29.01.2024

Tipps und Informationen Nr. 01/2024

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Für die Beratungspraxis

NABIBB: Zugang für alle - Inklusive Umsetzung von Erasmus+-Projekten

Der Leitfaden der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NABIBB) zum Thema Inklusion soll die Erasmus+-Projektarbeit unterstützen. Nach dem Prinzip "Aus der Praxis für die Praxis" enthält der Leitfaden neben Tipps & Erfahrungsberichten von Akteur*-innen auch eine praktische Checkliste zu den wichtigsten Projektbausteinen für eine gelungene Umsetzung inklusiver Projekte. Auch wenn die Orientierungshilfe für den Bereich berufliche Bildung entwickelt wurde, kann sie eine gute Unterstützung für die Arbeit in den Hochschulen sein.

VG Regensburg: Anspruch auf separaten Prüfungsraum für Studierende mit Epilepsie anerkannt

Eine Psychologiestudentin mit Epilepsie und komplexer Migräneerkrankung im 1. Semester hatte bei ihrer Hochschule als Prüfungsnachteilsausgleiche eine Schreibzeitverlängerung, eine Pausenregelung und einen separaten Prüfungsraum beantragt. Die Hochschule hatte mit Verweis auf ein „persönlichkeitsprägendes Dauerleiden“ den Antrag abgelehnt, woraufhin die Studentin beim Verwaltungsgericht (VG) Regensburg einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellte. Dieser wurde vom Gericht als zulässig und als teilweise begründet angesehen (Az. RO 3 E 23.151 vom 1.2.2023).

Während Schreibzeitverlängerung und zusätzliche Pausen vom Gericht als Verstoß gegen die Chancengleichheit und damit nicht als angemessene Nachteilsausgleiche gewertet wurden (Stichwort: „persönlichkeitsprägendes Dauerleiden“), muss die Hochschule einen separaten Raum für schriftliche Prüfungen zur Verfügung stellen. Das Gericht begründet die Anordnung folgendermaßen (Rz. 26): „Die Fähigkeit, sich trotz Störungen weiter konzentrieren zu können, ist nicht Teil der Prüfungsleistung. (…) Die Fähigkeit, sich trotz äußerer Einflüsse zu konzentrieren, ist durch die Erkrankungen der Antragstellerin beschränkt und kann laut der glaubhaften Darstellung in der gutachterlichen Stellungnahme des behandelnden Facharztes durch die Anfertigung der Prüfungsarbeit in einem separaten Prüfungsraum adäquat ausgeglichen werden. Hierdurch entsteht der Antragstellerin auch kein ungebührlicher Vorteil im Vergleich zu ihren Mitprüflingen. (…) Gerade auch vor dem Hintergrund, dass laut der gutachterlichen Stellungnahme des behandelnden Facharztes in der Stresssituation einer Prüfung die Gefahr eines epileptischen Anfalls besonders hoch sei und es hierdurch zu Beeinträchtigungen der anderen Mitprüflinge kommen könne, dürfte nach der hier veranlassten summarischen Prüfung, keine Verletzung der Chancengleichheit bestehen.“

Gleichzeitig stellte das Gericht im Zusammenhang mit der Anerkenntnis der Eilbedürftigkeit des Antrags fest, dass die mit der Bearbeitung von Anträgen auf Nachteilsausgleich verbundenen organisatorischen Herausforderungen – jedenfalls wenn der Antrag wie hier fristgerecht gestellt worden sei – in den Verantwortungsbereich der Hochschule fällt. Die Studentin auf die Möglichkeit eines Prüfungsrücktritts zu verweisen, lasse den Anordnungsgrund genau so wenig entfallen, wie die Möglichkeit, im Rahmen der Wiederholungsfristen das Studium auf neun Semester auszudehnen. „Vor dem Hintergrund der in Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufs- und Ausbildungsfreiheit dürfte dies der Studentin kaum zumutbar sein“ – so das Gericht (Rz. 19). Die Antragstellerin versuchte danach vergeblich im Rahmen einer Beschwerde vor dem VGH München die erstinstanzlich versagten Nachteilsausgleiche (Schreibzeitverlängerung/Pausen) einzufordern.

