Studienstipendien jenseits der Begabtenförderung - Recherchetipps

Nur wenige Stiftungen fördern speziell beeinträchtigte Studierende. Auf der Suche nach Stipendien für benachteiligte und/oder bedürftige Studierende können Recherchedatenbanken nützlich sein. Hier finden Studierende auch Stipendien mit thematischem oder regionalem Bezug.

Neben den Begabtenförderungswerken und dem Bund vergeben auch einzelne Bundesländer, einzelne Hochschulen, Banken und Wirtschaftsunternehmen sowie Privatpersonen Stipendien, für die besondere Voraussetzungen gelten.

Sehr wenige Stiftungen fördern speziell das Studium von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Zumeist unterstützen sie jeweils nur Studierende mit spezifischen Beeinträchtigungen. Außerdem verfügen diese Stiftungen in der Regel nur über sehr begrenzte Mittel.

Deshalb macht es Sinn, sich das ganze Spektrum unterschiedlicher Stiftungen anzugucken - auch solche, die nicht oder nicht ausschließlich das Studium fördern. Dabei können ortsbezogene, studienfachbezogene oder soziale Aspekte eine Rolle spielen. So unterstützt beispielsweise die Mie-Stiftung deutsche, elternlose, evangelische, bedürftige Mädchen und die Vereinte Oldenburger Sozialstiftung begabte, bedürftige Schüler, Studierende und Künstler mit Wohnsitz in Oldenburg. Bei der Nutzung der Stipendiendatenbanken ist also Kreativität gefragt!

Studienstipendien speziell für beeinträchtigte Studierende

Nachfolgend finden Interessierte eine Aufstellung von Studienstipendien speziell für Studierende mit Beeinträchtigungen (Liste nicht abschließend). Weitere Unterstützungsmöglichkeiten sind unter "Notfallhilfen" zusammengefasst.

  1. Stiftung Darmerkrankungen
    Das Förderprogramm der Stiftung Darmerkrankungen richtet sich aus­schließlich an junge Menschen mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa. Bewerben können sich Be­trof­fene im Alter bis zu 35 Jahren. Die Stiftung vergibt Stipendien in Höhe von jeweils bis zu 10.000 Euro für die Reali­sierung einer indi­vi­duell ge­planten Aus- oder Weiter­bildungsmaßnahme, z.B. der Teilnahme an Meisterklassen, Auslandsaufenthalten oder Spezialisierungskursen. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai.
    Stiftung Darmerkrankungen
     
  2. Karl und Charlotte Spohn Stiftung
    Die Stiftung vergibt zwei Stipendien für Blinde, die entweder in Hamburg oder in Berlin wohnen und studieren. Die Förderung beträgt 200 Euro pro Monat und ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren ausgelegt. Bewerben können sich Studienanfänger/innen oder bereits Studierende aller Fachrichtungen.
    Karl und Charlotte Spohn Stiftung
       
  3. Uni Köln: Inklusionsstipendium
    Es können Studienanfänger/innen sowie Studierende höherer Fachsemester aller Fakultäten der Universität Köln gefördert werden, die durch eine Behinderung in ihrem Studienverlauf erheblich beeinträchtigt sind. Jedes Stipendium beläuft sich auf 300 Euro monatlich über mindestens zwei Semester.
    Inklusionsstipendium der Uni zu Köln
     
  4. Bucerius Law School: Stipendien der Dr. Willy Rebelein-Stiftung
    Die Dr. Willy Rebelein-Stiftung vergibt Teil- oder Vollstipendien zur Finanzierung der Studiengebühren. Es ist alternativ eine Einzelzuwendung möglich, um dem oder der Studierenden den Studienalltag zu erleichtern.
    Stipendium der Dr. Willy Rebelein-Stiftung
     
  5. Google Europe Scholarship for Students with Disabilities
    Das Google-Europa-Stipendium für Studierende mit Behinderungen will Studierende unterstützen, die Informatik, Computertechnik, Informatik oder verwandte technische Bereiche studieren. Das Stipendium soll finanzielle Barrieren abbauen und vergibt jährlich 7.000 € an die zehn besten Bewerber. Die Mittel können für Studiengebühren, Bücher, Material und Ausrüstung verwendet werden, die für den akademischen Erfolg wichtig sind. In Zusammenarbeit mit EmployAbility, einer gemeinnützigen Organisation, die sich für die Förderung von Studenten mit Behinderungen einsetzt, stellt Google sicher, dass die Stipendiaten die Ressourcen und Möglichkeiten erhalten, die sie benötigen, um in ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn erfolgreich zu sein.
    Google Europe Scholarship for Students with Disabilities
     
