SGB II + SGB XII + SGB IX: eigenes Vermögen - eigenes Einkommen - eigene Arbeitskraft
Es gilt die Verpflichtung zur Selbsthilfe - egal, welche Sozialleistungen Menschen mit Beeinträchtigungen beziehen. Einkommen und Vermögen müssen aber nicht komplett eingesetzt werden. Unterschiede gibt es…
Eingliederungshilfe: Aufgaben und Leistungsspektrum
Hochschulhilfen und Kraftfahrzeughilfe sind die wichtigsten Eingliederungshilfen für beeinträchtigte Studierende. In Ausnahmefällen sind andere Hilfen möglich.
Studierende müssen nach der Beantragung von Eingliederungshilfe oft viel zu lang auf den Bescheid vom Sozialhilfeträger warten. Dabei schreibt das Gesetz klare Fristen vor.
Die Träger der Eingliederungshilfe haben sich bei der Bearbeitung von Anträgen…
Eingliederungshilfen zum Besuch einer Hochschule nicht nur fürs Erststudium
Auch beeinträchtigte Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung können Leistungen zur Eingliederungshilfe für den Besuch einer Hochschule beanspruchen.
Studium als erste Ausbildung: Anspruch auf Förderung
Eingliederungshilfe soll Leistungsberechtigten mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern. (§ 90 Abs. 1 SGB IX)
Eingliederungshilfe nach SGB IX: Vermögens- und Einkommensgrenzen
Eingliederungshilfe wird nicht einkommensunabhängig gewährt.
Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, müssen einen eigenen Beitrag zu den steuerfinanzierten Leistungen leisten. Abhängig ist die…
Wohnen mit Beeinträchtigungen: Wohnungssuche, Wohnungsanpassung, Übernahme von Mehrkosten
Für Menschen mit Behinderungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer passenden Wohnung. Für erhöhte Mietkosten müssen die…