Für die Beratungspraxis
HRK- Empfehlung: Nachteilsausgleich in einer Hochschule für Alle
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 4. November 2025 eine aktualisierte Empfehlung zum Nachteilsausgleich verabschiedet. Sie reagiert damit auf die steigende Zahl Studierender mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und hebt die Bedeutung rechtssicherer, transparenter und zugleich handhabbarer Verfahren hervor. Grundlage der Empfehlung ist das durch die UN-Behindertenrechtskonvention geprägte moderne Verständnis von Behinderung, das nicht individuelle Defizite in den Mittelpunkt stellt, sondern die Wechselwirkungen zwischen persönlichen Beeinträchtigungen und einstellungs- bzw. umweltbedingten Barrieren. Damit umfasst der Behinderungsbegriff sämtliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, von psychischen und chronisch-somatischen Erkrankungen über Sinnes- und Motorikbeeinträchtigungen bis zu Teilleistungsstörungen und Autismus-Spektrum-Störungen. Hochschulen werden ausdrücklich aufgefordert, solche Barrieren systematisch zu erkennen und bei der Gestaltung von Lehre, Prüfungen und Studienorganisation zu berücksichtigen. Die HRK betont zudem die Verantwortung der Hochschulen, Prüfungs- und Lehrvorgaben, die nicht unmittelbar die Qualifikationsziele betreffen, auf mögliche Barrierewirkungen hin zu überprüfen. Prüfungsformate, zeitliche Rahmenbedingungen oder traditionelle Lehrsettings können Teilhabebeeinträchtigungen verursachen und damit einen Anspruch auf Nachteilsausgleich begründen. Daher empfiehlt die HRK klare und leicht zugängliche Antragswege in Textform, realistische Organisationsfristen statt ausschließender Fristen sowie die Anerkennung unterschiedlicher geeigneter Nachweise, etwa durch Befundberichte oder Feststellungsbescheide. Bei dauerhaft bestehenden Beeinträchtigungen sollten längere Bewilligungszeiträume geprüft werden. Die Expertise der Beauftragten und Beratungsstellen für Studierende mit Behinderungen soll in allen Verfahrensschritten systematisch einbezogen werden. Für Bundesländer, in denen kein Widerspruchsverfahren mehr vorgesehen ist, empfiehlt die HRK ein internes, gebührenfreies Gegenvorstellungsverfahren, um eine niedrigschwellige Überprüfung von Entscheidungen zu ermöglichen und Klageverfahren zu vermeiden. Insgesamt unterstreicht die Empfehlung, dass Nachteilsausgleiche ein zentrales Instrument zur Sicherung gleichberechtigter Teilhabe sind und Hochschulen Verantwortung tragen, ihre Verfahren entsprechend weiterzuentwickeln.
- Zur Webseite der HRK: Empfehlung der 41. Mitgliederversammlung der HRK am 4.11.2025
Neuer Sammelband: Neurodiversität und Legasthenie in Bildung und Beruf
Zum Tag der Legasthenie und Dyskalkulie am 30. September 2025 ist der Sammelband „Neurodiversität und Legasthenie in Bildung und Beruf“ erschienen. Der Band versammelt Beiträge verschiedener Autor*innen, die das Thema aus pädagogischer, psychologischer und arbeitsweltbezogener Perspektive beleuchten. Im Mittelpunkt stehen Fragen von Teilhabe, Nachteilsausgleich und barrierefreier Gestaltung von Bildungs- und Arbeitsprozessen. Der Sammelband richtet sich an Beratende, Lehrende und Studierende, die sich mit den Herausforderungen und Chancen neurodiverser Lern- und Arbeitsbedingungen befassen.
