20.01.2026

Tipps und Informationen Nr. 01/2026

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Aus IBS und DSW

Stellenangebot: Referent*in Sozialrecht in den Kompetenz- und Servicestellen des Deutschen Studierendenwerks

Das Deutsche Studierendenwerk sucht zum 1. März 2026 eine*n Referent*in Sozialrecht für die Kompetenz- und Servicestellen in Berlin. Die Stelle ist der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS), der Servicestelle Familienfreundliches Studium (SFS) sowie der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz (SIK) zugeordnet. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht die fachliche Begleitung sozialrechtlicher Fragestellungen im Hochschulkontext. Dazu gehören insbesondere Themen rund um Studierende mit Behinderungen, Studierende mit Familie und internationale Studierende. Die ausgeschriebene Stelle unterstützt Beratungs- und Unterstützungsstrukturen durch die Aufbereitung rechtlicher Informationen und wirkt an der Entwicklung von Schulungs- und Informationsangeboten mit. Die Stelle ist bis Ende 2027 befristet und in Entgeltgruppe E 13 TVöD Bund eingruppiert. Bewerbungen sind bis zum 6. Februar 2026 möglich. Wir freuen uns besonders auf Bewerbungen von Akademiker*innen mit Beeinträchtigungen.

Für die Beratungspraxis

Mehr Geld, höhere Kosten: Was sich 2026 für Studierende finanziell ändert

Zum Jahresbeginn 2026 treten mehrere finanzielle Änderungen in Kraft, die Studierende mit und ohne Behinderungen betreffen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Höherer Mindestlohn und angehobene Minijob-Grenze:
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde (zuvor 12,82 Euro). Dadurch erhöht sich auch die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich (bisher 556 Euro). Für BAföG-beziehende Studierende bedeutet dies, dass ein monatlicher Verdienst bis 603 Euro im Minijob anrechnungsfrei möglich ist.

Erhöhung des Kindergeldes:
Das Kindergeld steigt ab Januar 2026 auf 259 Euro pro Kind und Monat (zuvor 255 Euro).

Steigende Beiträge zur Krankenversicherung:
Viele gesetzliche Krankenkassen erhöhen ihre Zusatzbeiträge. Dadurch steigen die Kosten für die meisten Studierenden. Besonders betroffen sind Studierende, die nicht mehr vom vergünstigten Studierendentarif profitieren können, etwa nach Vollendung des 30. Lebensjahres.

Elternunterhalt: Düsseldorfer Tabelle bleibt unverändert:
Die Empfehlungen der Düsseldorfer Tabelle gelten gegenüber 2025 unverändert.
Der angemessene monatliche Unterhaltsbedarf für Studierende mit eigenem Haushalt beträgt weiterhin 990 Euro, einschließlich einer Warmmiete von bis zu 440 Euro. In begründeten Fällen kann dieser Betrag nach oben abweichen (vgl. Düsseldorfer Tabelle, A.IV: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2026/DT_2026.pdf).

BAföG: noch keine Änderungen, Wohnpauschale geplant:
Aktuell gibt es keine beschlossenen Änderungen beim BAföG. Der Koalitionsvertrag sieht jedoch eine umfassende Reform vor. Konkret angekündigt ist eine Erhöhung der Wohnpauschale auf 440 Euro, die zum Wintersemester 2026/27 umgesetzt werden soll (derzeit 380 Euro). Über weitere Schritte werden wir informieren, sobald verbindliche Entscheidungen vorliegen.

Neues Informationsangebot: Berufliche Auslandsaufenthalte für Menschen mit Behinderungen

Eine Auslandserfahrung kann den Einstieg ins Berufsleben erleichtern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Für Menschen mit Behinderungen ist die Planung eines beruflichen Auslandsaufenthalts jedoch oft mit zusätzlichen Barrieren verbunden. Ein neues Inklusionsprojekt der Bundesagentur für Arbeit setzt hier an und schafft mehr Transparenz. Über das EURES-Portal stehen nun umfassende Informationen zu Lebens- und Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Interessierte finden dort unter anderem Hinweise zur Anerkennung von Behinderungen im jeweiligen Land, zu Förder- und Unterstützungsleistungen sowie zu Ansprechstellen vor Ort. Ergänzend gibt es Informationen zum Alltag, etwa zu Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr, und zu Unterstützungsangeboten für Arbeitgeber. Die Informationspakete sind für alle EU-Mitgliedstaaten sowie für Island und die Schweiz abrufbar. Das Projekt ist eine Kooperation der Bundesagentur für Arbeit mit der European Labour Authority und den europäischen Arbeitsverwaltungen. Die Inhalte stehen seit Dezember 2025 in mehreren Sprachen zur Verfügung. Für Studierende und Absolvent*innen mit Behinderungen, die einen beruflichen Aufenthalt im Ausland planen, bietet das Angebot eine hilfreiche Orientierung und kann dazu beitragen, Hürden frühzeitig zu erkennen und abzubauen.

