23.07.2026

Stellungnahme zum Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (30. BAföGÄndG)

Als Dachverband aller Studierenden- und Studentenwerke in Deutschland, der satzungsgemäß – abgeleitet aus den landesgesetzlichen Aufgaben der Studierenden- und Studentenwerke – auch sozialpolitische Belange von Studierenden wahrnimmt, nimmt das Deutsche Studierendenwerk (DSW) zum Referentenentwurf Stellung. Mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz setzen die im DSW zusammengeschlossenen Studierenden- und Studentenwerke im Auftrag von Bund und Ländern das Studierenden-BAföG um.

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Grundsätzlich halten wir fest: Nach den Monaten der politischen Unsicherheit und des Wartens ist es ein wichtiges und positives Signal für die Studierenden, dass mit dieser 30. BAföG-Novelle die im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Reform nun realisiert und für die gesamte Legislaturperiode gelten soll. Die Studierenden benötigen Finanzierungssicherheit für ihr Studium.

Wir begrüßen insbesondere, dass die im Koalitionsvertrag versprochene, automatische Erhöhung der Freibeträge umgesetzt und die Angleichung des BAföG-Grundbedarfs an die Grundsicherung in zwei Schritten realisiert werden sollen. Damit wird das BAföG verlässlich und regelmäßig erhöht, und BAföG-geförderte Studierende werden endlich wie der Rest der Gesellschaft behandelt. 

Weiterhin positiv hervorzuheben ist, dass in dem Gesetzentwurf erste Ansätze für eine Verwaltungsvereinfachung aufgenommen werden, zum einen mit dem Wegfall des Leistungsnachweises nach dem vierten Semester und zum anderen mit der zwingenden Erforderlichkeit einer ausschließlich digitalen Antragstellung. Dies sind beides gute Schritte hin zu einem einfacheren, digitaleren, schnelleren BAföG:

  • Der Wegfall des Leistungsnachweises entlastet gleich drei Beteiligte: die Studierenden, die Hochschulen und die BAföG-Ämter der Studierendenwerke. 

  • Die ausschließliche Online-Beantragung über www.bafoeg-digital.de beseitigt ein in der Praxis für Studierende und Studierendenwerke gleichermaßen belastendes Wirrwarr von (identischen) Papier-, Fax- oder E-Mail-Anträgen. Das DSW begrüßt diese Änderungen ausdrücklich. 

Chancen für Anpassungen im Gesetzentwurf

Aus DSW-Sicht ist allerdings die geplante Verschiebung der Erhöhung der BAföG-Wohnkostenpauschale auf das Sommersemester 2027 nicht nachvollziehbar. Dass die Erhöhung überhaupt kommt, ist erst einmal positiv zu werten. Aber die Erhöhung von aktuell 380 Euro auf zukünftig 440 Euro ist bei durchschnittlichen Kosten für ein WG-Zimmer von 512 Euro auf dem freien Wohnungsmarkt bereits heute zu niedrig. Ein weiteres Semester ohne Anpassung lässt die aktuell BAföG-beziehenden Studierenden im Regen stehen. Im Sommer 2027 würde die Höhe der BAföG-Wohnkostenpauschale dem Stand der Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2025 entsprechen. Wir fordern daher die Erhöhung bereits zum Wintersemester 2026/2027 sowie eine Dynamisierung der BAföG-Wohnkostenpauschale anhand der Düsseldorfer Tabelle. 

Die BAföG-Freibeträge (Elternfreibeträge für das Elterneinkommen) sollen ab dem Wintersemester 2028/2029 jährlich um 1,5 Prozent erhöht werden. Das ist sehr zu begrüßen; eine verbindliche jährliche Erhöhung ist weitaus besser, als die bisherige Praxis einer unverbindlichen Prüfung alle zwei Jahre, aus der zu oft politisch keine Konsequenzen bzw. Erhöhungen folgten. Diese geplante Verlässlichkeit bei der Freibetragsanhebung begrüßen wir ausdrücklich. Ob sie ausreicht, der Einkommensentwicklung zu folgen, ist jedoch zwingend regelmäßig zu prüfen.

