Mitgliedervertreterversammlung
In der Mitgliedervertreterversammlung sind die im Deutschen Studierendenwerk vertretenen 57 Studierendenwerke mit ihren Geschäftsführer*innen oder deren Stellvertreter*innen vertreten. Sie treffen sich zweimal im Jahr zu einer MVV.
Aufgaben der Mitgliedervertreterversammlung sind insbesondere:
- Festlegung strategischer Verbandsthemen, entscheidender Wirtschaftsthemen sowie neuer Schwerpunkte und Aufgaben
- Entgegennahme des Tätigkeits- und Finanzberichts des DSW-Verbandsrats und des Vorstands
- Beschluss über den Wirtschaftsplan des DSW
- Beschluss der Beitragsordnung
- Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss zur Verwendung des Jahresergebnisses
- Nominierungen für den DSW-Verbandsrat und die Ausschussvorsitzenden
- Festlegung der Aufwandsvergütung des DSW-Verbandsrats