Im Deutschen Studierendenwerk e.V. (DSW) sind alle 57 Studierenden- und Studentenwerke zusammengeschlossen. Das Deutsche Studierendenwerk vertritt sowohl die Interessen der Studierenden- und Studentenwerke als auch sozialpolitische Belange der Studierenden.
Das DSW, das Studierendenwerk Thüringen, das studierendenWERK BERLIN, das Studierendenwerk Hamburg, das Studierendenwerk München Oberbayern, das Studentenwerk Schleswig-Holstein, das Studentenwerk Halle äußern sich gemeinsam – gegebenenfalls zusätzlich über eine eigene Stellungnahme hinaus – wie folgt:
Bei dem uns vorgelegten Entwurf handelt es sich um eine „Vorabfassung“, bei der die rechtsförmliche Prüfung erst noch aussteht. Das Studierendenwerk Thüringen wird nun erstmals mit der Ausführung des Vorhabens befasst.
Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Lösung eines seit mindestens August 2024 bestehenden Problems angestrebt.1
Folgende grundlegenden Überlegungen leiten uns:
Grundsätzlich muss es das Ziel aller beteiligten Akteure sein, dass alle Studierenden in Thüringen möglichst schnell Klarheit über ihren BAföG-Anspruch haben.
Dazu bedarf es einer sehr guten Ausstattung des BAföG-Amtes des Studierendenwerks Thüringen sowie erheblicher Verwaltungsvereinfachungen des Bundesgesetzes, um den Prüfaufwand vor Ort zu reduzieren.
In Thüringen existiert mit der sehr dynamisch wachsenden International University (IU) eine bundesweit einmalige Herausforderung für das BAföG-Amt.
Die IU wächst nicht langsam, sondern exponentiell – z.B. anders als die staatliche Fernuni Hagen (NRW)2
Bei der IU kann man sich jederzeit täglich einschreiben - anders als bei anderen Hochschulen gibt es keine festen Einschreibetermine vor dem Semesterbeginn.3
An der IU studiert eine besondere Klientel, die besonders komplexe BAföG-Konstellationen aufweist - mit hoher Bearbeitungsintensität: Teilzeitstudierende, berufsbegleitende Studierende, Fernstudierende, dual Studierende, ältere Studierende (mit anderem finanziellen Background).
Thüringens Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Teichert wird im „neuen deutschland“ am 21.11.2025 so zitiert:
„Dazu kommt, dass wir mit den Studierenden der Internationalen Hochschule in Erfurt inzwischen viele BAföG-Antragsteller haben, deren finanzielle Verhältnisse sehr komplex sind. Das liegt daran, dass deren Studierende oft mitten im Leben stehen, schon Vermögen haben. Dadurch ist die Prüfung, ob diese Menschen einen Anspruch haben, deutlich zeitaufwendiger als bei Menschen, die gerade aus der Schule gekommen sind.“4
Die Personalplanung der erforderlichen BAföG-Sachbearbeitung ist – vorsichtig formuliert - „herausfordernd“: Je nach Quelle schwankt die Zahl der Studierenden an der IU um 30.000 – zwischen 100.000 und 130.000 Studierende5. Entsprechend wären knapp 12 Sachbearbeitungen mehr oder weniger erforderlich.
Für die Personalplanung bedeutet dies, dass ein niedriger zweistelliger Sachbearbeitungs-Zuwachs erforderlich wäre.
Angesichts dieser Ausgangslage sowie des dringend zu entbürokratisierenden und zu vereinfachenden BAföG können wir die besondere Lage des Studierendenwerks Thüringen nachvollziehen.
Der Bund hat sich zu dem Thüringer Vorhaben positioniert, die rechtliche Zulässigkeit verneint und das Thüringer Ministerium um Beachtung angewiesen.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat als Oberste Bundesbehörde für Ausbildungsförderung am 25.3.2026 an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen
„Erlass zu § 40 Abs. 2 BAföG und § 45 Abs. 3 BAföG aus Anlass der Überlegungen zur Änderung des ThürAGBAföG“
gerichtet. Der Bund ist im danach im Rahmen seiner Bundesaufsicht (Art. 85 Grundgesetz) tätig. Er bittet das Thüringer Ministerium um Beachtung des Auslegungserlasses. Das BMFTR unterbreitet am Ende des Erlasses dem Thüringer Ministerium weiterhin konsensorientiert ein Gesprächsangebot gemeinsam mit allen anderen Bundesländern.
Der Erlass ist öffentlich verfügbar: https://www.bafög.de/bafoeg/shareddocs/downloads/rundschreiben_erlasse/2026_03_25_%C3%A4nderung_th%C3%BCragbaf%C3%B6g.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Wir begrüßen das BMFTR-Gesprächsangebot, gemeinsam mit allen Bundesländern nach Lösungen zu suchen. Eine Lösung für lange BAföG-Bearbeitungszeiten in Thüringen kann nicht gegen andere Bundesländer, sondern nur gemeinsam gefunden werden.
