Öffentlicher Nahverkehr: barrierefrei?
Eine wichtige Frage insbesondere für Studierende, die bewegungsbeeinträchtigt oder blind sind. Für sie kann der Aspekt eine entscheidende Rolle bei der Wahl des Studienorts spielen.
Studieninteressierte, die auf barrierefreie Bedingungen bei der Nutzung von Bussen und Bahnen angewiesen sind, sollten sich möglichst schon vor Studienbeginn informieren, wie sie zu ihren jeweiligen Veranstaltungsorten gelangen können. In den letzten Jahren sind zwar viele Anstrengungen unternommen worden, um Barrieren im öffentlichen Nahverkehr abzubauen. Trotzdem gibt es Bahnhöfe, Bahnsteige und Nahverkehrsmittel, die noch nicht barrierefrei gestaltet sind.
Unentgeltliche Beförderung
Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert zu werden (§§ 145 ff. SGB IX). Das betrifft z. B. gehbehinderte, gehörlose und blinde Menschen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, wird vom Versorgungsamt bei der Feststellung einer Behinderung geprüft (Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Das Merkzeichen B berechtigt darüber hinaus zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson.
Befreiung vom Semesterticket
Mit der Einschreibung an einer Hochschule wird vielerorts auch ein Beitrag für ein Semesterticket erhoben. Wer aufgrund seiner Schwerbehinderung berechtigt ist, den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei zu nutzen oder aber nachweist, dass er ihn beeinträchtigungsbedingt nicht nutzen kann, wird in der Regel auf Antrag von den Gebühren für das Semesterticket befreit.
Information und Beratung
- Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten
- AStA
Alternativen zum öffentlichen Nahverkehr
In manchen Fällen kann die Mobilität durch die öffentlichen Verkehrsmittel nicht gesichert werden. Fahrdienste oder das eigene Auto können Alternativen sein.