Private Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch eine der wichtigsten überhaupt.
Die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn man anderen aus Versehen einen Schaden zufügt, also das Eigentum oder die Gesundheit Fremder schädigt, z. B. bei einem Verkehrsunfall als Fahrradfahrer/in. Die verursachten Schäden können Millionen kosten und Schuldige leicht in den finanziellen Ruin treiben.
Studierende sind üblicherweise bis zum Abschluss des (Erst-)Studiums mit bei den Eltern versichert. Sie müssen der elterlichen Haftpflichtversicherung aber melden, dass sie mit einem Studium beginnen.
Wer nach dem Schulabschluss bereits berufstätig war, muss in der Regel eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.