27.01.2020

IBS Newsletter vom 28. Januar 2020

Tipps und Informationen Nr. 1 / 2020

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Aus Hochschulen und Studentenwerken

 

 

Hessische Studentenwerke: Gemeinsamer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK

Die hessischen Studenten- und Studierendenwerke haben als erste Länderarbeitsgemeinschaft einen „Aktionsplan Inklusion“ erarbeitet, um die UN-Behindertenrechtskonvention in konkretes Handeln umzuwandeln. Der Rahmenaktionsplan benennt zehn Handlungsfelder - von Bewusstseinsbildung bis Studienfinanzierung. Diese werden in den jeweiligen Aktionsplänen der fünf Studenten- und Studierendenwerke durch konkrete Maßnahmen untersetzt.

 

Aktionsplan der hessischen Studenten- und Studierendenwerke zur Umsetzung der UN-BRK

hessenschau.de: Aktionsplan Inklusion vorgestellt

 

Humboldt-Universität zu Berlin: Unterstützung für Promovierende mit Behinderung

Mit folgenden Maßnahmen unterstützt die Humboldt-Universität gezielt Promotionsinteressierte und Promovierende mit Behinderung: Jährlich sind vier Stipendien des Humboldt Research Track Scholarship für Promotionsinteressierte reserviert. Die Humboldt Graduate School bietet für Promovierende mit Behinderung ein gesondertes Coaching an und Promovierende mit Beeinträchtigung erhalten bevorzugt einen Temporären Arbeitsplatz gegebenenfalls mit Sonderkonditionen.

 

Humboldt-Universität: Unterstützung für Promotionsinteressierte und Promovierende mit Behinderung

 

Bergische Universität Wuppertal: Anwesenheitspflichten und Studierende mit Behinderungen

Die Bergische Universität Wuppertal hat Richtlinien zum Umgang mit Anwesenheitspflichten bei Lehrveranstaltungen beschlossen. Danach kann eine Anwesenheitspflicht nur in begründeten Fällen eingeführt werden. Die Begründung muss unter anderem auch eine Abwägung dazu enthalten, wie die Vereinbarkeit der Anwesenheitspflichten mit den individuellen Einschränkungen wegen einer möglichen Behinderung oder chronischen Erkrankung sichergestellt werden kann.

 

blickfeld - Die CampusZeitung für Wuppertal 11. Dezember 2019

 

Studierendenwerk Thüringen: Neues Leitbild nimmt Barrierefreiheit in den Blick

Das Studierendenwerk Thüringen hat sich ein neues Leitbild gegeben. Ausgehend von der Diversität der Studierenden betont das Studierendenwerk: Wir nehmen die Bedürfnisse jeder und jedes Einzelnen in den Blick und setzen uns insbesondere für Interkulturalität, Barrierefreiheit sowie Geschlechtergerechtigkeit ein.

 

 

Studierendenwerk Thüringen; Unser Leitbild - sozial, modern, vielfältig

 

 

Universität Würzburg: Staatssekretärin informiert sich über Stand der Inklusion

Die Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Caronline Trautner, informierte sich in den Räumen von KIS bei Vertreter*innen der JMU, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt und der Stadt Würzburg über Fortschritte in Sachen inklusive Hochschule. 

 

Zum Bericht: Staatssekretärin zu Besuch

 

Für die Beratungspraxis

Bundessozialgericht: Unterkunftskosten für behinderte BAföG-Empfängerin als soziale Teilhabeleistung

Behinderte Studierende, die wegen des Bezugs von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keinen Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder dem SGB XII haben, können zuschussweise Eingliederungshilfeleistungen zur Deckung laufender beeinträchtigungsbedingt erhöhter Unterkunftskosten als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten. Dies hat das Bundessozialgericht am 4.04.2019 entschieden. Das Urteil ist jetzt im Volltext verfügbar.

