Nachteilsausgleiche im Studium und in Prüfungen
Nachteilsausgleiche sind keine „Vergünstigungen“. Sie kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen. Dafür müssen sie erforderlich und angemessen sein.
Die Studien- und Prüfungsordnungen vieler Studiengänge machen enge und verbindliche Vorgaben zum Studienverlauf: Anwesenheitspflichten müssen erfüllt, Praktika und Auslandsaufenthalte ins Studium integriert und studienbegleitend eine Vielzahl von Leistungsnachweisen erbracht werden.
Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten können die zeitlichen und formalen Vorgaben oft nicht wie vorgesehen erfüllen. Um fehlende Gestaltungsspielräume bei der Studienorganisation auszugleichen und Prüfungsbedingungen anzupassen, werden individuelle Nachteilsausgleiche erforderlich.
Gesetzliche Verankerung
Nachteilsausgleiche sind ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden. Sie sind Teil der „angemessenen Vorkehrungen“, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention auch für den Bildungsbereich vorsieht.
WICHTIG: Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Nachteilsausgleiche im Studium und bei Prüfungen. Die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen darf nicht im Zeugnis vermerkt werden.
Nachteilsausgleiche: Gesetzliche Verankerung
Nachteilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung eines Studiums
Solange Studien- und Prüfungsordnungen keine größere Studienflexibilisierung zulassen, brauchen Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Nachteilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung ihres Studiums. Die Nachteilsausgleiche müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden, verbindliche Vorgaben kann es daher nicht geben – allenfalls eine Übersicht mit möglichen und bewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.
Nachteilsausgleiche bei der Organisation und Durchführung eines Studiums
Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Leistungsnachweisen
Viele Studierende können die Leistungsnachweise beeinträchtigungsbedingt nicht in der vorgegebenen Weise oder im vorgesehenen Zeitrahmen erbringen. Sie brauchen zeitlich und formal modifizierte Bedingungen. Wie für Nachteilsausgleiche bei der Studienorganisation gilt: Sie müssen immer individuell und situationsbezogen verabredet werden, verbindliche Vorgaben kann es daher nicht geben – allenfalls eine Übersicht mit möglichen und bewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich.
Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Leistungsnachweisen
Antrag und Nachweise
Wer kann Nachteilsausgleiche beantragen? Wie erfolgt die Beantragung? Und welche Nachweise sind nötig? Um am Ende des Antragsverfahren einen angemessenen Nachteilsausgleich zu erhalten, sind einige Hinweise zu beachten.
Nachteilsausgleiche: Antrag und Nachweise
Nicht prüfungsfähig oder studierfähig – was ist zu tun?
Nicht jede Auswirkung einer Beeinträchtigung im Studium kann durch Nachteilsausgleiche kompensiert werden. Manchmal kann es notwendig werden, von Prüfungen oder Lehrveranstaltungen zurückzutreten oder eine längerfristige Studienunterbrechung in Betracht zu ziehen.
Nicht prüfungsfähig oder studierfähig – was ist zu tun?