16.06.2026

Inklusion im Wissenschaftsbereich stärken – Voraussetzungen für gleichberechtigte Teilhabe an Promotion und wissenschaftlicher Weiterqualifizierung weiterentwickeln

Stellungnahme des Deutschen Studierendenwerks (DSW) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich vom 26. Mai 2026

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Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) nimmt als Träger der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich vom 26. Mai 2026 Stellung. Die Rückmeldung beschränkt sich ausdrücklich auf die Einschätzung möglicher inklusionspolitischer Auswirkungen und Potenziale der Gesetzesnovelle.

Das DSW begrüßt das Ziel des Referentenentwurfs, die Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich verlässlicher und transparenter zu gestalten. Positiv hervorzuheben sind insbesondere die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten, der Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung, die vorgesehene Nichtanrechnung studienbegleitender Hilfstätigkeiten auf die Höchstbefristungsdauer sowie die Beibehaltung der Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer bei Vorliegen einer Behinderung oder schwerwiegenden chronischen Erkrankung.  Insbesondere der vorgesehene Vorrang der Qualifizierungsbefristung kann dazu beitragen, dass die Schutzregelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes künftig häufiger zur Anwendung kommen und dadurch die Teilhabe von Wissenschaftler*innen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen stärken. Trotz dieser Verbesserungen bestehen weiterhin strukturelle Barrieren, die die Teilhabe von Wissenschaftler*innen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an wissenschaftlichen Qualifizierungs- und Karrierewegen erschweren. Aus Sicht des DSW besteht daher weiterer Handlungsbedarf.

I. Barrieren im Wissenschaftssystem

Noch immer erschweren strukturelle Barrieren und unzureichende Unterstützungsstrukturen den Zugang zu Promotion, wissenschaftlicher Weiterqualifizierung und wissenschaftlichen Karrierewegen für akademisch qualifizierte Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Zeitliche Vorgaben gehören dabei zu den zentralen Barrieren, die sich insbesondere in Promotions- und Postdoc-Phasen erschwerend auswirken können, vor allem dann, wenn finanzielle Unsicherheiten durch befristete Beschäftigungsverhältnisse hinzukommen. Wissenschaftler*innen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen benötigen deshalb verlässliche, individuell anpassbare und diskriminierungsfrei gestaltete Rahmenbedingungen, die flexible Arbeitsgestaltung sowie die Möglichkeit zur Verlängerung oder Unterbrechung von Qualifizierungsphasen ermöglichen.

Zu den besonderen Herausforderungen gehören unter anderem krankheits- oder behinderungsbedingte Ausfallzeiten, medizinische Behandlungen und Rehabilitation, ein erhöhter organisatorischer Aufwand bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe, notwendige Arbeitszeitreduzierungen sowie ein erhöhter Regenerationsbedarf. Diese Faktoren können Qualifizierungsprozesse verlängern, ohne dass dies Rückschlüsse auf wissenschaftliche Leistungsfähigkeit oder Qualifikationspotenziale zulässt.

II. Maßnahmen zur Sicherung chancengleicher Teilhabe in Promotions- und Postdoc-Phase

Das DSW begrüßt ausdrücklich, dass die zulässige Befristungsdauer bei Vorliegen einer Behinderung oder schwerwiegenden chronischen Erkrankung weiterhin um zwei Jahre verlängert werden kann. Aus Sicht des DSW bildet die pauschale Verlängerung der Höchstbefristungsdauer jedoch nicht alle Konstellationen hinreichend ab, in denen behinderungs- oder krankheitsbedingte Beeinträchtigungen den Qualifizierungsverlauf beeinflussen. Insbesondere längere Ausfallzeiten oder dauerhaft erforderliche Arbeitszeitreduzierungen werden bislang nicht angemessen berücksichtigt.

Das DSW regt daher an zu prüfen, ob § 2 Abs. 5 Nr. 6 WissZeitVG um behinderungsbedingte Ausfallzeiten sowie beeinträchtigungsbedingt erforderliche Arbeitszeitreduzierungen ergänzt werden kann (in Anlehnung an § 2 Abs. 5 Nr. 1). Dadurch könnten beeinträchtigungsbedingte Verzögerungen im Qualifizierungsverlauf wirksam ausgeglichen werden, ohne dass den Betroffenen daraus Nachteile für ihre wissenschaftliche Qualifizierung entstehen.

Zudem sieht das DSW weiterhin die Gefahr, dass gesetzlich vorgesehene Verlängerungsmöglichkeiten in der Praxis nicht immer ausgeschöpft werden. Es sollte daher geprüft werden, wie sichergestellt werden kann, dass Wissenschaftler*innen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen die ihnen gesetzlich eingeräumten Nachteilsausgleiche tatsächlich und verlässlich nutzen können.

Damit die vorgesehenen Schutzregelungen ihre Wirkung in der Praxis entfalten können, sollten Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung notwendiger Vertragsverlängerungen angemessen unterstützt werden. Dies gilt insbesondere für drittmittelfinanzierte Forschungsvorhaben. Aus Sicht des DSW sollte sichergestellt werden, dass behinderungs- oder krankheitsbedingte Verlängerungsbedarfe nicht zu Nachteilen für die wissenschaftliche Qualifizierung führen. Die vorgesehenen Verlängerungsmöglichkeiten sollten den Betroffenen ausreichend Raum eröffnen, qualifizierungsrelevante Leistungen zu erbringen und dadurch gleichwertige wissenschaftliche Entwicklungschancen zu erhalten.

Um das Wissenschaftssystem inklusiv und durchlässig zu gestalten, muss bereits im Studium angesetzt werden. Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag, indem sie Teilhabe fördern und auf den Abbau struktureller Barrieren hinwirken. Die Wahrnehmung dieses Amtes ist regelmäßig mit erheblichem zeitlichem Engagement verbunden. Das DSW regt daher an, die Tätigkeit dieser Beauftragten den in § 2 Absatz 5 Satz 1 Nr. 5 WissZeitVG sowie § 1 Absatz 4 Nr. 5 ÄArbVtrG genannten Funktionen gleichzustellen und als Verlängerungstatbestand zu berücksichtigen.

III. Inklusion als Querschnittsaufgabe – Wissenschaftseinrichtungen als Impulsgeber

Diskriminierungsfreie Qualifizierungsbedingungen im Wissenschaftsbereich benötigen mehr als befristungsrechtliche Regelungen. Erforderlich sind darüber hinaus barrierefreie Arbeitsbedingungen, angemessene Vorkehrungen, zugängliche Qualifizierungsstrukturen sowie eine inklusive Personalentwicklung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Der Reformprozess des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes kann in Verbindung mit einem deutlichen Bekenntnis zur gleichberechtigten Teilhabe von Wissenschaftler*innen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einen wichtigen Impuls für mehr Inklusion im Wissenschaftssystem setzen.

Das DSW begrüßt die mit dem Referentenentwurf verbundenen Verbesserungen. Zugleich regt es an, die bestehenden Schutzmechanismen im weiteren Gesetzgebungsverfahren so weiterzuentwickeln, dass behinderungs- und krankheitsbedingte Nachteile in wissenschaftlichen Qualifizierungsphasen wirksam ausgeglichen und gleichberechtigte Qualifizierungschancen gestärkt werden. 

Berlin, Juni 2026