Bundesarbeitsgericht: Auch Praktikant*innen unterfallen dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Das Gericht stellte in seinem Urteil vom 23.11.2023 (Az. 8 AZR 212/22) grundsätzlich fest, dass auch (studentische) Praktikant*innen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben (§ 26 BBiG), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGG unterfallen. Geschützt sind dabei auch die Bewerber*innen um ein Praktikum (§ 6 Abs. 1 Satz 2).

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Student bei der Bewerbung um ein studienbezogenes Praktikum aufgrund seiner Behinderung diskriminiert gesehen und Entschädigung gefordert. Das Bundesarbeitsgericht sah dies wie die Vorinstanz als nicht begründet an und konnte eine behinderungsbedingte Benachteiligung nicht erkennen. Auch einen Verstoß gegen Verfahrens- oder Förderpflichten des Arbeitgebers nach § 164 SGB IX konnte das Gericht nicht feststellen, weil zur Bewerbungszeit keine amtlich beglaubigte Schwerbehinderung vorlag und die beantragte Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen noch nicht verbindlich festgestellt war.

Aus Hochschulen und Studierendenwerken

TU Chemnitz und TU Dresden: Fortschreibung der Hochschul-Aktionspläne

Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem alle staatlichen Hochschulen einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet haben. In den aktuellen Zielvereinbarungen zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen wurde die Fortschreibung der Aktionspläne vereinbart. Die Aktionspläne der TU Chemnitz und der TU Dresden wurden 2022/23 evaluiert und fortgeschrieben. Auch mit Blick auf bereits früher evaluierte Aktionspläne anderer Hochschulen gehören die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit und die Ausgestaltung inklusiver Lehre neu zu den Schwerpunkten im Inklusionsbereich an den Hochschulen. Bei der Erarbeitung wie der Evaluierung und Fortschreibung von Aktionsplänen kann die Handreichung der Monitoringstelle der UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte Orientierung geben.

Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit.nrw: Testung der Barrierefreiheit von digitalen Anwendungen und Tools im Kontext Studium und Lehre

Das Kompetenzzentrum digitale Barrierefreiheit NRW testet digitale Anwendungen und Tools, die in Studium und Lehre genutzt werden, auf ihre Barrierefreiheit und Usability für Studierende mit Behinderungen. Die Anwendungen werden durch geschulte studentische Mitarbeitende mit unterschiedlichen Behinderungserfahrungen getestet. Die Testergebnisse liefern neben Einschätzungen zur Usability im Studienalltag auch didaktische Hinweise für Lehrende.

Aus Verbänden, Interessengemeinschaften und der Selbsthilfe

Tanz-Netzwerk „Making a difference“: Weiterförderung ungewiss

Von Beginn an verfolgte das Projekt „Making a Difference“ das Ziel, die selbstbestimmte Arbeit und die Communities behinderter, tauber und chronisch kranker Künstler*innen in der Berliner Tanzszene zu fördern - so die Projektverantwortlichen. Dafür wurden barrierefreie Weiterbildungs- und Beratungsformate entwickelt und durch insgesamt zehn Residenzen und sechs Koproduktionen Voraussetzungen für die individuelle Weiterentwicklung der behinderten und chronisch kranken Tänzer*innen, Choreograf*innen und Performer*innen geschaffen. Ein starkes Netzwerk von Kulturschaffenden mit Behinderungen in der Berliner Tanzszene ist auf diese Weise entstanden. Gefördert wurde das Projekt von 2018-2024 von TANZPAKT Stadt-Land-Bund, eine gemeinsame Initiative von Kommunen, Bundesländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Exzellenzförderung im Tanz. Das nächste Ziel der Projektverantwortlichen von „Making a Difference“ ist die aktive Integration des erarbeiteten Wissens in die Strukturen und Arbeitsprozesse der Partnerorganisationen. Allerdings ist die Weiterförderung des Projekts, das im Februar 2024 endet, nicht gesichert. Zum Abschluss des Projekts ist eine umfangreiche Publikation zum Thema „Anti-ableistische Kulturpraxis im Tanz entwickeln, kultivieren und stärken“ erschienen.

