Angebote der Beauftragten und Berater/innen für behinderte/chronisch kranke Studierende
Die erste Anlaufstelle bei Fragen und Problemen für Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen/chronischen Krankheiten ist in den meisten Fällen der oder die Beauftragte der jeweiligen Hochschule. Ist kein/e Beauftragte/r an der Hochschule berufen oder erreichbar, dann sollte der Weg in die Beratung des Studentenwerks vor Ort führen.
Die Beratung von behinderten und chronisch erkrankten Studierenden wird an den Hochschulen von verschiedenen Stellen wahrgenommen:
- Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten: Fast alle Hochschulen stellen eine/n Behindertenbeauftragte/n für Studierende, in vielen Bundesländern ist das sogar gesetzlich verankert. An manchen Hochschulen werden sie von Beratungsstellen für Studierende mit Behinderungen/chronischen Krankheiten unterstützt. Es gibt Bundesländer (z.B. in Schleswig-Holstein), in denen die Diversitybeauftragten der Hochschulen die Beratung von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten übernehmen.
- Beratungsstellen des Studentenwerks: An einigen Hochschulstandorten wird die Beratung im Wesentlichen von Sozialberater/innen oder Berater/innen für Studium mit Behinderungen geleistet.
- in wieder anderen Hochschulen gibt es spezielle Kompetenzzentren für Studierende in besonderen Lebenslagen. Hier gilt es, die jeweilige Struktur der Beratungsangebote am eigenen Hochschulstandort herauszufinden.
Zielgruppe und Themen
Die Beauftragten und Berater/innen sind wichtige Ansprechpersonen für Studieninteressierte und Studierende mit studienrelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dazu zählen:
- Studierende mit Sinnes- und Bewegungsbeeinträchtigungen genauso wie
- Studierende mit länger andauernden oder chronisch-somatischen Krankheiten,
- mit psychischen Erkrankungen,
- mit Autismus,
- mit Legasthenie und anderen Teilleistungsstörungen.
Die Behindertenbeauftragten und spezifischen Beratungsstellen beraten Studierende und Studieninteressierte insbesondere zu Fragen:
- des Nachteilsausgleichs bei der Hochschulzulassung, im Studium und bei Prüfungen.
- Bei Bedarf geben sie Unterstützung bei der Studienorganisation und vermitteln zwischen Studierenden, Lehrenden und der Verwaltung.
- Sie geben Auskunft über bauliche Bedingungen sowie die barrierefreie Ausstattung ihrer Hochschule.
- Außerdem wirken sie darauf hin, dass Barrieren in der Hochschule abgebaut werden.
Dabei bleiben die persönliche Angaben der Studierenden streng vertraulich.
In der Regel arbeiten die Beauftragten eng mit anderen Stellen im Hochschulbereich zusammen, beispielsweise den Sozialberatungsstellen der Studentenwerke. Die Sozialberater/innen sind für Studierende mit Behinderungen/chronischen Krankheiten wichtige Ansprechpartner, wenn es um Finanzierungs- und Versicherungsfragen geht.
An einigen Hochschulen organisieren Behindertenbeauftragte und Berater/innen spezifische Veranstaltungen für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und/oder Studierende.