Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote/Wartezeit

Manchmal führt der Ausbruch einer Krankheit, ein Krankheitsschub oder Unfall in den letzten Jahren vor dem Abitur dazu, dass sich Noten verschlechtern oder die Schulzeit verlängert. Ist der Zusammenhang offensichtlich, können Anträge auf Nachteilsausgleich gestellt werden.

Wie funktioniert der Antrag? Für wen macht er Sinn?

  • Nachteilsausgleich in der Leistungsquote: Verbesserung Durchschnittsnote
    Die meisten Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden nach Leistung vergeben. Dabei ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und studienfachabhängige Einzelnoten von entscheidender Bedeutung. Bewerber/innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen." Falls Studieninteressierte Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Durchschnittsnote belegen können, nehmen sie mit der („korrigierten“) besseren Durchschnittsnote am Vergabeverfahren teil.

  • Nachteilsausgleich in der Wartezeitquote: Verbesserung Wartezeit
    In der Wartezeitquote erfolgt die Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen allein nach der Anzahl der Wartesemester. Bewerber/innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben." Falls Studieninteressierte Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Wartezeit belegen können, nehmen sie mit der („korrigierten“) längeren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.
    Da die Wartezeitquote für die Medizin- und Pharmazie-Studienfächer abgeschafft wurde, kann in den Vergabeverfahren dieser Studiengänge auch kein Antrag auf Verbesserung der Wartezeit mehr gestellt werden. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen sollten sich Studieninteressierte vorab informieren.

Welche Gründe können geltend gemacht werden?

Viele Hochschulen orientieren sich bei Anträgen auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit an den Regelungen und der Anwendungspraxis von „hochschulstart.de“ für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge. Nachfolgend sind die Beispiele von „hochschulstart.de“ für begründete Anträge auf Nachteilsausgleich genannt, die für beide Anträge gleichermaßen gelten:

  • Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht, bei einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote nur die letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung

  • Grad der Behinderung von 50 oder höher (= Schwerbehinderung)

  • Längere schwere Behinderung oder Krankheit, soweit nicht bereits durch die beiden vorgenannten Gründe erfasst, oder andere vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände

Welche Nachweise sind für die Anträge erforderlich?

Beeinträchtigungsbedingte Umstände, wie beispielsweise ein längerer Krankenhausaufenthalt, allein reichen nicht aus, um eine Verbesserung von Durchschnittsnote oder Wartezeit zu veranlassen. Entscheidend ist, wie sich diese Umstände in der Schulzeit auf die Durchschnittsnote oder den Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung ausgewirkt haben.

  • Nachweis der beeinträchtigungsbedingten Umständen
    Die beeinträchtigungsbezogenen Umstände können durch ein fachärztliches Gutachten, den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und andere unterstützender Belege nachgewiesen werden. 

  • Zusätzliche Nachweise zur "Verbesserung" der Durchschnittsnote
    Der Zusammenhang zwischen beeinträchtigungsbedingten Umständen und einem schulischen "Leistungsabfall" muss durch Kopien der Schulzeugnisse und zusätzlich durch ein Schulgutachten (nicht einzelner Lehrpersonen) belegt werden. Alle Unterlagen, auf die sich das Schulgutachten stützt, sind beizulegen. (Informationen zum Schulgutachten über "hochschulstart.de)
    Wichtig: Die Erstellung eines Schulgutachtens ist zeitaufwändig, da jeder Fachlehrer einzeln die relevante Notenschwankung angeben muss.

  • Zusätzliche Nachweise zur "Verbesserung" der Wartezeit
    Der Nachweis der Auswirkungen auf die Schullaufbahn kann durch Kopien der Schulzeugnisse erfolgen. Zusätzlich müssen Bewerber und Bewerberinnen eine Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Klinikaufenthalt oder zu hohen krankheitsbedingter Fehlzeiten) beifügen. Weitere geeignete Nachweise sollten beigefügt werden.
    Wichtig: Da die Wartezeitquote in den Medizin-Studiengängen und in Pharmazie abgeschafft wurde, entfällt für diese Vergabeverfahren auch der Antrag auf Verbesserung der Wartezeit.

Informationen

"Ergänzende Informationen zur Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge" auf der Seite von hochschulstart/ Unterstützung/Downloads