Zwar war dem Gericht eine abschließende Entscheidung wegen der fehlenden Beiladung der Bundesagentur für Arbeit als nach § 14 SGB IX zuständig gewordenem Rehabilitationsträger nicht möglich. Das Gericht verwies aber darauf, dass eine Wohnung nicht nur dem Schutz vor Witterungseinflüssen und der Sicherung des "Grundbedürfnisses des Wohnens" dient, sondern grundsätzlich auch der sozialen Teilhabe, weil so eine gesellschaftliche Ausgrenzung vermieden wird. Als Leistungen der Eingliederungshilfe sind Kosten der Unterkunft allerdings nicht zu übernehmen, wenn der Bedarf durch andere Sozialleistungen, auf die ein Anspruch besteht, abgedeckt werden kann. Verbleibt aber ein ungedeckter Bedarf, weil allein behinderungsbedingt weitere Kosten für Wohnbedarf entstehen, die von Leistungen des Lebensunterhalts nicht vollständig erfasst werden, sind zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen diese Kosten für Wohnraum zu erbringen. Diese drücken sich in der Differenz zwischen den Kosten der Unterkunft, wie sie für alle Bewohner im maßgeblichen Vergleichsraum (sozialhilferechtlich) als angemessen gelten (sogenannte abstrakte Angemessenheit) und den behinderungsbedingt konkret angemessenen Kosten aus.

 

Bundessozialgericht: Urteil vom 4.04.2019, Aktenzeichen B 8 SO 12/17 R

 

Finanzierung von Studienassistenzen, Kommunikationsassistenzen, technischen Hilfen: Neuregelungen seit 1.1.2020

Seit dem 1. Januar 2020 sind die Regelungen des Eingliederungshilferechts als eigenständiges Leistungsrecht in Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingeordnet. Beeinträchtigungsbedingt erforderliche Unterstützungsleistungen zum Studium, insbesondere für Studien- und Kommunikationsassistenzen und technische Hilfen, werden nun im Rahmen der Eingliederungshilfe als Leistung zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX) erbracht, sofern kein anderer Reha-Träger dafür zuständig ist. Art und Umfang der Leistungen orientieren sich im Wesentlichen an den Regelungen der Eingliederungshilfe-alt. Immerhin können nun regelmäßig die Kosten für Unterstützungsleistungen im Masterstudium übernommen werden, auch ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden (vgl. IBS (2017): Eingliederungshilfe für den behinderungsbedingten Studienmehrbedarf – Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes: Was bleibt? Was ändert sich?. Informationen zur konkreten Umsetzung im Bereich Studium – z.B. zur Beantragung, Bedarfsermittlung und Wirkungskontrolle – liegen noch nicht vor. Die Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) für die Hochschulhilfen ist in Arbeit. Einig sind sich die Verantwortlichen, dass der Umstellungsprozess weit mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, als ursprünglich veranschlagt wurde.

Erhöhter Vermögensfreibetrag in der Eingliederungshilfe ab 1.1.2020

Der Vermögensfreibetrag für Menschen, die Eingliederungshilfeleistungen nach SGB IX beziehen und nicht gleichzeitig auf Hilfe zur Pflege und Sozialleistungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, beträgt nun 150 Prozent der jährlichen Bezugsgröße (§ 139 SGB IX). Das bedeutet für 2020: 57.330 Euro. Achtung: für alle BAföG-Bezieher*innen gilt der Vermögensfreibetrag von 7.500 Euro (ab Herbst 2020: 8.200 Euro). Außerdem gelten u.a. die Altersvorsorge (Riester-Rente) sowie gespartes Geld zur Beschaffung oder Erhaltung eines angemessenen Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung als geschütztes Vermögen und dürfen somit nicht berücksichtigt werden (§ 90 SGB XII). 

Aus den Bundesländern

Mecklenburg-Vorpommern: Neues Hochschulgesetz verpflichtet Hochschulen zur Inklusion

Das neue Hochschulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet die Hochschulen zur Förderung der Inklusion. Künftig haben diese auch darauf zu achten, dass nicht nur Studierende, sondern auch Studienbewerber*innen mit Behinderung nicht benachteiligt und ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Zur Klarstellung der Zielgruppe verweist das Hochschulgesetz auf §3 Landesbehindertengleichstellungsgesetz.

 

Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeshochschulgesetz - LHG M-V)

 

Thüringen: Koalitionsvertrag und Inklusion

In ihrem Koalitionsvertrag bekennen sich die Koaltionspartner in Thüringen auch zum Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensphasen. Auch in der Hochschule sollen Menschen mit Behinderung selbstverständlich teilhaben können. 

 

Gemeinsam Wege gehen. Thüringen demokratisch, sozial und ökologisch gestalten. Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN für die 7. Wahlperiode des Thüringer Landtags

 

Aus Politik und Verwaltung

BMBF: Förderung studentischer Verbände und anderer Organisationen

Das BMBF fördert Veranstaltungen studentischer Verbände und Organisationen, die dem Austausch von Studierenden zu bundesweit relevanten Hochschulthemen dienen. Die Finanzierung berücksichtigt auch Mehraufwendungen, die bei Veranstaltungen für die Zielgruppe der Studierenden mit Beeinträchtigungen entstehen. Veranstaltungen für diese Zielgruppe dürfen zugleich die erforderliche Größe von 40 Teilnehmenden ausdrücklich unterschreiten.

