BAföG beantragen - digital und selbstverständlich kostenlos

BAföG ist die beste Form der Studienfinanzierung. 

BAföG ist eine Sozialleistung. Deshalb sind der BAföG-Antrag und die Beratung dazu selbstverständlich kostenlos

HINWEIS: BAföG-Anträge, die kostenpflichtige Anbieter einreichen, werden nicht bevorzugt oder schneller bearbeitet. Im Gegenteil: In vielen Fällen werden diese Anträge an das unzuständige Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) übermittelt, was sogar zu Verzögerungen führt.

Wir raten deshalb dringend davon ab, kostenpflichtige Angebote zur BAföG-Antragstellung in Anspruch zu nehmen. Außerdem empfehlen wir, den BAföG-Antrag ausschließlich online - über das offizielle bundesweite Portal BAföGdigital - zu stellen. Anstelle klassischer Formulare werden dort verständlich formulierte Fragen beantwortet. Hilfreiche Hinweise erleichtern das Ausfüllen zusätzlich. Bei Nutzung der persönlichen BundesID erhält man ein persönliches digitales Postfach, über das Rückfragen übermittelt werden - ohne Postlaufzeiten.

Zusätzlich können Sie auch die BAföG Digital App für den BAföG-Antrag nutzen. Sie ist in den App Stores von Apple und Google verfügbar.

Beim Online-Antrag erhalten Sie Hinweise, wie der Antrag ausgefüllt und welche Unterlagen beim BAföG-Amt eingereicht werden müssen. Weiterhin wird überprüft, ob Ihre Angaben vollständig und plausibel sind. Dafür steht der digitale Antragsassistent BAföGDigital zur Verfügung. Mit der kostenlosen BAföG Digital-App können Studierende vom Handy oder Tablet Unterlagen zum bestehenden BAföG-Antrag an das zuständige BAföG-Amt übermitteln. Wer dem Push-Benachrichtigungs-Service zugestimmt hat, erhält außerdem Statusmeldungen.

Hinweis: Sie können Ihren BAföG-Antrag erst stellen, wenn Sie die Zusage für Ihren Studienplatz erhalten haben, nicht vorher. Die Bescheinigung nach § 9 BAföG oder die Immatrikulationsbescheinigung ist erforderlich, damit Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden kann!

Bereits ab der vorläufigen Zulassung zum Masterstudium ist eine BAföG-Förderung möglich. Danach muss man innerhalb eines Jahres endgültig zum Studium zugelassen werden und mit dem Studium beginnen.

Wenn die Zeit knapp wird

BAföG erhalten Sie frühestens in dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen - nicht aber vor Beginn Ihrer Ausbildung oder rückwirkend. Um die Antragsfrist einzuhalten, genügt ein formloser BAföG-Antrag.

Hinweis: Zwischen Ihrem BAföG-Antrag und der Zahlung des BAföG vergehen mehrere Wochen. Falls Sie bereits einen vollständigen Erstantrag eingereicht haben und nach zehn Wochen noch kein BAföG überwiesen wurde, können Sie einen Vorschuss bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des Ihnen voraussichtlich zustehenden BAföG-Betrages erhalten. Möglicherweise zu viel gezahltes Geld wird allerdings später zurückgefordert. Kontaktieren Sie unbedingt Ihr BAföG-Amt!

Antrag auf Weiterförderung

Damit während des gesamten Studiums ohne Unterbrechung BAföG gezahlt werden kann, sollte der nachfolgende BAföG-Antrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Mit dem BAföG-Fristenmelder erinnert das Studierendenwerk Mannheim Studierende per E-Mail, wann es Zeit für einen Weiterförderungsantrag ist.

Vorabentscheid

Vor einem Masterstudium, einem Studium und Praktikum im Ausland, einem weiteren (§ 7 Absatz 2 BAföG) oder anderen Studium (§ 7 Absatz 3 BAföG) und nach dem Überschreiten der Altersgrenze (§ 10 Absatz 3 BAföG) können Studierende beim BAföG-Amt am Studienort einen Vorabentscheid beantragen (§ 46 Absatz 5 BAföG), um die Finanzierung des Studiums oder Praktikums besser planen zu können. Das BAföG-Amt prüft, ob das Studium dem Grunde nach gefördert werden kann.

Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig vom BAföG-Amt am Studienort beraten!