Eingliederungshilfen zum Besuch einer Hochschule nicht nur fürs Erststudium
Auch beeinträchtigte Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung können Leistungen zur Eingliederungshilfe für den Besuch einer Hochschule beanspruchen.
Studium als erste Ausbildung: Anspruch auf Förderung
Eingliederungshilfe soll Leistungsberechtigten mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. (§ 90 Abs. 1 SGB IX)
Eingliederungshilfe nach SGB IX: Vermögens- und Einkommensgrenzen
Eingliederungshilfe wird nicht einkommensunabhängig gewährt.
Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, müssen einen eigenen Beitrag zu den steuerfinanzierten Leistungen leisten. Abhängig ist die…
Wohnen mit Beeinträchtigungen: Wohnungssuche, Wohnungsanpassung, Übernahme von Mehrkosten
Für Menschen mit Behinderungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer passenden Wohnung. Für erhöhte Mietkosten müssen die…
Sonderfahrdienste für Studierende mit Behinderungen
Was tun, wenn der öffentliche Nahverkehr nicht barrierefrei ist? - Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen sind eine Alternative, aber für Studierende nur bedingt geeignet.
Viele Städte, Gemeinden und Träger der freien Wohlfahrtspflege bieten…
Wissenschaftliche Karriere und lebenslanges Lernen: Chancen und Hürden für Menschen mit Beeinträchtigungen
Einerseits: Promotionsvorhaben scheitern, weil die Finanzierung der beeinträchtigungsbedingt Hilfen für Ausbildungsabschnitte jenseits von Bachelor und konsekutivem Master nicht gesichert ist.…
Oft können Studierende mit Behinderungen nur mit Hilfe eines eigenen PKWs ihre Mobilität sichern. Der zuständige Sozialhilfeträger übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Führerschein, notwendige Anpassungen und den Unterhalt.