Aus der Arbeit der IBS und des DSW
Save the Date: IBS-Fachtagung 2018
Die diesjährige IBS-Fachtagung wird am 1. und 2. Oktober 2018 in Berlin stattfinden. Auf der Fachtagung sollen die Ergebnisse der Datenerhebung "beeinträchtigt studieren – best2" vorgestellt werden. Die Tagung richtet sich an eine breite hochschulpolitische Öffentlichkeit. Teile der Tagung werden im Open Space-Format durchgeführt, um der Vielfalt der Themen und dem Diskussions- und Vernetzungsbedarf der Teilnehmer_innen bestmöglich zu entsprechen.
Aus Hochschulen und Studentenwerken
TU Dortmund feiert 40-jähriges Jubiläum von DoBuS
Am 1. Februar 2018 feierte das Dortmunder Zentrum für Behinderung und Studium (DoBuS) sein 40-jähriges Bestehen an der TU Dortmund. 1977 war der Start für den Beratungsdienst behinderter Studierender und das Gründungsjahr der Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter und chronisch kranker Studierender (IbS).
TU Dortmund feiert Jubiläum ihres Bereichs Behinderung und Studium
Interview mit Frau Prof. Solarova zu den Anfängen von DoBuS
Für die Beratungspraxis
Anspruch auf Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung: Unfähigkeit zum Selbstunterhalt entscheidend
Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) wird ein Kind kindergeldrechtlich berücksichtigt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Das Finanzgericht Hessen hat in seinem Urteil vom 21.9.2017 (Az 12 K 2289/13) dazu festgestellt: "Ein Kind ist dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensunterhalts ausreicht. (...) Der gesamte existentielle Lebensbedarf des behinderten Kindes setzt sich dabei typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen. Zum behinderungsbedingten Mehrbedarf gehören alle mit einer Behinderung zusammenhängenden außergewöhnlichen Belastungen, zum Beispiel Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf." Zu diesem Mehrbedarf gehören – so das Gericht – ebenso Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen. Das Urteil enthält eine anschauliche Kosten- und Bedarfsaufstellung.
Landesrechtsprechungsdatenbank: Finanzgericht Hessen - Urt. v. 21.09.2017
Aus den Bundesländern
Sachsen: Studierende sollen bei Krankschreibung Krankheitssymptome offenlegen
In einigen sächsischen Hochschulen reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr aus, um von einer Prüfung zurückzutreten. Laut einer Anfrage der Fraktion Die Linke müssen Studierende über die Krankschreibung hinaus dem Prüfungsausschuss Krankheitssymptome und teilweise den ICD-Code mitteilen und die Art der Leistungsminderung nachweisen.
Ärztezeitung: Krankgeschrieben - Sachsens Studenten sollen Einblick geben
Kleine Anfrage: Nachweis der Prüfungsunfähigkeit im Studium und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Drs.-Nr.: 6/12130 (PDF)
Berlin: Nachteilsausgleich beim 2. Staatsexamen
Im November letzten Jahres kritisierte der Personalrat der Referendar*innen Berlin in einem offenen Brief die neue Verwaltungspraxis des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) zu Nachteilsausgleichen beim schriftlichen Teil des zweiten Staatsexamens. Danach sollen Prüflinge im Regelfall einer selbst zu organisierenden und zu bezahlenden Diktierkraft ihre Klausurlösung diktieren, anstatt - wie bisher üblich - ihre Klausur am PC verfassen zu dürfen. Am 24.01.2018 führte der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung des Berliner Abgeordnetenhauses hierzu eine Anhörung durch.
Wortprotokoll der Anhörung: Umgang mit Menschen mit Behinderung während der 1. und 2. Juristischen Prüfung in Berlin (PDF)
Rheinland-Pfalz: Behindertenbericht u.a. zum Stand der Inklusion in Hochschulen
Die Landesregierung stellt in ihrem Bericht fest, dass alle rheinland-pfälzischen Hochschulen Studierende mit Beeinträchtigungen unterstützen. Gesondert wird auf das Angebot der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz verwiesen. Hier unterstütze eine Servicestelle für barrierefreies Studium die Studierenden mit Beeinträchtigungen.
Siebter Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz (PDF)
NRW: Talentscouting inklusiv
Nahezu 200 Schulen aus Nordrhein-Westfalen beteiligen sich bereits am NRW-Talentscouting. Das Programm bietet leistungsstarken Schüler/innen mit und ohne Behinderung/chronischer Krankheit insbesondere aus weniger privilegierten Familien eine individuelle Begleitung auf dem Weg in Ausbildung und Studium. Neben der Begleitung an Regelschulen durch die Talentscouts aller Hochschulen bietet die TU Dortmund seit 2015 auch an drei umliegenden Förderschulen mit Sekundarstufe aufsuchende individuelle Beratung und Unterstützung für Schüler/innen mit Seh-, Hör- und motorischer Beeinträchtigung an.
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen: Talentscouting-Programm
TU Dortmund: Talentscouting
Verschiedenes
DFG: Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) setzt sich für die wissenschaftliche Selbstständigkeit und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen im Wissenschaftssystem ein. Damit einer Karriere in der Forschung nichts im Wege steht, bietet die DFG vielfältige Möglichkeiten: Schon studentische Hilfskräfte und Promovierende können von einer DFG- Förderung profitieren, zum Beispiel im Rahmen eines Graduiertenkollegs. Anträge für eigene Forschungsprojekte sind ab der Promotion möglich. Für Forschende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bietet die DFG in ihren Förderverfahren Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich an und steht mit speziellen Beratungsangeboten zur Seite.
