01.10.2026

Stellungnahme von Deutsches Studierendenwerk e.V. vom 30.09.2026

zum Entwurf eines Public Procurement Act der Europäischen Kommission vom 9. September 2026 [COM (2026) 590 final]

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NormAnmerkung / Änderung / Vorschlag
Allgemein 

Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) nimmt als Dachverband in Deutschland die politische Vertretung der 57 Studierendenwerke wahr. Auf Grundlage von Landeshochschul- bzw. Landesstudierendenwerksgesetzen erfüllen die Studierendenwerke als Anstalten des öffentlichen Rechts Aufgaben der Daseinsvorsorge, insbesondere der hochschulnahen sozialen und wirtschaftlichen Förderung von Studierenden. Sie betreiben u.a. Studierendenwohnheime, Hochschulmensen, Kindertagesstätten, psychosoziale Beratungsstellen und übernehmen öffentliche Verwaltungsaufgaben nach dem BAföG. Die Studierendenwerke sind ein wesentlicher und unverzichtbarer Garant des deutschen Hochschulsystems. Vor diesem Hintergrund nehmen wir im Folgenden zu dem genannten Gesetzentwurf Stellung, soweit dies die Studierendenwerke als Auftraggeber betrifft.

Wir begrüßen das Ziel, das Vergaberecht zu vereinheitlichen und die Möglichkeit, soziale und umweltbezogene Aspekte bei Ausschreibungen stärker zu berücksichtigen. Gleichwohl dürfen die Vorschriften des Vergaberechts nicht zu zusätzlichen administrativen und finanziellen Belastungen bei der Beschaffung führen. 

Die Studierendenwerke benötigen einfache Verfahren und Flexibilität für eine kostengünstige Beschaffung. Verpflichtende Nachweispflichten und starre Bewertungsquoten müssen vermieden werden. Damit würde ein höherer Verwaltungsaufwand und Aufstockung der personellen fachlichen Ressourcen notwendig werden und die Leistungen der Studierenden für Studierende weiter verteuert werden.

Art. 2, Höhe der Schwellenwerte

Die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge sind trotz erheblich gestiegener Kosten für Personal, Dienstleistungen, Energie und Lebensmittel seit zehn Jahren unverändert geblieben. Eine Anhebung aus Sicht der Studierendenwerke wäre dringend erforderlich. Die Anzahl der öffentlichen Ausschreibungen ist von öffentlichen Einrichtungen wie den Studierendenwerken finanziell und personell kaum noch zu stemmen.

Dabei ist zu berücksichtigen: Die Studierendenwerke betreuen mehr als 2,5 Millionen Studierenden an über 300 Hochschulen. Zu ihren Aufgaben gehören die Versorgung der Studierenden mit preisgünstigen Mahlzeiten und Wohnraum. In den bundesweit über 800 Verpflegungsbetrieben (Mensen und Cafeterien) gewährleisten die Studierendenwerke die hochschulnahe Versorgung der Studierenden. Die Studierendenwerke bieten bundesweit rd. 196.000 Wohnplätze in ihren Wohnheimen für Studierende an. Sie bauen, bewirtschaften diese Wohnheimplätze selbst. Andererseits sind die personellen und sachlichen Ressourcen der Studierendenwerke knapp bemessen. Die Beschäftigtenzahlen variieren je Anstalt des öffentlichen Rechts zwischen ca. 120 und 1.100 Beschäftigten. Die Mehrzahl der Beschäftigten ist für die Erbringung der gesetzlich normierten sozialen Aufgaben gegenüber den Leistungsempfängern, den Studierenden, eingesetzt. Das Verwaltungspersonal, das für öffentliche Ausschreibungen zuständig ist, nimmt hingegen zahlenmäßig nur einen kleinen Anteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl ein. 

Aufgrund des großen Aufkommens von öffentlichen Ausschreibungen - gerade im Verpflegungs- und Wohnbereich - wäre eine Erhöhung der Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen notwendig. Soweit die Studierendenwerke öffentliches Vergaberecht anwenden müssen, stoßen sie an personelle und finanzielle Grenzen. Wir regen an, die Schwellenwerte angemessen anzuheben, damit nicht nahezu jede Beschaffung – das betrifft insbesondere die Vorhaben im sozialen Wohnungsbau – EU-weit öffentlich ausgeschrieben werden muss.