„Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Studierende und die rasant steigenden Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt in den Hochschulstädten ist ein Riesen-Problem. Es droht eine neue Form der sozialen Auslese über die Miete: Studierende aus begüterten Familien können sich ein Studium in teuren Städten wie München, Berlin, Hamburg oder Frankfurt am Main leisten, Studierende aus Familien mit geringeren Einkommen müssen sich ihr Studienfach und ihren Studienort danach auswählen, ob sie sich die Miete leisten können. Das wäre eine bildungs- und gesellschaftspolitische Bankrotterklärung.
Neben Inflation und steigenden Lebensmittelpreisen setzen die Miet-Ausgaben den Studierenden zu. Die Miete ist ihr größter Ausgabeposten, und Studierende müssen 54 % ihrer Einnahmen für die Miete aufwenden. Bei Azubis sind es 42 %, bei der restlichen Bevölkerung 25 %. Das hat das Statistische Bundesamt errechnet. Zwei Drittel der Studierenden-Haushalte gelten als überlastet.
Das im Jahr 2023 von Bundesbauministerin Klara Geywitz gestartete Bund-Länder-Programm ‚Junges Wohnen‘ ist vor diesem Hintergrund ein Lichtblick. Erstmals seit Jahrzehnten ist der Bund wieder in die Wohnheim-Förderung für Studierende eingestiegen, mit einer anteiligen Bundes-Förderung von sicher 1,5 Milliarden Euro, die in drei Tranchen ausgereicht werden. Das ist das größte Wohnheimbau-Förderprogramm seit der deutschen Wiedervereinigung.
Es ist Aufgabe und Verantwortung der Bundesländer, das Programm kraftvoll umzusetzen und ihm richtig Schwung zu geben. Vorbild ist der Freistaat Bayern, der mit den Mitteln aus dem Programm ‚Junges Wohnen‘ seine Förderung auf bis zu 75.000 Euro pro Wohnheimplatz erhöht hat und den bayerischen Studierendenwerken überdies 50 Millionen Euro für Rücklagen im Wohnheimbau bereitstellt. Auch Länder wie NRW, Rheinland-Pfalz, Berlin und nun auch Baden-Württemberg haben Förderrichtlinien erarbeitet oder eine Projektförderung wie in Sachsen installiert, mit denen die Studierendenwerke Wohnheime neu bauen und modernisieren können. In anderen Ländern, wie Hessen, Niedersachsen oder Brandenburg, hakt es aber noch.
Das Programm ‚Junges Wohnen‘ hat trotz widriger Umstände wie immens gestiegener Baukosten bereits eine Trendwende bewirkt: Nach Zahlen des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lag die Zahl der geförderten Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende im Jahr 2022 bei 1776, im Jahr 2023 bei 4.176 – und nun, im Jahr 2024, bereits bei rund 9.700. Diese Dynamik ist bemerkenswert und muss unbedingt fortgesetzt werden. Das Programm ‚Junges Wohnen‘ muss dauerhaft verstetigt und ausgebaut werden. Es hat das Potenzial, mittel- und langfristig die heute dramatisch schlechte Wohnsituation für Studierende und Auzubis zu verbessern. Aber es ist eine Mittel- und Langstrecke, kein kurzer Sprint. Deshalb ist es so wichtig, dass der Bund und die Länder hier weiter gemeinsam engagiert bleiben!
Auch die Kommunen und vor allem die Hochschulstädte sind gefordert. Sie müssen über eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik dafür sorgen, dass die Studierendenwerke als gemeinnützig tätige, soziale Vermieter mit staatlichem Sozialauftrag hochschulnahe Grundstücke bekommen, um Studierendenwohnheime bauen und dabei Mieten realisieren zu können, die sich an der BAföG-Wohnkostenpauschale orientieren.
Mit Blick auf den Bestand der 195.000 Wohnheimplätze bei den Studierendenwerken ist es erforderlich, dass bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Einhaltung der Klimaschutzziele wirtschaftlich und praktisch tragfähige gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es auch Trägern wie den Studierendenwerken ermöglichen, ihren Bestand energetisch zu modernisieren.
Die Studierendenwerke beweisen seit Jahrzenten: Sie wollen und können bauen – aktuell trotz widrigster Umstände wie Materialknappheit, hoher Energiepreise und explodierender Baukosten. Sie benötigen aber eine Zuschuss-Förderung, wie beim ‚Jungen Wohnen‘, um sozialverträgliche Mieten realisieren zu können.“