Inclusion Officer: Impulse für eine inklusivere Hochschule

Der Leitfaden "Establishing the Role of an Inclusion Officer in a Higher Education Institution. A Practical Guide" wurde von der Academic Cooperation Association (ACA) erstellt und von der Agency for Mobility and EU Programmes (AMEUP) veröffentlicht, die als SALTO Resource Centre for Inclusion and Diversity in Education and Training (SALTO ID ET) tätig ist. Die Publikation zeigt, wie Hochschulen die Position eines Inclusion Officer einrichten und in ihre Strukturen einbinden können. Ziel ist es, Inklusion dauerhaft als Bestandteil der Hochschulentwicklung zu verankern und Studierenden aus vielfältigen Hintergründen gleichberechtigten Zugang zu Studium und internationaler Mobilität zu eröffnen. Inclusion Officers arbeiten eng mit Studienberatung, International Office und Fakultäten zusammen. Sie identifizieren Barrieren, entwickeln passende Unterstützungsangebote und beraten zu Themen wie Behinderung, chronische Erkrankung, soziale oder finanzielle Benachteiligung sowie Care-Aufgaben. Der Leitfaden stellt Praxisbeispiele vor, darunter barrierearme Mobilitätsprogramme, transparente Verfahren für individuelle Studienanpassungen und Maßnahmen für eine diversitätssensible Kommunikation. Empfohlen wird, Inclusion Officers strukturell zu verankern und ihre Arbeit mit Hochschulleitung, Lehrenden und Studierendenvertretungen abzustimmen. Der Leitfaden betont, dass bereits erste Schritte zu sichtbaren Verbesserungen führen können und dass Inklusion als gemeinsame Aufgabe aller Bereiche verstanden werden sollte.

Diabetes und Straßenverkehr: AWMF-Leitlinie mit Bedeutung für Mobilität im Studium

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat eine aktualisierte S2e-Leitlinie zum Thema Diabetes und Straßenverkehr veröffentlicht. Sie fasst den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zusammen und gibt Empfehlungen zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr für Menschen mit Diabetes. Im Fokus stehen die individuelle Einschätzung der Fahreignung sowie der Umgang mit möglichen Unterzuckerungen. Die Leitlinie macht deutlich, dass pauschale Einschränkungen nicht sachgerecht sind und eine differenzierte Bewertung erforderlich bleibt. Eine gute Stoffwechseleinstellung, regelmäßige Schulungen und eine informierte Selbstbeobachtung gelten als zentrale Voraussetzungen für sichere Mobilität. Die Leitlinie richtet sich an medizinisches Fachpersonal und Beratungsstellen und bietet fachliche Orientierung für die Praxis mit dem Ziel sowohl Verkehrssicherheit als auch selbstbestimmte Mobilität zu unterstützen.

Dialyse zu Hause: Broschüren bieten Orientierung

Das Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation hat zwei Broschüren zu den Heimdialyseverfahren Peritonealdialyse und Heimhämodialyse veröffentlicht. Die Publikationen informieren über die beiden Dialyseformen mit Faktenchecks sowie praktischen Hinweisen für den Alltag. Die Broschüren können insbesondere Studierenden mit Nierenerkrankung sowie Beratungsstellen eine Orientierungshilfe bei der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Behandlungsoptionen bieten.

Aus Hochschulen und Studierendenwerken

Forschung inklusiv: Universität Leipzig schreibt Fördermittel für 2026 aus

Die Universität Leipzig schreibt für das Jahr 2026 erneut Mittel im Rahmen des Förderprogramms „Forschung inklusiv“ aus. Ziel des Programms ist es, inklusive Forschungsprozesse zu stärken und die gleichberechtigte Beteiligung von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in der Forschung zu fördern.

Gefördert werden Vorhaben, die Inklusion entweder thematisch in den Mittelpunkt stellen oder strukturelle Barrieren in Forschungszusammenhängen abbauen. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen zur barrierearmen Gestaltung von Forschungsprojekten, zur Beteiligung von Betroffenen als Co-Forschende sowie zur Verbesserung von Zugänglichkeit und Teilhabe in Forschungssettings.