- Der Sammelband ist kostenfrei downloadbar unter: Neurodiversität und Legasthenie in Bildung und Beruf
Kfz-Beihilfe für Studium: SG Lüneburg bestätigt Anspruch einer schwerbehinderten Studentin
Das Sozialgericht (SG) Lüneburg hat bestätigt, dass eine schwerbehinderte angehende Studentin Anspruch auf eine Kfz-Beihilfe für die Aufnahme ihres Studiums in Hamburg hat. Mobilität ist für viele Studierende mit Behinderungen eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes und verlässlich planbares Studium. Die Studentin ist auf einen rund 300 kg schweren Elektrorollstuhl sowie nächtliche Beatmung angewiesen. Ärztliche Unterlagen belegten, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für sie sowohl objektiv unmöglich (kein Transport des Rollstuhls) als auch subjektiv unzumutbar (erhebliche gesundheitliche Risiken) ist. Trotzdem hatte die zuständige Behörde den Antrag auf Kfz-Beihilfe abgelehnt und auf Transportdienste verwiesen. Das Gericht sah dies anders: Die gesetzlichen Voraussetzungen des SGB IX seien erfüllt, und entscheidend sei allein die Frage der Zumutbarkeit des ÖPNV. Nachvollziehbar sei auch, dass die Studentin für Lehrveranstaltungen, Gruppenarbeiten und studienbezogene Termine dauerhaft auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen ist. Weitere Argumente aus dem Ablehnungsbescheid wie die Verkehrssituation in Hamburg oder die jährliche medizinische Tauglichkeitsprüfung für den Führerschein seien für die Entscheidung ohne Bedeutung. Zudem könne eine Kfz-Beihilfe wirtschaftlicher sein als dauerhaft Fahrdienste zu finanzieren. Die Entscheidung unterstreicht, dass Mobilitätsbedarfe im Studium individuell geprüft werden müssen und die rechtlichen Kriterien für eine Kfz-Beihilfe klar geregelt sind.
- SG Lüneburg: Beschluss vom 29.09.2025 - S 38 SO 34/25 ER
Aus Hochschulen und Studierendenwerken
LAG SB NRW zieht positive Bilanz für 2025
Die Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung Nordrhein Westfalen, kurz LAG SB NRW, traf sich am 27. Oktober 2025 in Essen zu ihrer jährlichen Präsenzveranstaltung. Das Netzwerk vereint die Beauftragten und Beratenden für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an den Hochschulen des Landes. Zum Auftakt richtete Ministerin Ina Brandes eine Videobotschaft an die Teilnehmenden und betonte die Bedeutung guter Rahmenbedingungen für ein chancengerechtes Studium. Im Zentrum der Tagung stand das Förderprogramm Inklusive Hochschule Nordrhein Westfalen, dessen aktuelle Laufzeit 2026 endet. Vertreter*innen aus dem Ministerium, dem Landtag sowie dem Deutschen Studierendenwerk gaben Einblicke in den Stand der Diskussion. Eine Entscheidung zur Zukunft des Programms wird Anfang 2026 erwartet. Ein Höhepunkt war die Präsentation der neuen Website inklusive-hochschule.nrw. Sie zeigt mehr als neunzig Beispiele guter Praxis aus den Hochschulen des Landes und macht sichtbar, wie vielfältig Inklusion bereits umgesetzt wird. Zudem bestätigte die LAG SB NRW ihre Sprecher*innen: Michaela Kusal, Professorin Stefanie Kuhlenkamp und Björn Brünink wurden erneut gewählt.
- Radio Bochum: https://www.radiobochum.de/artikel/inklusion-an-hochschulen-in-bochum-inklusive-hochschule-nrw-laeuft-aus-2471809
- Website Inklusive Hochschule Nordrhein Westfalen: https://www.inklusive-hochschule.nrw/
Aus Verbänden, Interessengemeinschaften und der Selbsthilfe
Mitmachen vom 18.11.2025 bis 09.12.2025: Inklusive Übergänge vom Studium in den Arbeitsmarkt gestalten – Online Diskussion zu Herausforderungen und Unterstützungsangeboten
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen stehen beim Übergang in das Berufsleben vor besonderen Hürden. Vom 18. November bis 9. Dezember 2025 laden die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation und die Universität Kassel zu einer Online Diskussion ein. Teilnehmen können Studierende, Hochschulangehörige, Beratende sowie Betriebe und Unternehmen. Expert*innen begleiten den Austausch. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Zugang zum Arbeitsmarkt inklusiv gestaltet werden kann. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Hochschulen dazu, Studienbedingungen so barrierearm wie möglich zu gestalten und damit Grundlagen für den späteren Berufseinstieg zu legen. In der Diskussion wird erörtert, wie Studierende bereits während des Studiums bei Praktika, studentischen Tätigkeiten oder Werkstudent*innenjobs unterstützt werden können und welche Akteur*innen dafür zuständig sind. Berücksichtigt werden zudem individuelle Lebenslagen wie Sprache, Betreuungspflichten oder Wohnsituation. Behandelt werden unter anderem Leistungen zur Unterstützung beim Berufseinstieg, besondere Herausforderungen beim Übergang und konkrete Bedarfe in der Praxis.
