Stellungnahmen

Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) nimmt satzungsgemäß sozialpolitische Belange der Studierenden wahr. Vor diesem Hintergrund nimmt es Stellung zu Änderungen im Hochschulbereich, insbesondere Gesetzesänderungen, soweit diese die Arbeit der Studentenwerke und die sozialpolitische Belange der Studierenden betreffen.

71. Schriftliche Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks für die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landtags Nordrhein-Westfalen am 13.03.2013  

Zum Antrag der CDU-Landtagsfraktion NRW: Herausforderungen des doppelten Abiturjahrgangs annehmen – Wo sind die Konzepte der Landesregierung? (Drs. 16/1477)

 
72. Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Gesetzentwurf der Sächsischen Staatsregierung für ein Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen (Drs. 5/9089)  

Bei der Weiterentwicklung des sächsischen Hochschulgesetzes ist es notwendig, auch verbesserte Rahmenbedingungen für die Arbeit der Studentenwerke einzubeziehen.

 
73. Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Stipendienprogramm-Höchstgrenzen-Verordnung (StipHV) (zugeleitet am 28.6.2012 im Rahmen der Verbändebeteiligung)  

Durch die Verordnung soll zukünftig sichergestellt werden, dass etatisierte Mittel für das Deutschlandstipendium auch ausgegeben werden.

 
75. Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Referentenentwurf vom 27.4.11.  

Der Entwurf zur Gesamtstrategie der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird im Bereich Hochschule nur bedingt seinem Anspruch gerecht.

 
77. Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks (DSW) zum Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsrechts“ (BR-Drs. 185/11 vom 5. April 2011)  

Die bisher bestehenden Einschränkungen zum Aufenthaltsrecht belasten ausländische Studierende und wirken sich damit negativ auf den Studienerfolg aus.

 
79. Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks e.V. gemäß § 27a BVerfGG in dem konkreten Normkontrollverfahren vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts – 1 BvL 8/10 – zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 72 Abs. 2 Satz 6 HG NRW  

Die Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen ist ein wichtiges Instrument, um die chancengleiche Teilhabe von Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit im neuen Studiensystem zu sichern.

 
80. Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks e.V. gemäß §27a BVerfGG in dem konkreten Normkontrollverfahren vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts – 1BvL1/08 – zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von §6 Satz 1i.V.m.§§3Abs.1,2Abs.1B  

Studiengebühren führen in erheblichem Maße zu einem spürbaren wirtschaftlichen Nachteil, der mitunter deutlich über 10 % des monatlichen Verfügungsrahmens liegt.

 
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