Das Programm richtet sich an Forschende der Universität Leipzig und soll dazu beitragen, Inklusion als Querschnittsthema in der Forschungspraxis zu verankern. Die Ausschreibung macht deutlich, dass inklusive Forschung nicht nur inhaltlich, sondern auch organisatorisch und methodisch mitgedacht werden muss.

Neurodiversität verstehen: andere Denkweisen im Studium sichtbar machen

Ein Beitrag im Campusleben Blog der Universität Erfurt beschäftigt sich mit der Frage, wie neurodivergente Personen denken, lernen und ihre Umwelt wahrnehmen. Ausgangspunkt ist die Metapher, dass neurodivergente Gehirne nicht defizitär arbeiten, sondern mit einem anderen „Betriebssystem“. Gemeint sind unter anderem Menschen im Autismus-Spektrum, mit ADHS oder anderen neurologischen Besonderheiten.

Der Text macht deutlich, dass neurodivergente Denk- und Wahrnehmungsweisen häufig von gesellschaftlichen Normvorstellungen abweichen, im Hochschulalltag jedoch oft an Strukturen angepasst werden müssen, die auf neurotypische Studierende ausgerichtet sind. Gleichzeitig hebt der Beitrag hervor, dass neurodivergente Personen besondere Stärken einbringen können, etwa in den Bereichen analytisches Denken, Kreativität oder Detailgenauigkeit, sofern Rahmenbedingungen dies zulassen.

Für Hochschulen, Studierendenwerke und Beratungsstellen bietet der Beitrag wichtige Impulse, um Neurodiversität nicht ausschließlich als Herausforderung, sondern als Teil menschlicher Vielfalt zu begreifen. Sensible Lehr- und Prüfungsformate, transparente Kommunikation sowie individuelle Anpassungen können dazu beitragen, Barrieren abzubauen und gleichberechtigte Teilhabe im Studium zu fördern.

Disability Leadership: Inklusiver Universitätslehrgang stärkt Teilhabe und Führungskompetenzen

An der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten wird mit dem Universitätslehrgang „Disability Leadership“ ein Weiterbildungsangebot speziell für Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Ziel des Programms ist es, Teilnehmende zu stärken, Verantwortung zu übernehmen, ihre Interessen selbstbewusst zu vertreten und Führungsrollen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen auszufüllen. Der berufsbegleitende Lehrgang ist auf vier Semester angelegt und verbindet theoretische Inhalte zu Behindertenpolitik, Menschenrechten und Leadership mit praxisnahen Projekten. Ein zentrales Merkmal ist die barrierearme Ausgestaltung des Studiums. Dazu gehören unter anderem unterstützende Maßnahmen wie Gebärden- oder Schriftdolmetschung, angepasste Lernmaterialien sowie eine Kombination aus Präsenz- und Onlineformaten. Ein Teil der Lehrenden bringt eigene Behinderungserfahrungen in die Lehre ein, was als besondere Ressource für den Austausch und die gemeinsame Reflexion verstanden wird.
Für Mitarbeitende in Studierendenwerken und Beratungsstellen bietet der Lehrgang ein anschauliches Beispiel dafür, wie inklusive Studien- und Weiterbildungsangebote gestaltet und Empowerment-Ansätze strukturell verankert werden können.

Aus Verbänden, Interessengemeinschaften und der Selbsthilfe

KI-Chat von REHADAT Talentplus bietet Orientierung zu beruflicher Inklusion

Der KI-Chat von REHADAT Talentplus erweitert das digitale Informationsangebot rund um berufliche Inklusion. Unter dem Namen Ariadne beantwortet die KI-Suchassistentin Fragen zu rechtlichen Grundlagen, Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangeboten für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Das Angebot kann auch für Studierende relevant sein, insbesondere mit Blick auf den Übergang vom Studium in den Beruf. Der Chat greift ausschließlich auf geprüfte Inhalte der REHADAT Webseiten zurück und macht transparent, dass keine Informationen frei erfunden werden. Fragen können in Stichworten oder in ganzen Sätzen gestellt werden, zum Beispiel zu Nachteilsausgleichen, Förderleistungen oder zum Schwerbehindertenausweis. Dadurch ermöglicht der KI-Chat einen niedrigschwelligen Zugang zu komplexen Themen und unterstützt eine erste Orientierung.