Aus Bund und Ländern

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung: „Viele Akademiker mit Behinderungen ohne Job“

In einem Interview mit dpa hat Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, darauf hingewiesen, dass tausende Akademiker*innen mit Behinderung keine Arbeit finden. Dies habe mit Vorurteilen zu tun, sagte Dusel der Deutschen Presse-Agentur. Deutschland könne sich das nicht mehr leisten. Es gebe keinen Job in Deutschland, der nicht durch einen Menschen mit einer schweren Behinderung gut besetzt werden könnte, wenn die Voraussetzungen stimmten, betonte Dusel.

BMBF: Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen mit Berücksichtigung beeinträchtigungsbezogener Belange – Antragsfrist: 28. März 2024

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt seit vielen Jahren studentische Verbände und andere Organisationen bei Maßnahmen zur Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen von bundesweiter Bedeutung. Gefördert werden zum Beispiel Workshops, Kongresse, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen. Antragsberechtigt sind auf Dauer angelegte studentische Verbände und rechtsfähige Organisationen, deren Engagement Studierenden gilt.

Bei Maßnahmen, die sich überwiegend an Studierende mit Behinderungen wenden, können behinderungsbezogene Belange geltend gemacht werden: So kann die ansonsten vorgeschriebene Teilnehmendenzahl von 40 „in begründeten Einzelfällen“ unterschritten werden (Punkt 4.2). Außerdem können beeinträchtigungsbezogene finanzielle Mehraufwendungen durch die Möglichkeit der „Anteilfinanzierung“ der Maßnahmen berücksichtigt werden (Punkt 5.2). Aktuelle Antragsfrist: 28. März 2024

  • Informationen des BMBF (Richtlinie zur Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen, Bundesanzeiger vom 15.01.2024)

Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Aktualisierte Fassung des Vergleichs der Barrierefreiheit von Videokonferenz-Programmen online

Die verschiedenen Videokonferenz-Tools werden kontinuierlich überarbeitet - dabei verbessert sich erfreulicherweise auch die Barrierefreiheit der Programme. Daher hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ihren tabellarischen Vergleich der Barrierefreiheit von neun gängigen Videokonferenz-Programmen erneut aktualisiert. Neu in der Tabelle ist das Thema Transkripte. Verglichen werden die Programme Adobe Connect, BigBlueButton, Cisco Webex, Google Meet, GoToMeeting, Jitsi Meet, Microsoft Teams, Skype und Zoom.

Internationales

EU-Parlament/Sozialausschuss: Zustimmung für einen Richtlinienvorschlag zur Einführung eines digitalen EU-Behindertenausweises

Das ist eine gute Nachricht gerade auch für Studierende: Zusätzlich zum nationalen Ausweis soll ein in allen Ländern der Europäischen Union geltender EU-Behindertenausweis eingeführt werden, mit dem – i.d.R. für einen Zeitraum von maximal drei Monaten – alle öffentlichen Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden können, die jeweils im Gastland gelten. Dazu zählen Vergünstigungen und Unterstützungen wie beispielsweise Assistenz, vergünstigte Tickets und Zugang zu reservierten Parkplätzen. Das EU-Parlament hat sich auf einen Richtlinienvorschlag geeinigt, der Grundlage für die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten ist. Ziel der Initiative sind einheitliche Rechte und Bedingungen für Menschen mit Behinderungen, insbesondere wichtig für jene, die in anderen EU-Ländern studieren oder eine Berufstätigkeit aufnehmen. Studierende und Berufstätige sollen als Inhaber*innen eines Europäischen Behindertenausweises sogar solange geschützt sein, bis ihr Status im Gastland formell anerkannt wird. Studierende, die sich im Rahmen eines EU-Mobilitätsprogramms wie Erasmus+ begrenzt zu Studienzwecken im EU-Ausland aufhalten, sollen während ihres gesamten Auslandsaufenthalts von den Nachteilsausgleichen profitieren können.