Vielfalt ohne Alternative! Neue FAQ-Bereiche auf der Website: rechtliche Orientierung zu politischer Betätigung und Umgang mit Rechtsextremismus für gemeinnützige Organisationen
Der Paritätische Verband stellt drei neue Bereiche mit häufig gestellten Fragen auf seiner Website Vielfalt ohne Alternative zur Verfügung. Die Inhalte unterstützen gemeinnützige Organisationen dabei, sich klar für demokratische Werte zu positionieren und zugleich rechtssicher zu handeln. Sie bieten praxisnahe Orientierung zu politischer Betätigung und Gemeinnützigkeitsrecht, zum Umgang mit rechtsextremen Vorfällen im Arbeitsumfeld sowie zur Gestaltung von Satzungen, die rechtsextremen Bestrebungen vorbeugen. Der Bereich politische Betätigung und Gemeinnützigkeitsrecht erläutert, wie gemeinnützige Organisationen sich öffentlich äußern können und wo die Grenzen zur parteipolitischen Einflussnahme verlaufen. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie ein demokratisches Engagement möglich bleibt, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden. Im Themenfeld Rechtsextremismus am Arbeitsplatz vermittelt der Verband konkrete Hinweise zum Umgang mit menschenfeindlichen Haltungen im Arbeitsumfeld von sozialen Trägern. Eine klare, demokratische Haltung wird dabei als wichtigster Schutzfaktor beschrieben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Satzungsgestaltung. Hier zeigt der Verband, wie eine Satzung so formuliert werden kann, dass sie rechtsextreme Aktivitäten und Einflussnahmen wirksam ausschließt und eine demokratische Organisationskultur stärkt. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Sie geben jedoch einen strukturierten Überblick und erleichtern den Zugang zu weiterführender fachlicher und juristischer Unterstützung.
Aus Bund und Ländern
„Deine Erfahrung zählt“ – Antidiskriminierungsstelle startet bundesweite Betroffenenumfrage
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat am 12. November 2025 eine umfassende Betroffenenumfrage zu Diskriminierungserfahrungen gestartet. Menschen ab 14 Jahren können bis zum 28. Februar 2026 anonym angeben, in welchen Lebensbereichen sie Benachteiligung erlebt haben und welche Folgen dies hatte. Die Befragung ist online sowie auf Papier verfügbar und kann in zehn Sprachen ausgefüllt werden – darunter Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Spanisch, Russisch, Polnisch und Ukrainisch sowie in einfacher Sprache. Parallel wird eine repräsentative Erhebung durchgeführt, um das Ausmaß von Diskriminierung in Deutschland sowie den Kenntnisstand über Schutzmöglichkeiten zu erfassen. Die Ergebnisse sollen im Frühsommer 2027 veröffentlicht werden und einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen leisten. Für soziale Infrastrukturakteur*innen wie Studierendenwerke ist die Studie besonders relevant: Diskriminierungserfahrungen wirken sich auch im Hochschulkontext auf Zugang, Teilhabe und Studienverlauf aus. Eine breite Beteiligung stärkt die Datengrundlage und damit die Möglichkeit, Maßnahmen zielgerichtet weiterzuentwickeln.
Internationales
Schweden: Neue Langzeitstudie – Promotion erhöht Risiko psychischer Belastung deutlich
Eine bevölkerungsweite Studie aus Schweden, erschienen im Journal of Health Economics (2025), zeigt, dass die Nutzung psychiatrischer Medikamente während der Promotionsphase um rund 40 Prozent gegenüber der Zeit vor Studienbeginn zunimmt. Nach Abschluss des PhD sinkt sie wieder, bleibt jedoch über dem Ausgangsniveau. Das Forschungsteam um Sanna Bergvall, Clara Fernström, Eva Ranehill und Anna Sandberg (Universitäten Göteborg, Stockholm und Lund) wertete Daten von mehr als 20.000 Promovierenden im Vergleich zu Masterabsolvent*innen aus. Die Zunahme zeigt sich in nahezu allen Fachrichtungen und Personengruppen. Die Ergebnisse verweisen auf psychische Belastungen im Promotionsverlauf und sind auch für den Unterstützungsbedarf von Studierenden mit psychischen oder chronischen Erkrankungen von Bedeutung.