Das Angebot ist kostenfrei und ohne Anmeldung nutzbar.

Aufruf zur Einreichung von Braille Fotos

Im Jahr 2020 wurde die Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in die deutsche Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Derzeit arbeiten die UNESCO Kommissionen aus Frankreich und Deutschland gemeinsam mit Selbsthilfeorganisationen beider Länder daran, die Brailleschrift für die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit zu nominieren. Teil der Nominierung sind auch zehn Fotos. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband ruft dazu auf, Fotos einzureichen, die die lebendige Nutzung der Brailleschrift zeigen. Gesucht werden Aufnahmen, auf denen Menschen in realistischen Alltagssituationen mit Braille lesen, schreiben oder arbeiten.

Bitte senden Sie Ihre Fotos bis spätestens 4. Februar per E-Mail an [email protected]. Geben Sie dabei an, wer das Foto aufgenommen hat und wer darauf zu sehen ist. Bestätigen Sie außerdem, dass alle abgebildeten Personen der Nutzung der Fotos durch den DBSV und die UNESCO zustimmen.

Ab dem 4. Februar findet eine Online-Abstimmung statt, bei der aus einer Vorauswahl die zehn Fotos ausgewählt werden, die der gemeinsamen Nominierung aus Deutschland und Frankreich beigefügt werden.

Selbsthilfeangebote bei Burnout und Depression

Aus persönlicher Betroffenheit im beruflichen wie im privaten Umfeld gründeten die Initiator*innen des Bundesverbands Burnout und Depression im Jahr 2013 eine erste Selbsthilfegruppe in Neuss. Ausgangspunkt war die Frage, wie es dazu kommt, dass immer mehr Menschen an Depressionen und stressbedingten Symptomen wie Burnout leiden und wie Betroffene wirksam unterstützt werden können. Das Selbsthilfekonzept verbindet den Erfahrungsaustausch mit thematischen Schwerpunkten und begleitenden Übungen. Inzwischen bestehen an zahlreichen Orten Selbsthilfegruppen für Menschen mit Burnout und Depression. Der Verband unterstützt die Gründung neuer Gruppen überall dort, wo sich Betroffene bereit erklären, andere Betroffene zu unterstützen. Über die Internetseite können Interessierte bestehende Gruppen finden und einen Newsletter abonnieren.

Ab Januar 2026 werden zusätzlich regelmäßige Online-Angebote über die Plattform Zoom angeboten. Dazu gehören ein offener monatlicher Online-Treff sowie separate Gruppenangebote. Die Angebote sind bundesweit zugänglich und richten sich an Menschen mit Burnout oder Depression.

Aus Bund und Ländern

Hamburger Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Beim 70. Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen wurde die Hamburger Erklärung verabschiedet. Darin sprechen sich die Beauftragten für eine konsequente Stärkung der digitalen Barrierefreiheit aus. Digitale Angebote sollen von Anfang an verständlich, klar strukturiert und für alle Menschen nutzbar sein. Barrierefreiheit im digitalen Raum ist eine grundlegende Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft. Die Beauftragten heben hervor, dass digitale Anwendungen insbesondere für Menschen mit Behinderungen große Chancen bieten, wenn anerkannte Standards konsequent umgesetzt werden. Gleichzeitig soll Digitalisierung nicht zu neuen Ausschlüssen führen, weshalb analoge Zugangswege weiterhin notwendig bleiben. Bestehende gesetzliche Regelungen wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz und das Onlinezugangsgesetz sollen nach Auffassung der Beauftragten konsequent angewendet werden, um digitale Teilhabe für alle Menschen sicherzustellen.

