Für das Deutsche Studierendenwerk (DSW) sind die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts zur Einkommenssituation und Wohnkostenbelastung von Studierenden ein weiterer Beleg dafür, dass beim BAföG über die jüngste Erhöhung hinaus großer Handlungsdruck besteht.
Das Statistische Bundesamt stellt in einer Pressemitteilung von heute, 28. August 2024, neue Daten vor aus dem Jahr 2023 zur Einkommens- und Wohnsituation Studierender und Auszubildender mit eigener Haushaltsführung.
Demnach haben die Hälfte der Studierenden mit eigener Haushaltsführung ein Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 867 Euro im Monat. Knapp die Hälfte ihres Einkommens beziehen sie aus Elternunterhalt und BAföG. 54 % des verfügbaren Haushaltseinkommens geben Studierende im eigenen Haushalt für die Miete aus; laut Statistischem Bundesamt gilt ein Großteil der Studierenden-Haushalte damit als überlastet.
Für das Statistische Bundesamt gelten 35 % der Studierenden als armutsgefährdet; die relative Armutsgefährdung von Studierenden ist generell höher als in der Gesamtbevölkerung.
Matthias Anbuhl, der DSW-Vorstandsvorsitzende, kommentiert diese Zahlen so:
„Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts bestätigen die bekannten Befunde aus der 22. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden, erhoben im Sommer 2021. Schon damals mussten 34 % der Studierenden mit weniger als 800 Euro im Monat auskommen. Das sind 60 Euro weniger, als damals die Düsseldorfer Tabelle als Orientierungswert für den Elternunterhalt vorgab.
Die neuen Zahlen zeigen, wie groß der Handlungsdruck beim BAföG weiterhin ist, auch über die 29. BAföG-Novelle hinaus, die zu diesem Wintersemester 2024/2025 greift. Während das Oberlandesgericht Düsseldorf seit dem Jahr 2023 930 Euro im Monat für den Elternunterhalt nennt, müssen gleichaltrige BAföG-Studierende bis zum Beginn des Wintersemesters 2024/2025 mit 812 Euro im Monat auskommen; erst in zwei Wochen sind es dann 855 Euro im Monat.
Das BAföG erreicht nur noch 12 % der Studierenden. Das Statistische Bundesamt moniert, dass ein weitaus größerer Anteil der Studierenden finanziell kaum über die Runden kommt. Es müssen also viel mehr Studierende vom BAföG profitieren können. Wir benötigen dringend eine weitere, massive Erhöhung der BAföG-Elternfreibeträge.
Auch die BAföG-Wohnkostenpauschale muss stärker erhöht werden. Sie bleibt mit 380 Euro im Monat ab diesem Wintersemester weiterhin hinter dem Orientierungswert zurück von 410 Euro im Monat der Düsseldorfer Tabelle für den Elternunterhalt. Und 380 Euro im Monat reichen in kaum einer deutschen Hochschulstadt für ein WG-Zimmer auf dem freien Markt.
Die Wahl der Hochschule hängt immer mehr davon ab, ob ich mir dort die Miete in der Stadt leisten kann. Das ist eine neue Form der sozialen Auslese!
Dass ein Großteil der Studierenden-Haushalte gemäß Statistischem Bundesamt als überlastet gilt, verwundert nicht. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Studierende ist und bleibt ein eklatantes Strukturdefizit. Das im vergangenen Jahr gestartete Bund-Länder-Programm ‚Junges Wohnen‘ kann mittel- und langfristig etwas Abhilfe schaffen; es ist ein wichtiges Signal des Bundes an Menschen in Studium und Ausbildung, dass sie ihre Wohn-Not sieht. Die Länder müssen dieses Programm jetzt kraftvoll umsetzen.
Aber beim BAföG steht der echte große Schub und die grundlegende Strukturreform des BAföG weiterhin aus. Herzstück dieser Reform muss die automatische Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze sein an die Entwicklung von Preisen und Einkommen sowie die Direktauszahlung des Kindergelds an volljährige Studierende und Auszubildende.“
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 28.8.2024:
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/08/PD24_N044_62.html