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Die Regelstudienzeit soll für Studierende, die zwischen Sommersemester 2020 und Wintersemester 2021/2022 eingeschrieben waren, verlängert werden. Das hat auch Auswrikungen auf die BAföG-Berechtigung. Statt die betreffenden Corona-Semester nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen, wollen alle 16 Bundesländer aus Gründen der Rechtssicherheit die Regelstudienzeit um ein Semester verlängern.
Hier unsere Übersicht mit Online-Quellen: