Beratung zu Zugang und Zulassung zum Studium
Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsbedingungen unterscheiden sich zum Teil erheblich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Daher brauchen Studieninteressierte differenzierte Informations- und Beratungsangebote. Solche Angebote bieten die Hochschulen.
Zentrale Studienberatung der Hochschulen
Die Zentralen Studienberatungsstellen der Hochschulen informieren und beraten Studieninteressierte und Studierende zum Studienangebot, zum Studienablauf, zu Anforderungen und Zulassungsvoraussetzungen sowie zu Bewerbungsverfahren und zu Finanzierungsmöglichkeiten. Aktuelle Studienführer, Studienpläne und Prüfungsordnungen, Kurzinformationen zu den Studienfächern und zum Studium, Informationen zu Bewerbung und Zulassung finden Interessierte auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule. Die Mitarbeiter*innen stehen für Einzel- oder Gruppenberatung zur Verfügung. Außerdem organisieren sie für interessierte Schüler*innen Hochschulinformationstage.
hochschulstart.de
Wer Fragen zum Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Zurzeit: Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) oder zum „Dialogorientierten Serviceverfahren“ bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen hat, kann sich über die Internetseiten der Stiftung Hochschulstart informieren. Zusätzlich ist ein „direkter Draht“ zu Mitarbeitenden eingerichtet, mit denen Bewerber*innen für einen Studienplatz in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen offene Fragen via Telefon oder E-Mail klären können. Für Bewerber/innen, die einen Härtefallantrag stellen wollen, gibt es ein spezielles Beratungsteam.
- Ergänzende Informationen für den Bewerbungsprozess Medizin/Tiermedizin/Zahnmedizin/Pharmazie (inkl. Infos zum Härtefallantrag)
- Kontaktdaten Beratungsteam hochschulstart.de
Studienfachberatungen
Spezielle Informationen zu einzelnen Studiengängen – beispielsweise zur Studiengangausrichtung, zur Studienorganisation und zu besonderen Studienanforderungen – erhalten Studieninteressierte in Koordinationsstellen der jeweiligen Studiengänge. Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge sind auf den Internetseiten der Fachbereiche zu finden. Die Kontaktdaten der Studienfachberatung, des Studiendekanats oder Büros für Studiengangkoordination erfahren Studieninteressierte entweder auf den Internetseiten des Fachbereichs oder von den Berater*innen der Zentralen Studienberatungsstelle.
Fachberatung für Master-Studiengänge
Spezifische Ansprechpersonen für Master-Studiengänge in den Fachbereichen beantworten Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen und Zulassungsmodalitäten von Master-Studiengängen. Die Kontaktdaten können auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen recherchiert werden.
Beauftragte und Berater*innen für beeinträchtigte Studierende
Bei Fragen zu Härte- und Nachteilsausgleichsregelungen im Zulassungsverfahren sollten sich Studieninteressierte möglichst frühzeitig an die Beauftragten oder Beratungsstellen für die Belange von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten in den Hochschulen bzw. Studierendenwerken wenden.