Was kostet ein Studium?
Wie viel Geld braucht man monatlich für Lebensunterhalt und Studium? Wie viel Geld muss man einplanen, wenn man nicht mehr bei seinen Eltern leben oder zum Studieren in eine andere Stadt ziehen möchte?
Wer im Vorfeld des Studiums genau weiß, welche Kosten entstehen, kann rechtzeitig die Weichen für ein zügiges Studium stellen.
Studienkosten (institutionelle Kosten, Studiengebühren)
An jeder Hochschule müssen bei der Einschreibung Semesterbeiträge entrichten werden. Diese Beiträge sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich hoch und setzen sich üblicherweise wie folgt zusammen:
- Anteile für die verfasste Studierendenschaft (AStA, Stura)
- Anteile für die Arbeit des Studierendenwerks
- eventuell Anteile für die Nutzung eines Semestertickets
Einige Hochschulen erheben zusätzlich Einschreibe- und Verwaltungsgebühren (rund 50 Euro je Semester). Eventuell müssen auch Studiengebühren (zum Beispiel für das Zweitstudium oder bei sehr langer Studiendauer) gezahlt werden. Die allgemeinen Studiengebühren für die Regelstudienzeit, die ab 2006 in sieben Bundesländern eingeführt wurden, gehören hingegen seit dem Wintersemester 2014/2015 wieder der Vergangenheit an.
Ob darüber hinaus das Studium selbst Kosten verursacht, hängt vom konkreten Studienfach ab.
Lebenshaltungskosten (individuelle Kosten)
Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten von ledigen Studierenden im Erststudium, die allein oder in einer WG wohnen und in einem Vollzeitstudium in Präsenz eingeschrieben sind, betrugen im Sommersemester 2021 monatlich etwa 850 Euro.
Darin enthalten sind die Warmmiete (inkl. Nebenkosten), der Semesterbeitrag, die Kosten für Mobilität, Gesundheit, Ernährung, Kleidung, Lernmittel, Telefon, Internet sowie Ausgaben für die Freizeit, Kultur und Sport.
Die Ausgaben für Miete und Nebenkosten belasten das Portemonnaie der Studierenden am meisten.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat in einer Broschüre herstellerunabhängige Tipps für Studierende zu Kauf und Nutzung der wichtigsten IT-Geräte zusammengestellt. Damit nach dem Einzug in die eigene Wohnung die Geräte die erste eigene Stromrechnung so wenig wie möglich belasten.
Zu Beginn eines Studiums werden viele Studierende zumeist erstmals mit dem Thema Versicherungen konfrontiert. Um dabei nicht in die Falle der Überversicherung zu tappen, sollte man gut überlegen, welche Versicherung wirklich notwendig ist.
Die Kranken- und Pflegeversicherung ist die einzige Pflichtversicherung für Studierende, die private Haftpflichtversicherung darüber hinaus die wichtigste freiwillige Versicherung.
Hinweis: Studierende können die Kosten für ihre erste Ausbildung (z. B. Studiengebühren, Miete für WG-Zimmer, Kosten für Fachliteratur) gemäß § 9 Abs. 6 Einkommensteuergesetz nicht als Werbungskosten geltend machen. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Regelung für vereinbar mit dem Grundgesetz (Beschluss vom 19.11.2019).