Wissenschaftliche Karriere mit DFG-Förderung
Nachteilsausgleiche in der DFG-Förderung
Studium und Behinderung in den Medien
HORUS: Zeitenwende - vom Leben nach der blista
Die Lehramtsstudentin Isabel Kern berichtet von einem Papierkrieg mit dem Sozialamt und Unterschieden, die ihre Hochschule bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen zwischen Bachelor- und Masterstudiengang macht.
Isabel Kern: Zeitenwende - vom Leben nach der blista: Lehramtsstudium Englisch und Deutsch
HORUS: Wenn Kostenträger zu wissen glauben, was gut für einen ist und was nicht
Der Beitrag zeigt, wie unangemessen die Einschätzung von Leistungsträgern sein kann, wenn es um die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen geht. Berichtet wird von einer jungen Frau, die nach einer Erblindung ihr Medizinstudium aufgab und gegen die Arbeitsagentur die Kostenübernahme für die Ausbildung zur Logopädin gerichtlich durchsetzte.
Dr. Michael Richter: "Ein langer Atem zahlt sich aus": Wenn Kostenträger zu wissen glauben, was gut für einen ist und was nicht
Kieler Nachrichten: Wenn Legastheniker studieren
Studierende mit einer Legasthenie haben einen Anspruch auf Nachteilsaugleiche. An der Fachhochschule Kiel setzt sich dafür Roswitha Pioch, Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, ein.
Nachteilsausgleich an der Uni: Wenn Legastheniker studieren
Mittelbayerische: Die Mensa wird rollstuhlfreundlicher
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz wird alle seine Mensen mit Tablettwagen für Rollstuhlnutzende ausstatten. Der Tablettwagen wurde vom Studentenwerk Hamburg entwickelt.
Die Mensa wird rollstuhlfreundlich
Spiegel: Depression im Studium
Eine 28-jährige berichtet, wie sie während ihres Studiums an einer Depression erkrankte und wie sich diese auf ihr Studium auswirkte.
Depressionen im Studium: Am Leistungsdruck fast zerbrochen
Deutschlandfunk: Teilhabe in der Wissenschaft stärken
In der Reihe "Campus und Karriere" berichtet Gudrun Kellermann, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Technischen Universität in Dortmund, über das Projekt AKTIF (Akademiker*innen mit Behinderung in die Teilhabe- und Inklusionsforschung).
Inklusionsforschung: Teilhabe in der Wissenschaft stärken
Berliner Morgenpost: Für Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit gelten angepasste Studienbedingungen
Eine an Morbus-Crohn erkrankte Studentin berichtet über ihren Umgang mit der Erkrankung im Studium und die Unterstützung, die sie durch die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten der TU Berlin, Mechthild Rolfes, erhält.
Chancengleich studieren: Für Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit gelten angepasste Studienbedingungen
Hochschule für alle - Studenten testen die HS Aalen auf Barrierefreiheit
Barrierefrei heißt nicht nur rollstuhlgerecht. Im Projekt "Barrierefreie HS Aalen" prüften Studierenden zusammen mit dem Gebäudemanagement ihre Hochschule auf Barrierefreiheit.
Schwäbische: Hochschule für alle - Studenten testen die HS Aalen auf Barrierefreiheit
Termine
Weiterbildungsprogramm der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen
Termin: 22. März 2018, 12. April 2018, 19. April 2018 und 08. Juni 2018
Ort: Leipzig
Zielgruppe: Inklusionsakteur*innen an sächsischen Hochschulen, Beauftragte, interessierte Hochschulangehörige
Die Koordinierungsstelle bietet vier Weiterbildungsveranstaltungen zu den Themen "Lehrmaterialien, E-Learning und barrierefreies Webdesign", "Nachteilsausgleiche", die "Arbeit der Beauftragten für Student*innen mit Beeinträchtigung" sowie "Inklusion und Barrierefreiheit in der Lehre" an.
Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen
Seminar: Campus Visually Impaired - Studying in Europe Without Borders
Termin: 15. bis 19. August 2018
Ort: Frankfurt am Main
Veranstalter: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)
Zielgruppe: blinde und sehbehinderte Studierende aus verschiedenen europäischen Ländern im Alter von 18 bis 29 Jahren
Das Hauptanliegen der Veranstaltung ist der Austausch und die Vernetzung zwischen Studierenden mit Sehbeeinträchtigung über Ländergrenzen hinweg. Es werden Workshops angeboten zu den Themen Studienbedingungen in den einzelnen Ländern und Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes, neue Hilfsmittel und Technisches für das Studium sowie Studium und Inklusion im europäischen Kontext.
Campus Visually Impaired - Seminar in Frankfurt
Landesvernetzungstreffen der Studierenden mit Behinderung/ chronischer Krankheit
Termin: 23. April 2018
Ort: Dortmund
Veranstalter: Autonomes BehindertenReferat der Technischen Universität Dortmund
Zielgruppe: interessierten BehindertenReferate, Interessengemeinschaften behinderter und chronisch kranker Studierender und Interessierte in NRW
Ziel des Vernetzungstreffens ist es, einen regelmäßigen Austausch und neue Kooperationen mit möglichst vielen Hochschulen in NRW auf studentischer Ebene zu installieren und Strukturen zu bilden, um zukünftig die Hilfen für Studierende mit Behinderung kontinuierlich ausbauen zu können.
Anmeldung unter: [email protected]