Aus der Arbeit der IBS und des DSW
Internetseiten der IBS um Stichwortsuche erweitert
Egal, ob es um Fragen zu einem Auslandsstudium, zu Beratungsangeboten, zu Nachteilsausgleichen oder Studienfinanzierung geht - zu all diesen und noch vielen weiteren Fragen finden Studieninteressierte und Studierende mit Beeinträchtigungen wie auch Berater*innen eine Antwort auf den Internetseiten der IBS. Eine A - Z Stichwortsuche erleichtert nun den Zugang zu den Informationen.
A - Z Stichwortsuche
Nachteilsausgleiche - Empfehlung zur Definition des anspruchsberechtigten Personenkreises in Hochschulgesetzen
Um eine diskriminierungsfreie Anwendung des Rechts auf Nachteilsausgleiche im Hochschulbereich zu unterstützen, empfiehlt der Beirat der IBS, in die hochschulrechtlichen Regelungen zu Nachteilsausgleichen einen Bezug zur Legaldefinition von Behinderung gemäß § 3 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz aufzunehmen. Damit würden die Länder den Bezug zum modernen, sich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientierenden Behinderungsbegriff stärken. Nach diesem sind auch Studierende, deren chronische und länger andauernden Erkrankungen (z.B. Rheuma, Multiple Sklerose, Essstörung, Autismus-Spektrum-Störung) zu Teilhabebeeinträchtigungen führen, Menschen mit Behinderungen.
Empfehlung des Beirats der IBS "Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen in Prüfungen – Definition des anspruchsberechtigten Personenkreises in Hochschulgesetzen"
Corona-Pandemie - Infektionsschutz barrierefrei
Hochschulen wie Studenten-/ Studierendenwerke haben eigene Hygienekonzepte zum Schutz von Lehrenden, Studierenden, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen u.a. entwickelt. Die Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen unter ihnen sind darauf angewiesen, dass diese Maßnahmen barrierefrei umgesetzt und ggf. durch individuell gestaltete angemessene Vorkehrungen ergänzt werden. Eine Handreichung der IBS weist auf die hierbei zu berücksichtigenden Bedarfe hin.
IBS: Infektionsschutzmaßnahmen in Studierendenwerken und Hochschulen – Hinweise für eine barrierefreie Umsetzung
FAQ zu den Vergabeverfahren von hochschulstart ab 2020 - Fokus Studienbewerbung mit Behinderung
Die Vergaberegeln in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen sowie im Dialogorientierten Serviceverfahren von hochschulstart haben sich seit diesem Jahr geändert. Die Neuregelungen wirken sich auch auf die Möglichkeiten aus, beeinträchtigungsbedingte Belange bei der Studienplatzbewerbung geltend zu machen. Herr Wilko Wittke von der Stiftung für Hochschulzulassung hat im Rahmen einer Online-Veranstaltung der IBS am 9. Juli darüber informiert. Interessierte finden die Präsentation von Herrn Wittke sowie eine von der IBS zusammengestellte Übersicht zentraler Aspekte im FAQ-Format in der IBS-Online-Bibliothek.
Präsentation Wilko Wittke: Bewerbungsverfahren bei hochschulstart 2020 unter besonderer Berücksichtigung des Themas „Studienbewerbung mit Behinderungen“
IBS-FAQ Vergaberegeln Fokus Behinderung: Geänderte Vergaberegeln und deren Auswirkungen auf die Teilhabe beeinträchtigter Studienbewerber*innen
Stellungnahme zum Anhörungsentwurf für ein Viertes Hochschuländerungsgesetz Baden-Württemberg
Das Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg hat einen Anhörungsentwurf für ein Viertes Hochschulrechtsänderungsgesetz vorgelegt. In seiner Stellungnahme begrüßt das Deutsche Studentenwerk die neu aufgenommene Regelung, derzufolge die Hochschulen bei der Informationsversorgung die Belange ihrer Mitglieder und Angehörigen mit Behinderungen zu berücksichtigen haben. Es setzt sich für eine Stärkung der Beauftragten für die Studierenden mit Behinderungen ein und fordert, dass die Grundordnungen der Hochschulen neben den Aufgaben auch Näheres zu Rechten, Pflichten und Ressourcen der Beauftragten regeln sollen.
DSW: Stellungnahme zum Anhörungsentwurf des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für ein Viertes Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften
Barrierefreie Online-Lehre
Hochschulforum Digitalisierung: Dossier "Barrierefreiheit und inklusive Digitalisierung"
Die Digitalisierung der Hochschullehre kann Inklusion, Chancengleichheit sowie Flexibilisierung fördern und Barrieren abbauen. Das Themendossier "Barrierefreiheit und inklusive Digitalisierung" bietet eine Orientierungshilfe für die Gestaltung inklusiver digitaler Lehre. Der Autor, Dr. Björn Fisseler, ist Fachmediendidaktiker an der FernUniversität in Hagen. In mehreren Blogbeiträgen zeigt er auf, wie mit überschaubarem Aufwand Lösungen gestaltet werden, die Barrierefreiheit sicherstellen und von allen Studierenden genutzt werden können.
