Dazu erklärt Matthias Anbuhl, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks:
„Das Land Hessen und mit ihm die hessischen Studierendenwerke dürfen sich zu Recht freuen über die BAföG-eAkte für die BAföG-Ämter der fünf hessischen Studierendenwerke. Namentlich das Studierendenwerk Darmstadt hat dazu wichtige Vorarbeiten geleistet.
Alles, was dazu dient, im Sinne der Studierenden den Vollzug des enorm komplexen BAföG zu erleichtern, begrüßen wir. Das Land Hessen ist hier einen wichtigen Schritt gegangen.
Von einer vollständigen Digitalisierung beim BAföG sind wir aber weiterhin noch entfernt. Die Antragstellung ist digitalisiert, und in Hessen wird nun eine digitale BAföG-Akte eingeführt.
Das BAföG ist ein Bundesgesetz, die Länder setzen es um. Am besten wäre eine ernsthafte Vereinfachung des Gesetzes, gefolgt von einer konsequenten, bundesweit einheitlichen Digitalisierung in allen Ländern. Eine Digitalisierung aller BAföG-Prozessschritte, einschließlich einer bundesweit einheitlichen eAkte und dem eBescheid. Auch die Kommunikation der BAföG-Ämter mit den Studierenden muss dringend digitalisiert werden, über ein Online-Portal.
Um den BAföG-Vollzug im Sinne von Studierenden und Studierendenwerken auch wirklich enorm zu erleichtern und zu beschleunigen, muss aber das BAföG nicht nur digitalisiert, sondern auch deutlich vereinfacht werden. Denn trotz digitalisierter Antragstellung ist fast jeder Antrag immer noch unvollständig – mit Folgen für Studierende und Ämter: Mehrarbeit, Verzögerungen, Frustration.
Zur Vereinfachung gehört auch eine stärkere digitale Datenvernetzung zwischen Behörden und Institutionen, nach dem Prinzip „once only“: Was eine Behörde weiß, soll keine andere mehr erfragen müssen, zum Beispiel Immatrikulationsdaten oder die Steuerdaten der Eltern.
Die Studierendenwerke haben mehr als 50 Jahre Erfahrung im Vollzug des Studierenden-BAföG. Wir bieten Bund und Ländern unsere Unterstützung an bei der Vereinfachung und vollständigen Digitalisierung des BAföG.“
