12.03.2018

IBS Newsletter vom 13. März

Tipps und Informationen Nr. 2 / 2018

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Aus der Arbeit der IBS und des DSW

Save the Date: IBS-Fachtagung 2018

Die diesjährige IBS-Fachtagung wird am 1. und 2. Oktober 2018 in Berlin stattfinden. Auf der Fachtagung sollen die Ergebnisse der Datenerhebung "beeinträchtigt studieren – best2" vorgestellt werden. Die Tagung richtet sich an eine breite hochschulpolitische Öffentlichkeit. Teile der Tagung werden im Open Space-Format durchgeführt, um der Vielfalt der Themen und dem Diskussions- und Vernetzungsbedarf der Teilnehmer_innen bestmöglich zu entsprechen.

Aus Hochschulen und Studentenwerken

TU Dortmund feiert 40-jähriges Jubiläum von DoBuS

Am 1. Februar 2018 feierte das Dortmunder Zentrum für Behinderung und Studium (DoBuS) sein 40-jähriges Bestehen an der TU Dortmund. 1977 war der Start für den Beratungsdienst behinderter Studierender und das Gründungsjahr der Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter und chronisch kranker Studierender (IbS).

 

TU Dortmund feiert Jubiläum ihres Bereichs Behinderung und Studium

Interview mit Frau Prof. Solarova zu den Anfängen von DoBuS

 

Für die Beratungspraxis

Anspruch auf Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung: Unfähigkeit zum Selbstunterhalt entscheidend

Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) wird ein Kind kindergeldrechtlich berücksichtigt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Das Finanzgericht Hessen hat in seinem Urteil vom 21.9.2017 (Az 12 K 2289/13) dazu festgestellt: "Ein Kind ist dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensunterhalts ausreicht. (...) Der gesamte existentielle Lebensbedarf des behinderten Kindes setzt sich dabei typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen. Zum behinderungsbedingten Mehrbedarf gehören alle mit einer Behinderung zusammenhängenden außergewöhnlichen Belastungen, zum Beispiel Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf." Zu diesem Mehrbedarf gehören – so das Gericht – ebenso Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen. Das Urteil enthält eine anschauliche Kosten- und Bedarfsaufstellung.

 

Landesrechtsprechungsdatenbank: Finanzgericht Hessen - Urt. v. 21.09.2017

 

Aus den Bundesländern

Sachsen: Studierende sollen bei Krankschreibung Krankheitssymptome offenlegen

In einigen sächsischen Hochschulen reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr aus, um von einer Prüfung zurückzutreten. Laut einer Anfrage der Fraktion Die Linke müssen Studierende über die Krankschreibung hinaus dem Prüfungsausschuss Krankheitssymptome und teilweise den  ICD-Code mitteilen und die Art der Leistungsminderung nachweisen.

 

Ärztezeitung: Krankgeschrieben - Sachsens Studenten sollen Einblick geben

Kleine Anfrage: Nachweis der Prüfungsunfähigkeit im Studium und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Drs.-Nr.: 6/12130 (PDF)

 

Berlin: Nachteilsausgleich beim 2. Staatsexamen

Im November letzten Jahres kritisierte der Personalrat der Referendar*innen Berlin in einem offenen Brief die neue Verwaltungspraxis des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) zu Nachteilsausgleichen beim schriftlichen Teil des zweiten Staatsexamens. Danach sollen Prüflinge im Regelfall einer selbst zu organisierenden und zu bezahlenden Diktierkraft ihre Klausurlösung diktieren, anstatt - wie bisher üblich - ihre Klausur am PC verfassen zu dürfen. Am 24.01.2018 führte der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung des Berliner Abgeordnetenhauses hierzu eine Anhörung durch.

 

Wortprotokoll der Anhörung: Umgang mit Menschen mit Behinderung während der 1. und 2. Juristischen Prüfung in Berlin (PDF)

 

Rheinland-Pfalz: Behindertenbericht u.a. zum Stand der Inklusion in Hochschulen

Die Landesregierung stellt in ihrem Bericht fest, dass alle rheinland-pfälzischen Hochschulen Studierende mit Beeinträchtigungen unterstützen. Gesondert wird auf das Angebot der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz verwiesen. Hier unterstütze eine Servicestelle für barrierefreies Studium die Studierenden mit Beeinträchtigungen.

 

Siebter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz (PDF)

 

NRW: Talentscouting inklusiv

Nahezu 200 Schulen aus Nordrhein-Westfalen beteiligen sich bereits am NRW-Talentscouting. Das Programm bietet leistungsstarken Schüler/innen mit und ohne Behinderung/chronischer Krankheit insbesondere aus weniger privilegierten Familien eine individuelle Begleitung auf dem Weg in Ausbildung und Studium. Neben der Begleitung an Regelschulen durch die Talentscouts aller Hochschulen bietet die TU Dortmund seit 2015 auch an drei umliegenden Förderschulen mit Sekundarstufe aufsuchende individuelle Beratung und Unterstützung für Schüler/innen mit Seh-, Hör- und motorischer Beeinträchtigung an.

 

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen: Talentscouting-Programm

TU Dortmund: Talentscouting

 

Verschiedenes

DFG: Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) setzt sich für die wissenschaftliche Selbstständigkeit und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen im Wissenschaftssystem ein. Damit einer Karriere in der Forschung nichts im Wege steht, bietet die DFG vielfältige Möglichkeiten: Schon studentische Hilfskräfte und Promovierende können von einer DFG- Förderung profitieren, zum Beispiel im Rahmen eines Graduiertenkollegs. Anträge für eigene Forschungsprojekte sind ab der Promotion möglich. Für Forschende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bietet die DFG in ihren Förderverfahren Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich an und steht mit speziellen Beratungsangeboten zur Seite.

