige und Nahverkehrsmittel, die noch nicht barrierefrei gestaltet sind.
Unentgeltliche Beförderung
Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden (§§ 145 ff. SGB IX). Das betrifft z. B. gehbehinderte, gehörlose und blinde Menschen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird vom Versorgungsamt bei der Feststellung einer Behinderung geprüft (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson.
Befreiung vom Semesterticket
Mit der Einschreibung an einer Hochschule wird vielerorts auch ein Beitrag für ein Semesterticket erhoben. Wer aufgrund seiner Schwerbehinderung berechtigt ist, den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei zu nutzen oder aber nachweist, dass er ihn beeinträchtigungsbedingt nicht nutzen kann, wird in der Regel auf Antrag von den Gebühren für das Semesterticket befreit.
Information und Beratung
Alternativen zum öffentlichen Nahverkehr
In manchen Fällen kann die Mobilität durch die öffentlichen Verkehrsmittel nicht gesichert werden. Fahrdienste oder das eigene Auto können Alternativen sein.
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Sonderfahrdienste für Studierende mit Behinderungen
Was tun, wenn der öffentliche Nahverkehr nicht barrierefrei ist? - Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen sind eine Alternative, aber für Studierende nur bedingt geeignet.
Viele Städte, Gemeinden und Träger der freien Wohlfahrtspflege bieten Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen an. Adressen und Informationen zu dem Thema sind in den regionalen Stadtführern für behinderte Menschen oder auf den entsprechenden Seiten im Internet aufgeführt. Auskünfte erteilen die Behindertenbeauftragten der Kommunen und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der örtlichen Sozialämter.
Grundsätzlich stehen auch Studierenden solche Fahrdienste zur Verfügung, wenn sie den öffentlichen Nahverkehr oder Taxis nicht oder nur unter großen Erschwernissen nutzen können. Die Leistungen werden dann im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) erbracht.
Die Fahrdienste sind jedoch für Studierende häufig zu unflexibel und nicht auf unregelmäßige Vorlesungszeiten, den Ausfall von Hochschulveranstaltungen, die Teilnahme an abendlichen Arbeitsgruppensitzungen, den Besuch verschiedener Bibliotheken sowie die Teilnahme an Exkursionen und Praktika eingerichtet. Da die Fahrdienste zudem meist nur innerhalb fester Zeiten zur Verfügung stehen und oft lange Anmeldefristen haben, dürften sie nur selten als (alleinige) Mobilitätssicherung für ein Studium ausreichen. Statt der Fahrdienste können fahrdienstberechtigte Studierende je nach Sachlage oder für eine Übergangszeit Taxifahrten mit mit Kostenbewilligung durch den überörtlichen Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen.
Unter Umständen kann ein eigenes Auto die bessere Alternative sein.
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Mobil durch eigenes Auto
Oft können Studierende mit Behinderungen nur mit Hilfe eines eigenen Pkws ihre Mobilität sichern. Der zuständige Sozialhilfeträger übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Führerschein, notwendige Anpassungen und den Unterhalt.
Eingliederungshilfe für individuell angepassten Pkw
Die Finanzierung des Führerscheins, eines individuell angepassten PKWs und der Betriebskosten kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) erfolgen. Darüber hinaus können im Rahmen des Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte Menschen die Kfz-Versicherung erlassen und die Kfz-Steuer erlassen bzw. ermäßigt werden.
Über die Zulassung zur Führerscheinprüfung entscheidet i. d. R. das Straßenverkehrsamt. Erste Fahrproben in der Fahrschule geben Aufschluss über die erforderliche Ausstattung des Fahrzeugs. Die „Eignung“ zum Führen eines PKWs ist i. d. R. durch ein Gutachten eines Fach- oder Amtsarztes bzw. anerkannten Sachverständigen und durch das Ablegen eines medizinisch-technischen Tests beim Technischen Überwachungsverein o. ä. nachzuweisen. Interessierte sollten sich bei Herstellern, die seit langem Fahrzeuge umrüsten, und bei Fahrschulen mit einschlägigen Erfahrungen umfassend beraten lassen.
Auskünfte erteilen auch die Sozialverbände VdK und SoVD sowie der Verein „Mobil mit Behinderung e.V.“ .
