Zeitplan zur Studienvorbereitung

Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen sollten mindestens ein Jahr — bei hohem und/oder komplexem Unterstützungsbedarf besser zwei Jahre — vor dem geplanten Studienbeginn mit den Vorbereitungen beginnen.

Der nachfolgende Ablaufplan dient der Orientierung und muss den jeweils individuellen Erfordernissen angepasst werden.

Vor der Entscheidung für ein Studium

  • Informationsrecherche zu: Berufsfeld sowie zu den bevorzugten Studienrichtung/en

Vor der Bewerbung für einen Studienplatz

  1. Klärung von Fragen zu: Studienorganisation, Zulassungsmodalitäten, Zulassungsfristen und zu möglichen „Sonderanträgen“, beispielsweise durch:
    Gespräch mit der Zentralen Studienberatung der favorisierten Hochschule und/oder mit der Studienfachberatung der favorisierten Hochschule

  2. Klärung von Fragen zu: Nachteilsausgleichen im Studium und bei der Zulassung, zur Zugänglichkeit der Hochschule und zu Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Beeinträchtigungen insbesondere durch:
    Gespräch mit dem/der Behindertenbeauftragten der Hochschule bzw. des örtlichen Studierendenwerks
     
  3. Klärung von Lebensbedingungen am Hochschulort, beispielsweise zu: Wohnen, Assistenz/Pflege, Mobilität, ärztliche Versorgung durch:
    • Prüfung vor Ort
    • Gespräch mit dem/der Behindertenbeauftragten und/oder dem Studierendenwerk
    • Kontakt zu den Wohn- und Sozialberatungsstellen der örtlichen Studierendenwerke
    • Kontaktaufnahme zu örtlichen studentischen Interessenvertretungen und zu Studierendenverbänden

Bei Bewerbung um einen Studienplatz

  • bei Bedarf: „Sonderantrag“ zur Berücksichtigung einer Härtesituation oder zur Beantragung von Nachteilsausgleichen im Zulassungsverfahren
  • bei Bedarf: Reservierung eines barrierefreien Wohnheimzimmers durch Kontaktaufnahme mit der Wohnheimverwaltung des örtlichen Studierendenwerks

Bei Studienzulassung

  • bei Bedarf: Organisation von Pflege und Assistenz sowie der Mobilität
  • bei Bedarf: Organisation einer barrierefreien Wohnung
  • bei Bedarf: Beantragung von BAföG-Leistungen beim zuständigen BAföG-Amt
  • bei Bedarf: Beantragung von Leistungen zur Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe