10.07.2024

BAföG-Entscheidung Verwaltungsgericht Berlin: Presse-Statement des Deutschen Studierendenwerks

Zur gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach die BAföG-Sätze im Jahr 2021 evident zu niedrig gewesen seien, erklärt Matthias Anbuhl, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks:

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„Nach dem Bundesverwaltungsgericht kommt nun auch das Berliner Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass die BAföG-Sätze, einschließlich der BAföG-Wohnkostenpauschale, zu niedrig sind. Beide Gerichte haben die finale Entscheidung darüber, ob die Höhe der BAföG-Sätze tatsächlich gegen das Grundgesetz verstoßen, ans Bundesverfassungsgericht übergeben. Dessen Entscheidung wird in diesem Jahr erwartet.

Für eine politische Bewertung kann man aber schon jetzt feststellen: Zwei Gerichte bestätigen, was leider seit tatsächlich Jahrzehnten klar ist. Das BAföG hinkt heillos hinter der Entwicklung von Preisen, Inflation, Mieten und Einkommen hinterher. Im Gegensatz zu anderen staatlichen Leistungen wie dem Wohngeld oder dem Bürgergeld wird das BAföG nicht regelmäßig erhöht. Das ist ein eklatantes Strukturdefizit des BAföG, weshalb sich Studierende auch mit Klagen wehren.

Wir beklagen seit vielen Jahren, dass das BAföG vernachlässigt und viel zu wenig gestärkt wird. Es ist und bleibt aber eine kulturelle Errungenschaft unseres Sozialstaats, und das wichtigste Instrument für mehr Chancengleichheit im sozial nach wie vor stark selektiven Hochschulsystem.

Die Bundesregierungen hätten seit Jahren gegensteuern müssen; nun kann es gut sein, dass sie von Karlsruhe dazu gezwungen werden.“

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin:

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1464494.php