Aus Wissenschaft und Forschung
Universität Hannover: Neue Publikation zu Studienabbruchintention und Diskriminierungserfahrungen von Studierenden mit Beeinträchtigung
Eine aktuelle Publikation von Julia Steinkühler und Kolleginnen (Universität Hannover) befasst sich mit der Studienabbruchintention und Diskriminierungserfahrungen von Studierenden mit Beeinträchtigung. Die Analyse basiert auf Daten der bundesweiten Studie „best3 – Beeinträchtigt studieren“ und untersucht Zusammenhänge zwischen individuellen, studienbezogenen und institutionellen Faktoren.
- Zur Publikation: Dropout intention and experiences of discrimination among students with impairments. Public Health Forum.
Aus den Medien
Arbeiten mit Rheuma: Drei Frauen ausgezeichnet – gelebte Teilhabe und noch bestehender Handlungsbedarf
Berlin – Die Initiative RheumaPreis hat in diesem Jahr drei berufstätige Frauen ausgezeichnet, die gemeinsam mit ihren Arbeitgebern Wege gefunden haben, Beruf und entzündlich-rheumatische Erkrankung miteinander zu vereinbaren. Geehrt wurden Carlotta Wolke (Warendorf), Sabine Perone-Morina (Wuppertal) und Swetlana Medwedev (Marl).
Zur feierlichen Verleihung in Berlin sprach Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, ein Grußwort. Jede Preisträgerin erhielt ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro – gestiftet unter anderem von der langjährigen Schirmherrin Donata Apelt-Ihling, die nach acht Jahren ihr Amt übergibt. Unter dem Leitgedanken „Rheuma Arbeit geben“ stellt der Preis die Teilhabe von Menschen mit chronischen Erkrankungen im Erwerbsleben in den Mittelpunkt. Flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten, ergonomische Arbeitsplätze und planbare Therapiezeiten zeigen, wie berufliche Teilhabe trotz gesundheitlicher Einschränkungen möglich sein kann. „Diese Beispiele machen deutlich, dass durch (Weiter-)Beschäftigung von Menschen mit Rheuma eine Win-win-Situation entsteht – auch für Arbeitgeber, die wertvolle Fachkräfte halten oder gewinnen können“, betonte Jürgen Dusel.
Gelebte Inklusion – die Preisträgerinnen 2025
- Carlotta Wolke, Wirtschaftsingenieurin bei der VEPRONA GmbH, arbeitet flexibel und mit ergonomischen Hilfsmitteln – unterstützt von einem verständnisvollen Team.
- Sabine Perone-Morina, Assistentin des Betriebsrats bei Vorwerk Services, engagiert sich für Inklusion und Gesundheit. Gleitzeit und Homeoffice ermöglichen ihr eine gute Vereinbarkeit von Therapie und Beruf.
- Swetlana Medwedev, Assistentin in der Personalabteilung bei A&K Die Frische Küche, profitiert von flexiblen Arbeitszeiten und einem ergonomischen Arbeitsplatz. Ihr Hobby Tanzen trägt dazu bei, beweglich zu bleiben und Lebensfreude zu bewahren.
Seit 2009 zeichnet die Initiative Berufstätige mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und ihre unterstützenden Arbeitgeber aus, um praktische Wege zu mehr Teilhabe im Arbeitsleben sichtbar zu machen. Die diesjährige Verleihung verdeutlichte, wie inklusive Strukturen nicht nur individuelle Beschäftigungsmöglichkeiten verbessern, sondern auch die Bindung und Motivation von Mitarbeitenden fördern. Für Studierende mit Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung kann der RheumaPreis Beispiele liefern, wie individuelle Lösungen im Arbeitsleben aussehen können – und dass Teilhabe auch im Beruf realisierbar ist.
- Mehr zu den Preisträgerinnen: www.rheumapreis.de/preistraegerinnen/2025
Termine
Knappe Kassen, neue Wege. Was soziale Organisationen zu einem modernen Staat beitragen können
Der Paritätische Gesamtverband lädt zu einer digitalen Fachdiskussion ein, in der die Rolle sozialer Organisationen für die Modernisierung von Staat und Verwaltung im Mittelpunkt steht. Angesichts angespannter kommunaler Haushalte werden Praxisbeispiele vorgestellt, wie soziale Träger zu Digitalisierung, Entbürokratisierung und zur Sicherung sozialer Angebote beitragen können. Im Programm sind unter anderem Beiträge von Dr. Christian Raffer vom Deutschen Institut für Urbanistik zur aktuellen Lage der kommunalen Finanzen sowie von Stefan Spieker von der Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH zu administrativen Hürden und digitalen Lösungsansätzen. In moderierten Austauschformaten werden Erfahrungen aus der Praxis zusammengetragen. Den Abschluss bildet ein Kommentar von Andreas Kaczynski vom Paritätischen Brandenburg.