Aus Wissenschaft und Forschung

Depressive Symptome bei autistischen Kindern und Jugendlichen

Eine aktuelle Studie von Elizabeth Valles-Capetillo et al. (2025) an der University of Alabama at Birmingham, veröffentlicht in der Fachzeitschrift Frontiers in Psychiatry, untersucht depressive Symptome bei autistischen Kindern und Jugendlichen im Vergleich zu neurotypischen Gleichaltrigen. Die Ergebnisse zeigen, dass autistische Kinder und Jugendliche signifikant höhere depressive Symptome aufweisen. Zur Einordnung verweisen die Autor*innen zudem auf frühere Studien, denen zufolge autistische junge Menschen insgesamt ein deutlich erhöhtes Risiko für Depressionen haben. Die Untersuchung basiert auf Elternfragebögen und erfasst depressive Symptome, exekutive Funktionen sowie soziale Kommunikation und Interaktion. In den Analysen zeigt sich ein klarer Zusammenhang zwischen depressiven Symptomen und Schwierigkeiten in der Emotionsregulation. Dieser Zusammenhang besteht sowohl bei autistischen als auch bei neurotypischen Kindern und Jugendlichen und erweist sich als der stärkste Prädiktor unter den untersuchten exekutiven Funktionsbereichen. Auch Schwierigkeiten in der sozialen Kommunikation und Interaktion stehen mit depressiven Symptomen in Zusammenhang, insbesondere wenn autistische und neurotypische Teilnehmende gemeinsam betrachtet werden. Andere Bereiche exekutiver Funktionen, etwa Arbeitsgedächtnis oder Planung, zeigen hingegen keinen eigenständigen Zusammenhang mit depressiven Symptomen. Ein weiterer Befund betrifft den elterlichen Stress. Dieser beeinflusst die Stärke des Zusammenhangs zwischen sozialen Kommunikationsschwierigkeiten und depressiven Symptomen, während er den Zusammenhang zwischen exekutiven Funktionen und depressiven Symptomen nicht entsprechend verändert.

Für Mitarbeitende in Studierendenwerken und Beratungsstellen liefert die Studie wissenschaftliche Hintergrundinformationen, die helfen können, psychische Belastungen bei autistischen jungen Menschen im Übergang in Ausbildung oder Studium besser einzuordnen.

Publikationen

Mentale Gesundheit im Bildungsverlauf

Eine aktuelle Studie (IW Report) des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln basiert auf einer Sekundäranalyse und befasst sich mit der Bedeutung psychischer Gesundheit im Bildungsverlauf. Die von Christina Anger, Julia Betz und Wido Geis Thoene verfasste Studie zeigt, dass psychische Belastungen bereits im Schulalter auftreten und mit erhöhten Risiken für Bildungsabbrüche verbunden sein können. Neben individuellen Auswirkungen auf Lernfähigkeit und Bildungsentscheidungen werden auch gesellschaftliche Folgen thematisiert etwa mit Blick auf spätere Erwerbsverläufe und gesamtgesellschaftliche Kosten. Diese Zusammenhänge können sich über die Schulzeit hinaus fortsetzen und auch Übergänge in Ausbildung oder Studium betreffen. Der Report weist daher auf die Relevanz präventiver Ansätze sowie verlässlicher Unterstützungsstrukturen entlang der gesamten Bildungskette hin.

Erasmus plus Jahresbericht 2024 zeigt steigende Teilhabe und klare Prioritäten

Der Erasmus plus Jahresbericht 2024 dokumentiert ein deutlich wachsendes Programm. Laut Bericht nahmen mehr als 14 Millionen Lernende und Mitarbeitende an Mobilitätsaktivitäten und Projekten teil. Die Europäische Kommission betont, dass das Programm stärker als in den Vorjahren auf Inklusion und Diversität ausgerichtet ist. Dies zeigt auch die Darstellung der vier zentralen Prioritäten auf Seite 12, die Inklusion und Diversität, digitale Transformation, Klima und Nachhaltigkeit sowie demokratische Teilhabe umfasst. Die Programmbeteiligung nimmt weiter zu. Erasmus plus finanzierte im Jahr 2024 Mobilitätsmaßnahmen im Umfang von 4,7 Milliarden Euro. Davon profitieren Studierende, Auszubildende, Erwachsene in Weiterbildung und Hochschulmitarbeitende. Der Bericht hebt zudem gezielte Unterstützungsmaßnahmen für Bildungseinrichtungen in Krisensituationen hervor, beispielsweise Maßnahmen zur Stärkung der Hochschulbildung und Unterstützung von Studierenden. Der Jahresbericht unterstreicht insgesamt den Anspruch, Mobilität für alle Lernenden zugänglich zu machen und Barrieren weiter abzubauen. Die klare strategische Ausrichtung auf Chancengleichheit bildet dafür eine zentrale Grundlage.

Aus den Medien

Erfolgreicher Raumflug mit Michaela Benthaus

Die Kielerin Michaela Benthaus ist erfolgreich mit einer Rakete in den suborbitalen Raum geflogen. Der Start verlief planmäßig, die Kapsel kehrte sicher zur Erde zurück. Benthaus ist querschnittsgelähmt und setzt sich seit Jahren für Inklusion und Barrierefreiheit ein. Der Raumflug gilt als starkes öffentliches Signal für Teilhabe und Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen auch in hoch spezialisierten Bereichen wie der Raumfahrt. Der Bericht zeigt, dass technische und organisatorische Barrieren überwunden werden können, wenn Inklusion von Anfang an mitgedacht wird.

