10.02.2026

Hochschulsanierung heißt auch Mensasanierung

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern hat am gestrigen Montag, 9.2.2026, ein Sofortinvestitionsprogramm vorgestellt, mit welchem die Modernisierung und Sanierung von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen beschleunigt werden soll. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stehen den Ländern dafür in den Jahren 2026 bis 2029 jährlich bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung.

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Dies kommentiert Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks:

„Mit ihrem gemeinsamen Programm schaffen Bund und Länder nunmehr Klarheit darüber, mit welchen Finanzvolumina und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen die Länder die dringend nötige Sanierung von Hochschul- und Wissenschafts-Bauten angehen können. Damit ist ein Anfang gemacht, um den immensen Sanierungsstau in unserem Hochschulsystem angehen zu können – wenngleich der tatsächliche Finanzbedarf bei einem Vielfachen dessen liegt, was Bund und Länder nun vereinbart haben.

Allein für die Sanierung ihrer Mensen und Caféterien benötigten die Studierendenwerke mindestens vier Milliarden Euro. Die Länder sind gefordert, im Dialog mit den Studierendenwerken die dringendsten, akutesten Sanierungsfälle zu identifizieren und bei der Mittelvergabe einzuplanen.

Was zudem nottut, ist ein ganzheitliches Verständnis des Campus, einschließlich der sozialen Infrastruktur. Wir brauchen intakte Räume – vom Hörsaal übers Labor bis zur Mensa. Dem muss eine integrierte Campusplanung Rechnung tragen. Gemäß des vom Wissenschaftsrat geprägten Konzepts der ‚Zwischenräume‘ müssen die Flächen und Räume für Forschung, Studium und Lehre stärker miteinander verbunden oder durchmischt werden. Die Mensa zum Beispiel ist ein Ort des guten, gesunden, preisgünstigen Essens, aber auch ein Ort des Austauschs, der Begegnung – und in Zukunft stärker auch ein Ort des Lernens.

Gebäudesanierung und integrierte, ganzheitliche Campusplanung müssen Hand in Hand gehen.“