Termin: 1. Dezember 2025, 15 Uhr bis 17:30 Uhr
Ort: Online über Zoom
Anmeldung: über die Webseite
Teilnahme: kostenfrei
Zielgruppe: Beratungs- und Unterstützungsstrukturen an Hochschulen, Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigung sowie Mitarbeitende in Studierendenwerken, die sich mit sozialer Infrastruktur und Verwaltungsprozessen befassen.
LIGA-Selbstvertretung: Zehn Jahre Selbstvertretung und Partizipation
Zum zehnjährigen Bestehen lädt die LIGA-Selbstvertretung gemeinsam mit der Monitoring Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Institut für Menschenrechte zu einer Online Veranstaltung ein. Im Fokus steht die Rolle von Selbstvertretung und Partizipation für die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland.
Termin: 2. Dezember 2025, 15 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort: Online via Zoom
Anmeldung: über das Formular
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungen, Akteur*innen aus Verbänden, Politik und Verwaltung sowie alle Interessierten
iXNet Talk. Kunst erleben ohne Barrieren
Wie kann kulturelle Teilhabe gelingen, wenn Sehen, Hören oder Wahrnehmen auf anderen Wegen erfolgt. Der virtuelle iXNet Talk widmet sich barrierefreier Kunstvermittlung und zeigt anhand praktischer Beispiele aus Museumspraxis und audiovisueller Kunst, wie Zugänge geschaffen und Barrieren in Brücken verwandelt werden können. Vorgestellt wird die Veranstaltung gemeinsam mit der ZAV Künstlervermittlung.
Termin: Dienstag, 2. Dezember 2025, 13 Uhr bis 14 Uhr
Ort: Online via Microsoft Teams
Anmeldung: bis 25. November 2025 über das Online Formular
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Zielgruppe: schwerbehinderte Absolvent*innen und Studierende, Beschäftigte im Hochschulbereich, offen für alle Interessierten
myAbility Talent® Programm – Vorstellung im Karriere Café bei iXNet
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen stellt myAbility das Programm in einem barrierearmen Webinar vor. Neben einer inhaltlichen Einführung berichtet eine Mitarbeiterin von persönlichen Erfahrungen mit chronischer Erkrankung im Berufsleben. Beiersdorf gibt zudem Einblicke als Host des Matching Day.
Termin: 3. Dezember 2025
Ort: Online über Microsoft Teams
Anmeldung: über die iXNet-Veranstaltungsseite
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Zielgruppe: Studierende, Absolvent*innen, Fachkräfte mit Behinderungen; Unterstützende und Interessierte
myAbility Talent® Programm – Coaching, Matching & Karrierewege für Studierende und Absolvent*innen
Das myAbility Talent® Programm unterstützt Studierende und Hochschulabsolvent*innen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder neurodivergentem Hintergrund beim chancengerechten Einstieg ins Berufsleben. Im Mittelpunkt stehen Empowerment, berufliche Orientierung und der direkte Austausch mit inklusionsoffenen Unternehmen. Durch Workshops, Coachings und den zentralen „Matching Day“ entsteht ein geschützter Rahmen, in dem Talente ihre Stärken sichtbar machen und potenzielle Arbeitgeber kennenlernen können. Die Teilnahme ist kostenfrei; es werden keine Nachweise zur Behinderung oder Erkrankung benötigt.
Anmeldeschluss: 18. Januar 2026
Ort: Online-Workshops; „Matching Day“ Mitte März 2026 bei Beiersdorf AG, Hamburg
Anmeldung: über die Webseite oder per Mail an [email protected]
Teilnahme: kostenfrei; Reisebereitschaft für den Matching Day erforderlich
Zielgruppe: Studierende und Absolvent*innen mit Behinderungen, chronischer Erkrankung oder Neurodivergenz
Stellen, Praktika, Karriereprogramme
Universität der Künste Berlin: Beauftragte*r für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen (m/w/d)
Entgeltgruppe 13 TV-L Berliner Hochschulen, 50 %, befristet für 4 Jahre
Besetzungsdatum: 01.01.2026
Bewerbungsfrist: 11.12.2025
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