 

BMBF: Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen, Bundesanzeiger vom 13. Dezember 2019

 

BMBF: Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Förderbezogene Diagnostik in der inklusiven Bildung"

Welche Rolle spielt Diagnostik in einem zunehmend inklusionsorientierten Bildungswesen? Welche Verfahren werden in den verschiedenen Bildungsetappen verwendet? Wie sind diagnostische Verfahren und Instrumente zukünftig auszugestalten? Welche Qualifikation benötigen die Fachkräfte? Das BMBF fördert Forschungsprojekte, die diese Fragen bezogen auf alle Bildungsbereiche, d.h. auch den Hochschulbereich untersuchen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger zunächst Projektskizzen bis zum 4. März 2020 zu übermitteln.

 

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Förderbezogene Diagnostik in der inklusiven Bildung"

 

Aus Institutionen und Verbänden

HIS-HE: Inklusion an Hochschulen

HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. (HIS-HE) hat untersucht, welchen strategischen Stellenwert und welche praktische Relevanz Hochschulen der Inklusion einräumen. Dazu wurden an fünf Hochschulen leitfadengestützte, qualitative Interviews mit Vertreter*innen der Hochschulleitung wie der operativen Ebene durchgeführt. Die Publikation enthält neben den Ergebnissen der Interviews auch Handlungsempfehlungen.

 

Müller, J., Wasmer, U.: Inklusion an Hochschulen. Auf dem Weg zur Vielfalt. HIS-HE: Medium 4/2019

 

Internationales

Schweiz: Studieren mit Behinderung

Die Schweizer Hochschulen haben in den letzten Jahrzehnten große Anstrengungen unternommen, um Benachteiligungen für Menschen mit Behinderung beim Studium zu beseitigen. So haben z.B. die Universität Zürich wie auch die ZHAW interne Fachstellen für Studierende mit Behinderungen eingerichtet. 

 

Zum Artikel: Studieren mit Behinderung

 

Verschiedenes

luftsprung campus Stipendium

Die aktion luftsprung vergibt jährlich in der Regel fünf Stipendien für junge Menschen mit chronischer Erkrankung. Die Stipendiaten erhalten eine monatliche Unterstützungsleistung von bis zu 500 EUR. Diese ist zunächst auf ein Jahr beschränkt. Eine Wiederbewerbung ist zulässig. Darüber hinaus wird der Stipendiat während der Ausbildung vom luftsprung-Mentoren-Team gefördert und erhält Unterstützung bei Berufswahl und Arbeitsplatzsuche. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2020.

 

Informationen zum luftsprung campus Stipendium

Informationen zur Bewerbung

 

Mentoring-Programm für Akademiker*innen mit Behinderungen

Akademiker*innen mit Behinderungen können sich bis 29. Februar 2020 für die zweite Runde im Mentoring-Programm des Projekts iXNet bewerben. Mentees und Mentor*innen arbeiten für die Dauer eines Jahres in einem Tandem zusammen. Die Mentees vermitteln Erfahrungen und Wissen rund um Karriereplanung und Bewerbung. Unterschiedliche Formate wie Trainings, Workshops und Vorträge vermitteln praxisorientiertes Wissen und Kompetenzen z.B. zu Themen wie Jobsuche, Selbstmarketing und Kommunikationsstrategien.

 

iXNet - inklusives Expert*innen-Netzwerk: Mentoring-Programm zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Akademiker*innen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

 

myAbility: Bewerbungsfristen für das Karriereprogramm für Studierende mit Behinderungen verlängert

Das myAbility Talent Programm der Wiener Unternehmensberatung myAbility führt auch in Deutschland Studierende mit Behinderungen und Unternehmen zusammen. Nun wurden die Bewerbungsfristen verlängert. Bewerbungsschluss für das Programm in München ist der 5. April 2020, für das Programm in Berlin der 19. April 2020. 

 

Informationen zum myAbility Talent Programm

 

Publikationen

Zeitschrift für Inklusion 4/2019 mit Schwerpunkt "Inklusive Hochschule"

Die Artikel in der Zeitschrift setzen sich u.a. mit der Frage "Was inklusionsorientierte Hochschulen aus den Erfahrungen gehörloser Studierender lernen können" auseinander, diskutieren "Gelingensbedingungen inklusiver Hochschulbildung" und beschreiben den "Weg zu einem barrierefreien digitalen Leitsystem".