- Informationen des Vereins „Mobil mit Behinderung e.V.“
- Informationen des Sozialverbands VdK
- Informationen des Sozialverbands SoVD
- Publikation des Landschaftsverbandes Rheinland "Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben und Nachteilsausgleiche"
Behindertenparkplätze auf dem Hochschulgelände
Mit dem Sonderparkausweis für Behindertenparkplätze können behinderte Menschen die gesondert ausgezeichneten Behinderten-Parkplätze im öffentlichen Straßenraum nutzen, im eingeschränkten Halteverbot parken und gebührenpflichtige Parkplätze kostenlos nutzen.
Aber nicht immer können darüber die Anforderungen behinderter Studierender ausreichend erfüllt werden. Studierende sind besonders auf kurze und barrierefreie Wege vom Parkplatz zum jeweiligen Veranstaltungsort angewiesen. Sie haben häufig an unterschiedlichen Standorten zu tun, die zudem von Semester zu Semester wechseln können.
Bei vielen Hochschulen können spezielle Parkgenehmigungen für Parkplätze auf dem Hochschulgelände beantragt werden. Die Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende informieren über Vergabekriterien und Antragsverfahren für Sonderparkgenehmigungen und/oder unterstützen die Gestaltung anderer sinnvoller Maßnahmen.
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Für stark sehbeeinträchtigte Studierende: Mobilitätstraining + Blindenführhund
Wichtig für blinde und stark sehbeeinträchtigte Erstsemester: frühzeitig Orientierungs- und Mobilitätstraining für den Studienort organisieren! Auch wenn der Zutritt für Hunde sonst verboten ist: ein Blindenführhund darf in die Uni, in die Mensa und in das Studierendenwohnheim.
Orientierungs- und Mobilitätstraining
Ein Orientierungs- und Mobilitätstraining ist für blinde und stark sehbeeinträchtigte Studierende oft Voraussetzung, sich an einem neuen Hochschulort zurechtzufinden. Das Orientierungstraining wird in der Regel von der Krankenkasse finanziert. Dabei sollten der Weg vom Wohnort zur Hochschule genauso erarbeitet werden wie relevante Wege im Alltag und auf dem Hochschul-Campus.
Blindenführhund
Der Blindenführhund kann eine wertvolle Mobilitätshilfe für Studierende mit starker Sehbeeinträchtigung sein. Er gilt als „Hilfsmittel“ und hat deshalb ausnahmsweise Zutritt zu Seminaren, Übungen, Vorlesungen, Bibliotheken, Studierendenwohnheimen, Mensen und Cafeterien.
Weiterführende Links
Öffentlicher Nahverkehr: barrierefrei?
Das ist eine wichtige Frage, besonders für Studierende die bewegungsbeeinträchtigt, schwer sehbehindert oder blind sind. Für sie kann dieser Aspekt eine entscheidende Rolle bei der Wahl des Studienorts spielen.
Öffentlicher Nahverkehr: barrierefrei?
Sonderfahrdienste für Studierende mit Behinderungen
Was tun, wenn der öffentliche Nahverkehr nicht barrierefrei ist? - Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen sind eine Alternative, aber für Studierende nur bedingt geeignet.
Sonderfahrdienste für Studierende mit Behinderungen
Mobil durch eigenes Auto
Oft können Studierende mit Behinderungen nur mit Hilfe eines eigenen Pkws ihre Mobilität sichern. Der zuständige Sozialhilfeträger übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Führerschein, notwendige Anpassungen und den Unterhalt.
Mobil durch eigenes Auto
Für stark sehbeeinträchtigte Studierende: Mobilitätstraining + Blindenführhund
Blinde Studierende müssen die Orientierung am neuen Studienort üben. Ein Blindenführhund kann eine wertvolle Mobilitätshilfe sein.
Für blinde Studierende: Mobilitätstraining und Blindenführhund
Wohnen ohne Barrieren
Wie finde ich die passende Wohnung? - Eine wichtige Frage besonders für Studierende, die den Rolli nutzen, blind oder chronisch krank sind. Denn sie brauchen Wohnmöglichkeiten, die ihre individuellen Belange berücksichtigen.
Mensen und Cafeterien
Mensen und Cafeterien der Studierendenwerke sind überwiegend barrierefrei zugänglich. Viele Inhaltsstoffe werden gekennzeichnet.
Hochschulsport - Angebote für Studierende mit Beeinträchtigungen
Gemeinsame Sportprogramme für beeinträchtigte und nicht-beeinträchtigte Menschen können helfen, Vorurteile abzubauen und das selbstverständliche Miteinander zu stärken.