  6. Graeme Clark Stipendium
    Das Stipendium wird jährlich an Studierende mit Cochlear Implantat vergeben. Gefördert werden Studienanfänger/innen wie Studierende. Das Stipendium beträgt 5.000 Euro. Der Bewerbungsschluss ist der 30. September.
    Graeme Clark Stipendium
     
  7. luftsprung campus: Stipendium für junge Menschen mit chronischen Erkrankungen
    Die Stiftung "aktion luftsprung" vergibt jährlich fünf Stipendien an Auszubildende und Studierende mit chronischen systemischen Erkrankungen. Gefördert werden insbesondere Bewerber*innen mit Mukoviszidose, entzündlichen Darmerkrankungen, Multipler Sklerose und Rheumatoider Arthritis, die zu hoher Leistungsbereitschaft bereit sind und sich dem Motto verschrieben haben "auf keinen Fall aufgeben". Die Stipendiat*innen erhalten ein Jahr lang eine monatliche Unterstützung von bis zu 500 Euro. (Eine Wiederbewerbung ist möglich.) Sie werden während der Ausbildung und auch danach vom luftsprung-Mentor/innen-Team unterstützt.
    Bewerbung: jedes Jahr vom 1. Janur - 28. Februar
    Stipendium der Aktion Luftsprung

Einzelfallhilfen für beeinträchtigte Studierende in Not

Verschiedene Stiftungen unterstützen beeinträchtigte Menschen in Notfällen, wenn staatliche Leistungen nicht, nicht mehr, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Von diesen Hilfen können auch Studierende mit Beeinträchtigungen profitieren. Einige Stiftungen sind nachfolgend aufgeführt. Die Liste ist nicht abschließend.

  1. Deutsche Aids-Stiftung
    Unterstützungsmöglichkeiten bietet die Deutsche Aids-Stiftung für an Aids erkrankte Menschen. Anspruchsvoraussetzungen und Antragsformulare finden Interessierte online.
    Deutsche Aids-Stiftung
     
  2. Paul und Charlotte Kniese-Stiftung
    Die Stiftung bietet ausschließlich blinden und sehbehinderten Menschen finanzielle Hilfe in Notfällen an. Der Antrag ist formlos zu stellen.
    Kontakt: Bundesallee 185, 10717 Berlin; Tel.: 030/ 795 92 30; [email protected]
    Kniese-Stiftung
     
  3. Elfriede-Breitsameter-Stiftung
    Die Stiftung unterstützt gezielt einmalige Maßnahmen (beispielsweise Pflegepersonal oder Hilfsmittel) für Menschen, die an Poliomyelitis oder multipler Sklerose erkrankt sind.
    Elfriede Breitsameter Stiftung
     
  4. Nathalie Todenhöfer Stiftung
    Die Stiftung unterstützt Menschen mit Multipler Sklerose, die unverschuldet in Not geraten sind und keine Unterstützung durch Staat oder karitative Organisationen erhalten.
    Nathalie Todenhöfer Stiftung
     
  5. Berger-Landefeldt-Stiftung
    Die Stiftung unterstützt Menschen mit einer erworbenen Epilepsie. Die Unterstützung wird als persönliche Einzelzuwendung für Maßnahmen und Hilfsmittel vergeben, u.a.  für individuelle Lernhilfen (auch computergesteuert), Kopfschutz, Spezialhandschuhe.
    Berger-Landefeldt-Stiftung

Stipendien: Listen und Recherche-Datenbanken

Allgemeine Recherche-Datenbanken
www.stipendiumplus.de: Studienstipendiendatenbank des BMBF
https://stiftungssuche.de/: Bundesverband Deutscher Stiftungen
www.elfi.rub.de: Servicestelle Elektronische ForschungsförderInformationen
www.stipendienkompass.de/info-stipendienkompass.html: Stipendienkompass der Stiftung der Deutschen Wirtschaft

Finanzierungsalternativen in Härtefallsituationen

Darlehenskassen und Härtefonds der Studierendenwerke
Fast alle Studierendenwerke haben die Möglichkeit, Studierende, die unverschuldet in Not geraten sind, mit Überbrückungskrediten und/oder Härtefallzuschüssen (Notfonds) zu unterstützen. Auch einige private Stiftungen vergeben zinsfreie Darlehen zu Studienzwecken.
Darlehenskassen der Studenten-/Studierendenwerke

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
In besonderen Härtefallsituationen können Studierende ausnahmsweise Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (Buch II und XII) erhalten - in der Mehrzahl aber nur auf Darlehensbasis ("Darlehen in besonderen Härtefällen nach § 27 Absatz 4 SGB II").
Ansprüche auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II in schwerwiegenden Härtefallsituationen

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