Finden Sie hier Ihr Amt für Ausbildungsförderung

Für ein Studium in Deutschland beantragen Sie BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) an dem Ort, an dem Sie studieren oder studieren möchten. Für Auslands-BAföG gibt es spezielle Ämter, die für den BAföG-Antrag zuständig sind. 

Bitte deutschen Hochschulort oder Ländernamen für die Auslandsuche eingeben: 

 

111.  

Amt für Ausbildungsförderung Musterstadt

Musterstraße 1
12345 Musterstadt

 0138735372
 018363534


 
112.  

Studentenwerk Freiberg

Postanschrift
Poststelle der TUBAF
Akademiestraße 6
09599 Freiberg

 
113.  

Bezirksregierung Köln

Dezernat 49 – Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung NRW
Postanschrift
50606 Köln

Auslandszuständigkeit:
Belgien, Luxemburg, Niederlande
 
114.  

Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim, AöR

Postfach 210 318
72070 Tübingen

 07071/29 73766


Hochschulen im Zuständigkeitsbereich:
Universität Tübingen, Universität Hohenheim, Hochschule für Musik Trossingen, Fakultät für Sonderpädagogik der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg mit Sitz in Reutlingen, Hochschule Reutlingen - Hochschule für Technik - Wirtschaft - Informatik - Design, Theologisches Seminar Reutlingen - staatlich anerkannte Fachhochschule, Hochschule für Ingenieur- und Wirschaftswissenschaften Albstadt-Sigmaringen, Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, Hochschule für Kirchenmusik der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Rottenburg, Hochschule für Kirchenmusik Tübingen der Evang. Landeskirche Württemberg, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Hochschule für Kunsttherapie Nürtingen - staatlich anerkannt
 
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