 

Wissenschaftliche Karriere mit DFG-Förderung

Nachteilsausgleiche in der DFG-Förderung

 

Studium und Behinderung in den Medien

HORUS: Zeitenwende - vom Leben nach der blista

Die Lehramtsstudentin Isabel Kern berichtet von einem Papierkrieg mit dem Sozialamt und Unterschieden, die ihre Hochschule bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen zwischen Bachelor- und Masterstudiengang macht.

 

Isabel Kern: Zeitenwende - vom Leben nach der blista: Lehramtsstudium Englisch und Deutsch

 

HORUS: Wenn Kostenträger zu wissen glauben, was gut für einen ist und was nicht

Der Beitrag zeigt, wie unangemessen die Einschätzung von Leistungsträgern sein kann, wenn es um die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen geht. Berichtet wird von einer jungen Frau, die nach einer Erblindung ihr Medizinstudium aufgab und gegen die Arbeitsagentur die Kostenübernahme für die Ausbildung zur Logopädin gerichtlich durchsetzte.

 

Dr. Michael Richter: "Ein langer Atem zahlt sich aus": Wenn Kostenträger zu wissen glauben, was gut für einen ist und was nicht

 

Kieler Nachrichten: Wenn Legastheniker studieren

Studierende mit einer Legasthenie haben einen Anspruch auf Nachteilsaugleiche. An der Fachhochschule Kiel setzt sich dafür Roswitha Pioch, Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, ein.

 

Nachteilsausgleich an der Uni: Wenn Legastheniker studieren

 

Mittelbayerische: Die Mensa wird rollstuhlfreundlicher

Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz wird alle seine Mensen mit Tablettwagen für Rollstuhlnutzende ausstatten. Der Tablettwagen wurde vom Studentenwerk Hamburg entwickelt.

 

Die Mensa wird rollstuhlfreundlich

 

Spiegel: Depression im Studium

Eine 28-jährige berichtet, wie sie während ihres Studiums an einer Depression erkrankte und wie sich diese auf ihr Studium auswirkte.

 

Depressionen im Studium: Am Leistungsdruck fast zerbrochen

 

Deutschlandfunk: Teilhabe in der Wissenschaft stärken

In der Reihe "Campus und Karriere" berichtet Gudrun Kellermann, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Technischen Universität in Dortmund, über das Projekt AKTIF (Akademiker*innen mit Behinderung in die Teilhabe- und Inklusionsforschung).

 

Inklusionsforschung: Teilhabe in der Wissenschaft stärken

 

Berliner Morgenpost: Für Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit gelten angepasste Studienbedingungen

Eine an Morbus-Crohn erkrankte Studentin berichtet über ihren Umgang mit der Erkrankung im Studium und die Unterstützung, die sie durch die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten der TU Berlin, Mechthild Rolfes, erhält.

 

Chancengleich studieren: Für Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit gelten angepasste Studienbedingungen

 

Hochschule für alle - Studenten testen die HS Aalen auf Barrierefreiheit

Barrierefrei heißt nicht nur rollstuhlgerecht. Im Projekt "Barrierefreie HS Aalen" prüften Studierenden zusammen mit dem Gebäudemanagement ihre Hochschule auf Barrierefreiheit.

 

Schwäbische: Hochschule für alle - Studenten testen die HS Aalen auf Barrierefreiheit

 

Termine

Weiterbildungsprogramm der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen

Termin: 22. März 2018, 12. April 2018, 19. April 2018 und 08. Juni 2018

Ort: Leipzig

Zielgruppe: Inklusionsakteur*innen an sächsischen Hochschulen, Beauftragte, interessierte Hochschulangehörige

Die Koordinierungsstelle bietet vier Weiterbildungsveranstaltungen zu den Themen "Lehrmaterialien, E-Learning und barrierefreies Webdesign", "Nachteilsausgleiche", die "Arbeit der Beauftragten für Student*innen mit Beeinträchtigung" sowie "Inklusion und Barrierefreiheit in der Lehre" an.

 

Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen

 

Seminar: Campus Visually Impaired - Studying in Europe Without Borders

Termin: 15. bis 19. August 2018

Ort: Frankfurt am Main

Veranstalter: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)

Zielgruppe: blinde und sehbehinderte Studierende aus verschiedenen europäischen Ländern im Alter von 18 bis 29 Jahren

Das Hauptanliegen der Veranstaltung ist der Austausch und die Vernetzung zwischen Studierenden mit Sehbeeinträchtigung über Ländergrenzen hinweg. Es werden Workshops angeboten zu den Themen Studienbedingungen in den einzelnen Ländern und Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes, neue Hilfsmittel und Technisches für das Studium sowie Studium und Inklusion im europäischen Kontext.

 

Campus Visually Impaired - Seminar in Frankfurt

 

Landesvernetzungstreffen der Studierenden mit Behinderung/ chronischer Krankheit

Termin: 23. April 2018

Ort: Dortmund

Veranstalter: Autonomes BehindertenReferat der Technischen Universität Dortmund

Zielgruppe: interessierten BehindertenReferate, Interessengemeinschaften behinderter und chronisch kranker Studierender und Interessierte in NRW

Ziel des Vernetzungstreffens ist es, einen regelmäßigen Austausch und neue Kooperationen mit möglichst vielen Hochschulen in NRW auf studentischer Ebene zu installieren und Strukturen zu bilden, um zukünftig die Hilfen für Studierende mit Behinderung kontinuierlich ausbauen zu können.

 

Anmeldung unter: [email protected]