 

Zeitschrift für Inklusion 4/ 2019 "Inklusion an Hochschulen"

IBS-Online-Bibliothek: regelmäßig aktualisierte Literaturliste zum Thema "Studium und Behinderung"

 

Was benötigen Hochschulen, um digitale Barrierefreiheit als Teilhabemöglichkeit umzusetzen?

Diese Frage stellen sich Linda Rustemeier, Sanja Grimminger und Sarah Voß-Nakkour in ihrem gleichnamigen Aufsatz. Die drei Autorinnen betrachten die Vorgaben und Empfehlungen für Barrierefreiheit an Hochschulen und widmen sich insbesondere den Bereichen Websysteme und deren Inhalte. Sie benennen die Fragen, die vor der Konzeption eines jeden Bildungsangebots gestellt werden müssen, um Barrierefreiheit zu sichern.

 

Rustemeier, L., Grimminger, S., Voß-Nakkour, S.: Was benötigen Hochschulen, um digitale Barrierefreiheit als Teilhabemöglichkeit umzusetzen? In: Niels Pinkwart, Johannes Konert (Hrsg.): Die 17. Fachtagung Bildungstechnologien,

Lecture Notes in Informatics (LNI), Gesellschaft für Informatik, Bonn 2019

IBS-Online-Bibliothek: regelmäßig aktualisierte Literaturliste zum Thema "Studium und Behinderung"

 

Studium und Behinderung in den Medien

magaz*in: Jeder Mensch ist anders, so auch jede*r Asperger-Autist*in

Wie gestaltet sich der Uni-Alltag einer Asperger-Autistin? Einen kleinen Einblick gibt eine Studierende der Bergischen Universität Wuppertal.

 

magaz*in. Jährliches Magazin der Gleichstellungsbeauftragten der Bergischen Universität Wuppertal 2019/2020, S. 37

 

horus 3/2019: Zeitenwende - vom Leben nach der blista

Eine stark sehbeeinträchtigte Studierende beschreibt ihren Weg von der blista über ein einjähriges Studium Generale am Leibniz Kolleg in Tübingen an die Universität Köln, an der sie gegenwärtig Psychologie studiert.

 

Zum Artikel: Zeitenwende - vom Leben nach der blista

 

Bizeps: Haben Girma "Barrierefreiheit ist keine Wohltätigkeit"

Haben Girma ist die erste taubblinde Havard-Absolventin. Der Artikel macht auf sie und ihr Buch aufmerksam, in dem sie ihren Weg durch das US-amerikanische Bildungssystem beschreibt. 

 

Zum Artikel: Haben Girma "Barrierefreiheit ist keine Wohltätigkeit"

 

Termine

 

 

 

 

Workshop: Career Service inklusiv(e): Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zum Übergang ins Berufsleben gut beraten

Termin: 26. Juni 2020

Ort: Leipzig

Veranstalter: Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen

Zielgruppe: Angehörige der Hochschulen und Berufsakademien in Sachsen, Angehörige anderer Hochschulen auf Anfrage

Für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen stellen sich beim Übergang ins Berufsleben viele Fragen. Diese reichen von Finanzierungsbelangen und Fördermöglichkeiten bis hin zur Frage, ob und in welcher Weise die eigene Behinderung in Bewerbungen erwähnt wird. Im Workshop werden Kompetenzen und Basiswissen vermittelt, die es den Teilnehmenden ermöglichen, zu diesen Fragen gut beraten zu können. Anmeldeschluss: 01. Juni 2020.

 

Informationen zum Workshop "Career Service inklusiv(e)"

 

Vortrag: Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen in Hochschulprüfungen

Termin: 12. Februar 2020

Ort: FernUniversität in Hagen

Veranstalter: DTIEV - Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften

Zielgruppe: Jurist*innen, Interessierte

Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat stellt in dem Vortrag die Eckpunkte seines im Auftrag des Deutschen Studentenwerks erarbeiteten Rechtsgutachtens zu Nachteilsausgleichen für Studierende mit Behinderungen in Hochschulprüfungen. In seinem Gutachten erläutert er die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden rechtlichen Regelungen vor, diskutiert die aktuelle Rechtspraxis und entwickelt Empfehlungen für eine diskriminierungsfreie Praxis zu Nachteilsausgleichen in Prüfungen. 

 

Informationen zur Veranstaltung "Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen in Hochschulprüfungen"

Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat: Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen - Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule. Rechtsgutachten. 2019