13.02.2022

Hochschulpolitik

Länder beabsichtigen Verlängerung der Regelstudienzeit auch für das Wintersemester 2021/22

Alle Bundesländer beabsichtigen. die Regelstudienzeit auch für das endende Wintersemester 2021/22 zu verlängern. Noch handelt es sich um Absichtserklärungen, die aber in die parlamentarische Umsetzung gehen werden. Eine Übersicht

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Die Regelstudienzeit soll für Studierende, die zwischen Sommersemester 2020 und Wintersemester 2021/2022 eingeschrieben waren, verlängert werden. Das hat auch Auswrikungen auf die BAföG-Berechtigung. Statt die betreffenden Corona-Semester nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen, wollen alle 16 Bundesländer aus Gründen der Rechtssicherheit die Regelstudienzeit um ein Semester verlängern.

Hier unsere Übersicht mit Online-Quellen:

  Die Grafik zeigt eine Tabelle, in der die Bundesländer aufgeführt werden, die die Verlängerung der Regelstudienzeit auch für das Wintersemester 2021/22 beschloosen haben.