Rechtsgutachten zu Nachteilsausgleichen
Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat hat im Auftrag des Deutschen Studierendenwerks das Rechtsgutachten "Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen - Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule" erstellt.
Das Rechtsgutachten setzt sich kritisch mit der gängigen Rechtsprechung zu Nachteilsausgleichen auseinander, stellt relevante rechtliche Entwicklungen zur Teilhabesicherung dar und skizziert Eckpunkte für eine Neuausrichtung der prüfungsrechtlichen Praxis. Anlass für das Gutachten waren Berichte von Studierenden mit chronisch somatischen und psychischen Erkrankungen, die an einer zunehmenden Zahl von Hochschulen pauschal mit Verweis auf ein "persönlichkeitsprägendes Dauerleiden" von individuellen Nachteilsausgleichen bei der Erbringung von Leistungsnachweisen ausgeschlossen werden.
Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, an der Ruhr-Universität Bochum.
Studium und Prüfungen
Das Studium ist für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten grundsätzlich an allen Hochschulen möglich. Angemessene Vorkehrungen, die die individuellen Belange der Studierenden berücksichtigen, sollen für chancengleiche Studienbedingungen sorgen.
Recht, Politik und Daten
Deutschland hat sich durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) dazu bekannt, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten umfassend zu realisieren. Damit wird der bereits vor einigen Jahren eingeleitete Paradigmenwechsel fortgesetzt: weg von der Fürsorge – hin zu echter Teilhabe.