Befreiungsmöglichkeiten von Semesterbeitrag, Semesterticket und Hochschulgebühren?

Behinderte und chronisch kranke Studierende werden nicht vom Semesterbeitrag befreit. Besondere Regeln gelten aber für das Semesterticket, das meist darin enthalten ist.

Semesterbeitrag und Semesterticket

Der Semesterbeitrag ist eine pauschale Abgabe der Studierenden, die bei der Immatrikulation und der Rückmeldung zu bezahlen ist. Er setzt sich zusammen aus Sozialbeiträgen für die Studierendenschaft und das Studierendenwerk sowie einen möglichen Verwaltungskostenbeitrag. Zusätzlich können weitere Leistungen, wie ein obligatorisches Semesterticket, darüber finanziert werden.

  • Nachteilsausgleich: Beitragsbefreiung vom Semesterticket
    Grundsätzlich zahlen Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten wie alle anderen den Semesterbeitrag. Sie können sich allerdings von den darin enthaltenden Beiträgen für ein Semesterticket befreien lassen, wenn sie gemäß Schwerbehindertenausweis Anspruch auf freie Beförderung haben oder aufgrund ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können. Letzteres muss durch eine ärztliche Stellungnahme belegt werden. Auch Studierende im Urlaubssemester können sich i.d.R. vom Semesterticketbeitrag befreien lassen. U.U. ist bei rückwirkender Beurlaubung wegen Krankheit eine anteilige Erstattung des Semesterticket-Beitrags möglich.

Ob es weitere Befreiungsmöglichkeiten an den einzelnen Hochschulen gibt, muss vor Ort erfragt werden.

Gebühren für Hochschulleistungen

Hochschulen erheben Gebühren für verschiedene Dienstleistungen, wie beispielsweise das Sportangebot der Hochschule oder für Auswahlverfahren in künstlerischen Studiengängen. Erlassmöglichkeiten sind in der Regel nicht vorgesehen. Genaue Informationen sollten vor Ort erfragt werden.

Information und Beratung

Das Studierendensekretariat/ Immatrikulationsamt gibt Auskunft.


 

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