Die Anpassung des BAföG-Grundbedarfs an die Grundsicherung soll langsamer als im Koalitionsvertrag vollzogen werden, und die volle Höhe des Existenzminimums erst zum Sommersemester 2029 erreicht werden. Damit die aktuelle Studierendengeneration nicht das Nachsehen hat, sollte diese Anpassung aus unserer Sicht zügiger umgesetzt werden. Die Höhe des BAföG-Grundbedarfs wird sonst im Sommer 2029 dem Stand des (damals so genannten) Bürgergelds des Jahres 2024 entsprechen. 

Nur ein auskömmliches BAföG sichert ab gegen Studienabbruch und Studienzeitverlängerung, gewährleistet eine Verlässlichkeit der Studienfinanzierung, schafft langfristig Chancengleichheit und mobilisiert alle Talente gegen den Fachkräftemangel – alles dezidiert Ziele des BAföG.

Zwei geplante Detail-Änderungen des Referentenentwurfs sehen wir kritisch:

Warum für BAföG-beziehenden Studierenden, die bei ihren Eltern wohnen, die Wohnpauschale verringert und ab 2029 gänzlich abgeschafft werden soll, erschließt sich uns nicht. Denn die Abschaffung träfe Familien, für deren studierende Kinder die Bedürftigkeit durch den BAföG-Bezug gegeben ist.

Gerade weil nur eine sehr kleine Zahl von BAföG-geförderten Studierenden davon betroffen wäre, sollte die geplante Abschaffung aller Tatbestände, die den BAföG-Bezug auch nach dem 45. Lebensjahr ermöglichen, noch einmal überdacht werden. Bildungs- und Erwerbsbiografien verlaufen längst nicht mehr linear; dem sollte das BAföG weiterhin Rechnung tragen.

Deutliche Mehraufwände in den BAföG-Ämtern der Studierendenwerke

Aus der Praxis-Sicht der BAföG-Ämter besonders hervorzuheben ist, dass die geplanten Verschiebungen von Anhebungen jeweils zum Sommersemester, inmitten von BAföG-Bewilligungszeiträumen, beim Leistungsgesetz BAföG zu personellem und sächlichen Verwaltungsaufwand in den BAföG-Ämtern der Studierendenwerke führen wird. In der Regel läuft der Bewilligungszeitraum über ein Jahr und startet zum Wintersemester, wenn die meisten Studiengänge beginnen. 

Konkret müssten nun hunderttausende BAföG-Bescheide neu ausgestellt werden, sollte wie geplant die Wohnkostenpauschale zum Sommersemester 2027 angepasst werden. Dies läuft in den meisten Bundesländern noch nicht vollkommen automatisiert oder digitalisiert. Am 25.6.2026 haben Ministerpräsident*innen und Bundeskanzler beschlossen, dass bei Änderungen von Leistungsgesetzen das Konnexitätsprinzip gilt. Wenn der Bundestag als Gesetzgeber den Verwaltungsaufwand veranlasst, hat der Bund den Ländern (mittelbar also den BAföG-Ämtern) somit auch den Aufwand zu erstatten.

 

 

Fazit

Zusammengefasst begrüßt das DSW die Reform als einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung des BAföG als zentraler Säule der Studienfinanzierung in Deutschland. Damit die aktuelle Studierendengeneration nicht leer ausgeht, ist es dringend erforderlich, die geplanten Umsetzungszeiträume vorzuziehen und alle Reformschritte so schnell wie möglich anzugehen. Die Studierenden brauchen die höhere Wohnkostenpauschale jetzt, genauso wie die Anpassung des Grundbedarfs an die Grundsicherung. 

Die geplanten Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung begrüßen wir ausdrücklich.

Sollte in den BAföG-Ämtern bei der Umsetzung der 30. BAföG-Novelle wie heute abzusehen erheblicher Mehraufwand entstehen, muss dieser kompensiert werden. 

Berlin, 23.07.2026
gez. Matthias Anbuhl