Angemessene Vorkehrungen in Präsenzveranstaltungen
Individuelle Belange von gesundheitlich beeinträchtigten Studierenden in Lehrveranstaltungen sollten von Lehrenden und Mitstudierenden angemessen berücksichtigt werden. Ziel ist ein möglichst diskriminierungsfreies und inklusives Lernumfeld, von dem alle Studierenden profitieren können.
Gegenseitige Rücksichtnahme und Kompromissbereitschaft sind wichtige Voraussetzungen, um im Fall heterogener berechtigter Interessen befriedigende und angemessene Lösungen für alle zu finden. Einige wichtige Aspekte sind nachfolgend beispielhaft aufgeführt, andere Maßnahmen können individuell erforderlich werden.
Studierende sollten sich bei speziellem Bedarf frühzeitig an die jeweiligen Dozenten und Dozentinnen wenden und mit ihnen angemessene Vorkehrungen verabreden. Die Beachtung einiger Hinweise zur Verabredung angemessener Vorkehrungen kann bei dem Gespräch helfen. Zudem gibt es Unterstützung bei den Behindertenbeauftragten in den Hochschulen.
Umlegung von Räumen und Anschaffung von Zusatzausstattung
Wenn Unterrichts-, Übungs- oder Laborräume für Studierende beeinträchtigungsbedingt nicht erreichbar, zugänglich oder nutzbar sind, müssen andere Räume dafür vorgesehen und/oder individuell benötigte Sonderausstattungen angeschafft werden. Entsprechende Anforderungen sollten Studierende so früh wie möglich anmelden, denn Raumverlegungen und Anschaffungen benötigen einen organisatorischen Vorlauf.
Pausenregelungen, Länge von Unterrichtseinheiten
Manche Studierende benötigen aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen in gewissen Abständen Pausen zur Regeneration, zur Medikamenteneinnahme oder für Toilettengänge. Es sollten zusätzliche Pausen nach Bedarf zugelassen werden. Außerdem sollten Dozent/innen für eine Dokumentation des Unterrichtsstoffs sorgen, damit Studierende mit Beeinträchtigungen, die Teile des Unterrichts versäumen, den Lehrstoff nachvollziehen können.
Einfluss auf Sitzplatz, Sprechstundentermine etc.
Je nach Beeinträchtigung kann es besondere Anforderungen an Akustik, Licht oder Belüftung geben. In diesem Fall sollte Rücksicht bei der Platzwahl genommen werden. Andere Studierende haben vielleicht Probleme mit Terminsetzungen, beispielsweise weil sie regelmäßig zu bestimmten Zeiten Medikamente einnehmen müssen oder nicht zu verlegende Behandlungstermine haben. Das könnte sich auf die Festsetzung von Prüfungs- oder Sprechstundentermine auswirken. Angemessene Wünsche sollten – soweit möglich – durch interne Absprachen im Unterricht, in Prüfungen und begleitenden Veranstaltungen berücksichtigt werden.
Kommunikation in Lehrveranstaltungen
In Präsenzveranstaltungen ist es erforderlich, dass Lehrende und Mitstudierende auf die besonderen Anforderungen von Studierenden mit Beeinträchtigungen eingehen, insbesondere auch auf Studierende mit Sinnesbeeinträchtigungen.
Inklusive Formen der Kommunikation bedürfen oft einiger Übung und Disziplin: wenn beispielsweise ein hörbehinderter Student eine Mikroportanlage nutzt, ein Kommilitone auf Gebärdensprachdolmetscher angewiesen ist oder eine Studentin via Skype von zuhause zugeschaltet wird. Oder wenn ein blinder Kommilitone darum bittet, projizierte Grafiken präzise zu beschreiben, damit er einem Vortrag oder einer Diskussion überhaupt folgen kann.
Eng damit verbunden ist das Thema Akustik. Insbesondere viele seh- und hörbeeinträchtigte Studierende brauchen eine geräuscharme Umgebung, um sich auf den Unterricht konzentrieren zu können.
Technische Hilfen und persönliche Assistenzen in Lehrveranstaltungen
Studierende, die im Unterricht auf technische Hilfen und/oder auf Studien- und Kommunikationsassistenz angewiesen sind, sollten – sofern sich daraus Auswirkungen auf den Unterricht ergeben – möglichst früh Dozent*innen sowie Mitstudierende über ihre Erfordernisse informieren.
In der Regel ist es Sache der Studierenden, für die Finanzierung und Organisation ihrer studienbezogenen Unterstützung zu sorgen. Lehrende können sich aber als Vermittler einbringen, beispielsweise wenn Studierende aus höheren Semestern als begleitende Fachtutor/innen für untere Semester gebraucht werden.
Da die notwendigen Unterstützungen häufig nicht rechtzeitig zu Studienbeginn zur Verfügung stehen, weil sich die Bewilligung durch den Sozialhilfeträger verzögert, sollten Studierende zusammen mit dem oder der Behindertenbeauftragten und den Dozent*innen und der Fachstudienberatung überlegen, wie in der Übergangs- und der anschließenden Einarbeitungszeit am besten für Unterstützung gesorgt werden kann.