Auswirkungen eines möglichen Gesetzesbeschlusses
Der Bund könnte im Rahmen seiner Bundesaufsicht die Ausführung verhindern. Die Vorbereitungen dafür hat er bereits mit dem an Thüringen gerichteten Erlass getroffen. Die absehbare Konfrontation stellt die Sinnhaftigkeit des Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich in Frage.
Aus der Perspektive der Zielgruppe Studierende: Die heute dreigeteilte klare Zuständigkeit (Schüler->Kommunales Amt; Studierende->STW/Hochschule; Ausland->Auslandszuständigkeit) würde zersplittert (staatliche oder Privathochschule Thüringen->Wohnort in Thüringen oder nicht->STW Thüringen oder BAföG-Amt im anderen Bundesland.)
Hier ist die Perspektive der Studierenden einzunehmen: Das Vorhaben trägt nicht zu einer stärkeren Transparenz der Zuständigkeitsregelung bei. Nicht nur wir fordern beim BAföG generell eine grundlegende Verwaltungsvereinfachung.Aus der Perspektive der 15 anderen Bundesländer: Im Gesetzentwurf sind Einsparungen für Thüringen in Höhe von ca. 2 Millionen Euro pro Jahr genannt – die entsprechend bei den anderen Bundesländern als neuer Verwaltungsaufwand anfallen.
Die einseitige Zuständigkeitsänderung kann nicht zur Stärkung der Reputation des Freistaats Thüringen bei den anderen Bundesländern beitragen, sondern führt womöglich in eine Isolation. Andere Bundesländer sollen angekündigt haben, BAföG-Anträge abzulehnen und an Thüringen zurückzuverweisen. Denkbar wäre auch, dass andere Bundesländer als Reaktion im Gegenzug Zuständigkeiten auf Thüringen abschieben, also ihrerseits beim Studium an Privathochschulen und bei einem Wohnort in Thüringen die Zuständigkeit „spiegeln“ würden. Für die Studierenden wäre dies ein echtes „Behörden-Ping-Pong“.
Den Schaden hätten die Studierenden. Da das Inkrafttreten des 4. ThürBAföGAG unmittelbar am Tag nach der Verkündung erfolgt, ist für sie ein Zuständigkeitswechsel intransparent.Über das bundeseinheitliche BAföG-Antragsportal www.BAföG-Digital.de gestellte BAföG-Anträge werden an die zuständigen BAföG-Ämter verteilt. Ändert Thüringen die Zuständigkeit, müsste die Verteilung umprogrammiert werden, so dass die Frage aufkommt: Wer trägt die Programmierungskosten nach dem Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, zahlt“)?
Die Frage ist auch, ob die Regelung angesichts des seit mehr als einem Jahr in den Medien problematisierten BAföG-Bearbeitungsdauer in Thüringen unverzüglich eine erhebliche Verkürzung der Bearbeitungsdauer erwarten lässt. Dies ist schon allein wegen der Übergangsvorschrift nicht zu erwarten. So auch der Sprecher der Konferenz Thüringer Studierendenschaften: https://www.n-tv.de/regionales/thueringen/Schafft-Thueringen-die-Wende-im-Bafoeg-Chaos-id30512647.html)
Fazit
In der Bilanz birgt das Gesetzesvorhaben in rechtlicher Hinsicht hohe Risiken, trägt nicht zur Transparenz bei Antragstellenden bei und isoliert womöglich an diesem Punkt Thüringen im Kreis der Bundesländer.
Eine einfache effektive Lösung könnte in der Bereitstellung einer zusätzlichen niedrigen zweistelligen Zahl von festen Sachbearbeitungen im Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen bestehen. Dies wäre wegen der an der IU täglich möglichen Neueinschreibung engmaschig zu evaluieren. Dies würde der fluiden Dynamik der Studierendenzahlen Rechnung tragen.
Zugunsten der Studierenden ist – angesichts der nunmehr lange bestehenden Probleme – im oben genannten Sinne eine rasche Lösung zwingend.
Berlin, 22. April 2026
Für das Deutsche Studierendenwerk:
Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender
Für das Studierendenwerk Thüringen:
Torsten Schubert, Geschäftsführer
Für das studierendenWERK BERLIN:
Petra Mai-Hartung, Geschäftsführerin
Für das Studierendenwerk Hamburg:
Tina Scheliga, kommissarische Geschäftsführerin
Für das Studierendenwerk München Oberbayern:
Claudia Meijering, Geschäftsführerin
Für das Studentenwerk Schleswig-Holstein:
Susann Schrader, Geschäftsführerin
Für das Studentenwerk Halle:
Detlef Kohrs, Geschäftsführer