HFD: Dossier "Barrierefreiheit und inklusive Digitalisierung"
Webkonferenzen barrierefrei gestalten
Wie wird die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Webkonferenzen sichergestellt? Hierzu hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit eine Praxishilfe veröffentlicht und die wichtigsten Anforderungen benannt. Links verweisen auf Checklisten und Tipps anderer Organisationen zur barrierefreien Online-Kommunikation.
Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Webkonferenzen barrierefrei gestalten
Aus Hochschulen und Studentenwerken
Studierendenwerk Hamburg: Neue Homepage
Das Studierendenwerk Hamburg hat eine neue Homepage. Auf der Seite finden Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen vielfältige Informationen - z.B. zu Beratungsangeboten am Hochschulstandort, Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen. Erklärvideos ergänzen das Informationsangebot.
Website des Studierendenwerks Hamburg / Studieren mit chronischer Erkrankung / Behinderung / Beeinträchtigung
Uni Marburg: Thementag "Digitale Barrieren reduzieren"
Das Projekt „V#d –Vielfalt digital stärken“ richtet gemeinsam mit unterschiedlichen Kooperationspartner*innen der Universität Marburg erstmalig einen Thementag zur Reduzierung digitaler Barrieren aus. Am 3. Dezember 2020 wird es um Sensibilisierung und Reflexion sowie um konkrete Wissensvermittlung zu digitaler Barrierefreiheit gehen. Hochschulangehörige sind aufgerufen, Beiträge zu den Themen Dokumente und Hilfsmittel, Informieren, Digitale Lehre, Prüfungen einzureichen. Für Studierende, die selbst von digitalen Barrieren betroffen sind, wird es am 11.12.2020 eine Veranstaltung mit dem Schwerpunkt auf Austausch, Vernetzung und Empowerment geben.
Informationen zum Thementag
Uni München: Die LMU baut die Barrierefreiheit aus
In ihren News beschäftigt sich die Universität München auch mit der Frage der Barrierefreiheit in Zeiten der Corona-Pandemie. Der Beitrag benennt die Anstrengungen der LMU für mehr barrierefreie Zugänglichkeit. So soll zum Wintersemester das Online-Lehrangebot optimiert werden - auch mit Blick auf Studierende mit Einschränkungen.
LMU-News vom 11.08.2020
TH Köln: Best Tandem: wie läuft das digitale Studieren?
Beim Mentoringprogramm Best Tandem unterstützen Studierende mit Beeinträchtigungen ebenfalls beeinträchtigte Studierende. Nadine Sohn, die Beauftragte für Studierende mit Beeinträchtigung, leitet das Programm. Sie hat bei den Teilnehmer*innen nachgefragt, wie sie das Studieren unter Corona-Bedingungen empfinden. Die Antworten sind auf ihren Internetseiten nachzulesen.
Erfahrungsberichte Studierender mit Beeinträchtigungen zum digitalen -Studium
Mentoringprogramm Best Tandem
TU München: Sommersemester mit Hindernissen
Michaela Wilfling ist im 5. Mastersemester „Ergonomie - Human Factors Engineering“. Davon, dass sie von Geburt an bilateral gehörlos ist, lässt sie sich nicht einschränken. Was sind die Besonderheiten in ihrem Studium? Wie war ihr Auslandssemester in Tokio? Und wie verläuft für sie das digitale Sommersemester?
TUMstudinews 3/2020
Termine
DoBuS-Schnupperstudium „Studieren mit Behinderung/chronischer Krankheit“
Termin: 24. - 26. November 2020
Ort: Dortmund
Veranstalter: Bereich Behinderung und Studium des Zentrums für HochschulBildung (DoBuS)
Zielgruppe: Studieninteressierten mit Behinderung oder chronischer Krankheit, die an einem Studium in Dortmund interessiert sind
Welche Unterstützung erhalten Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit an der TU Dortmund? Was sind Nachteilsausgleiche? Wie studiert es sich mit persönlicher Assistenz und wie finanziert man diese? Antworten auf diese und andere Fragen geben Mitarbeiter*innen von DoBuS und Studierende mit Behinderungen. Das Angebot ist für die Teilnehmenden kostenfrei. Es wird digital über Zoom stattfinden. Bei Bedarf erfolgt die Übersetzung der Veranstaltung in deutsche Gebärdensprache (DGS). Anmeldeschluss ist der 9. Oktober 2020.
Informationen zum Schnupperstudium