Das tun zu müssen, geht gegen die ‚DNA‘ der Studierendenwerke, deren Aufgabe es als öffentliche, gemeinnützige Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist, die soziale Grundversorgung der Studierenden auf dem Campus sicherzustellen. Unsere Dienstleistungen müssen kostengünstig bleiben, um alle Studierenden mit bezahlbarem Wohnraum und günstigem Essen möglichst gut zu versorgen und gerade denjenigen ein Studium zu ermöglichen, die es sich sonst nicht leisten könnten.
Dafür werden sich die Studierendenwerke weiter einsetzen. Neben der Umsetzung der aktuellen BAföG-Novelle helfen wir zum Beispiel durch die unbürokratische Auszahlung der beiden Heizkostenzuschüsse für BAföG-Empfänger/innen. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt den im September zwischen Kultusministerkonferenz und Bundesnetzagentur gefundenen Konsens, Hochschulen und auch Studierenden- und Studentenwerke zum Kreis der geschützten Kunden zu zählen. Um die aktuellen finanziellen Nöte der Studierenden abzufedern, bedarf es jedoch in der jetzigen Krisensituation weiterer Hilfen. Die Studierenden- und Studentenwerke werden sich weiter dafür einsetzen, die soziale Notlage vieler Studierenden abzumildern.
Wir fordern von Bund und Ländern:
- Die Dezember-Sofort-Hilfe sowie die Strom- und die Gaspreisbremse des Bundes mildern den Anstieg der Kosten. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt, dass auch die Studierenden- und Studentenwerke von diesen Hilfen profitieren. Eine Deckelung der Gas- und Strompreise auf Basis des Vorjahrsverbrauchs ist für Mensen und Cafeterien, die 2021 noch monatelang geschlossen waren, nicht geeignet. Für Studierenden- und Studentenwerke muss der Vorpandemie-Verbrauch 2019 die Bemessungsgrundlage sein, damit eine realistische Entlastung stattfindet.
- Die Länder müssen ihre Zuschüsse an die Studierenden- und Studentenwerken erhöhen, damit Mieten, Essenspreise und Semesterbeiträge zulasten der Studierenden nicht noch weiter steigen. Wer die Studierenden entlasten will, muss die Studierendenwerke entlasten. Hier ist Niedersachsen mit einem Krisenzuschuss von insgesamt 30 Millionen Euro in den Jahren 2022/2023 ein klares Vorbild für die anderen Bundesländer.
- Die Hochschulen und damit auch die Mensen und Cafeterien im Winter offenzuhalten und Studium und Lehre trotz Krise bestmöglich zu sichern, ist gemeinsames Ziel von den Studenten- und Studierendenwerken, Hochschulen, Studierendenverbänden, Bund und Ländern. Den Studierenden ist nach der Corona-Pandemie nicht noch ein Energie-Lockdown zuzumuten. Es wäre zudem sozial und ökologisch kontraproduktiv, die rund 400 Hochschulen in Deutschland runterzufahren und 2,9 Millionen Studierende ins Homeoffice zu schicken. Damit das nicht geschieht, benötigen Hochschulen sowie Studierenden- und Studentenwerke die nötige finanzielle Entlastung, um eine solche Öffnung zu stemmen.