Termine

Inklusion in Bibliotheken

Die Veranstaltungsreihe „Inklusion in Bibliotheken“ informiert in einstündigen Webinaren über verschiedene Aspekte von Barrierefreiheit und inklusiven Bibliotheksservices. Die Reihe wird organisiert von Christiane Felsmann (Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen), Belinda Jopp (Staatsbibliothek zu Berlin) und Anne Sieberns (Deutsches Institut für Menschenrechte). Die Einladungen werden unter anderem über bibliothekarische Mailinglisten verbreitet, darunter die Mailingliste der AG Barrierefreiheit in (digitalen) Bibliotheken.

Offen für alle? – Inklusion im Forschungsdatenmanagement praktisch gestalten
Termin: 21. Januar 2026, 11:00–12:00 Uhr
Ort: Online über Zoom
Teilnahme: kostenfrei
Anmeldung: über die Einladung zur Veranstaltung (Versand über Mailingliste)
Zielgruppe: Mitarbeitende in Bibliotheken, im Forschungsdatenmanagement sowie weitere Interessierte an barrierefreien und inklusiven Bibliotheksangeboten

Erasmus+ Fortbildungsreihe „Vielfalt im Dialog“: Mit psychischer Belastung oder Erkrankung ins Ausland

Im Rahmen der Erasmus+ Fortbildungsreihe „Vielfalt im Dialog“ wird 2026 erneut eine Online Trainingsreihe zu Inklusion und Diversität an Hochschulen angeboten. Eine der kommenden Sessions befasst sich mit der Beratung und Unterstützung von Studierenden mit psychischen Belastungen oder Erkrankungen im Kontext von Auslandsaufenthalten.

Termin: 27. Januar 2026, 09:30–11:00 Uhr
Ort: Online
Anmeldung: über das Formular
Teilnahme: kostenfrei
Zielgruppe: Erasmus+ Koordinator*innen, Hochschulmitarbeitende mit Beratungsaufgaben

ARTplus: Digitale Infoveranstaltung zum inklusiven künstlerischen Studium

Der Verband EUCREA lädt zu einer digitalen Informationsveranstaltung zum Programm „ARTplus“ ein. Das Angebot richtet sich an Studieninteressierte mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die ein künstlerisches Studium anstreben, etwa in den Bereichen Kunst, Musik, Tanz oder Schauspiel. Vorgestellt werden das Programm ARTplus, Unterstützungsangebote der beteiligten Hochschulen sowie Erfahrungen von Studierenden. Zudem gibt es Hinweise zu individueller Studienassistenz und Raum für Fragen. Die Veranstaltung wird in Deutscher Gebärdensprache begleitet.

Termin: 3. Feb. 2026, 16:00 bis 17:30 Uhr
Ort: Online
Anmeldung: über das Anmeldeformular: campai
Teilnahme: kostenfrei
Zielgruppe: Studieninteressierte mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, Beratungsstellen, Unterstützungsstrukturen an Hochschulen sowie weitere Interessierte

Stellen, Praktika, Karriereprogramme

Stellenangebot: Leitung des Büros der*des Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung schreibt die Stelle Leiterin des Büros der*des Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen (m/w/d) aus. Die unbefristete Stelle ist ab dem 1. Juli 2026 zu besetzen und kann in Vollzeit ausgeübt werden (Teilzeit ist grundsätzlich möglich). Zum Aufgabengebiet gehören die Leitung des Büros und der Geschäftsstelle des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen, die fachliche Koordinierung der Geschäftsbereiche sowie die Vorbereitung und Begleitung von Konferenzen der Bezirksbeauftragten. Weitere Aufgaben sind die Öffentlichkeitsarbeit, die Bearbeitung von Grundsatz- und Einzelangelegenheiten, Stellungnahmen zu Senatsvorlagen sowie die Mitarbeit am Berichtswesen, unter anderem gegenüber dem Abgeordnetenhaus. Die Tätigkeit umfasst zudem die Zusammenarbeit mit Organisationen der Behindertenselbsthilfe und Trägern der Freien Wohlfahrt. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine gleichwertige Qualifikation, langjährige einschlägige Verwaltungserfahrung – möglichst im Bereich der Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen – sowie Erfahrung in der Leitung kleinerer Arbeitsgruppen.