Aus Wissenschaft und Forschung

DFG: Informationen zur Vermeidung von Bias in Begutachtungsprozessen

Im Förderhandeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind wissenschaftsgeleitete und damit auch diskriminierungsfreie Urteilsbildungsprozesse grundlegend. In ihren Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsprozessen setzt sich die DFG daher für die Vermeidung von Bias (unbewussten und bewussten Vorurteilen) ein. Keine Person darf wegen wissenschaftsfremder Faktoren an einer wissenschaftlichen Karriere gehindert oder davon ausgeschlossen werden. Zu jüngst veröffentlichten Sensibilisierungsmaßnahmen für Gutachterinnen, Gutachter und Gremienmitglieder zur Vermeidung von Bias gehören ein fünfminütiger Film sowie ein Online-Dossier auf der Website der DFG.

HS Rhein-Waal + HS Niederrhein + HS Bonn-Rhein-Sieg + Uni Duisburg-Essen: Gemeinschaftsprojekt „Zentrum Assistive Technologien Rhein-Ruhr“ am Start

Die Hochschulen Rhein-Waal, Niederrhein und Bonn-Rhein-Sieg sowie die Universität Duisburg-Essen erhalten gemeinsam eine 2,7 Millionen Euro hohe Förderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen für das Projekt ‚Zentrum Assistive Technologien (ZAT) Rhein-Ruhr‘. Die beteiligten Hochschulen bauen auf jahrelangen Erfahrungen in diesem Forschungsbereich auf. Das Auftakttreffen fand am 11. Januar statt.

Publikationen

HINT 4/2023: Beitrag Victoria S. Engels: „Eine Hochschule für alle? Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am Beispiel einer Good-Practice-Hochschule in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung (digitaler) Barrierefreiheit in der Hochschullehre“

Die Autorin setzt sich in ihrem wissenschaftlichen Artikel mit der Frage auseinander, was Gelingens- und Hemmfaktoren für die Umsetzung von (digitaler) Barrierefreiheit in der Hochschullehre sind. Dafür wurden an einer ausgewählten Hochschule via Fragebogen-gestützter Interviews die Perspektiven verschiedener Akteur*innen-Gruppen berücksichtigt. Frau Engels Fazit: “Es ist dringend nötig, (digitale) Barrierefreiheit nicht nur als ein (…) Querschnittsthema zu adressieren, sondern auch als zentralen Aspekt der Organisationsentwicklung anzuerkennen.“ und „Das ausgewählte Fallbeispiel zeigt: Die Umsetzung von (digitaler) Barrierefreiheit im Hochschullehrbereich ist möglich. Es existieren bereits sehr gute Umsetzungsstrategien und Expertisen, auf die zurückgegriffen werden kann.“ Der Aufsatz ist veröffentlicht in HINT – Heidelberg Inspirations for Innovative Teaching 4/2023, S. 187ff.

ZEITCampus: Ratgeber Mental Health

Der Ratgeber informiert über verschiedene Aspekte des Themas Mental Health speziell fokussiert auf die Lebensphase Studium. Studierende und Expert*innen teilen ihre Erfahrungen und ihr Wissen. Da geht es z.B. um den Umgang mit Psychologie-Inhalten in den sozialen Medien, um Prüfungsangst und Prokrastination. Es gibt konkrete Orientierungshilfen und Tipps für Entspannungstechniken und Notfallstrategien. Dank der Beisheim Stiftung ist der umfangreiche Ratgeber mit 164 Seiten werbefrei und kostenlos als Magazin und online erhältlich.

Hessische Blätter für Volksbildung 4-2023/ Thema „Beratung in Hochschulen und Erwachsenenbildung“ u.a. mit Beitrag Christina Rahn: „Nachteile ausgleichen, Kommunikation stärken, Strukturen verändern“

Im Rahmen der Ausgabe 4/2023 der Hessischen Blätter für Volksbildung, die sich dem Thema „Beratung in Hochschulen und Erwachsenenbildung“ widmet, stellt die Verfasserin das Projekt des individuellen Unterstützungsplans für Studierende mit Beeinträchtigungen an der Goethe-Universität Frankfurt vor.

Aus den Medien

LMU-Newsroom: „Barrierefreiheit – Eine Mischung aus KI und Empathie“

Im Interview spricht der Beauftragte für die Belange Studierender mit Beeinträchtigung der Ludwig-Maximilians-Universität München, Prof. Zentel, über den Stellenwert von Barrierefreiheit und Inklusion in der Lehre.

der Freitag: „Ganz normal? Alltag im Rollstuhl“

Die Master-Studentin Patricia Fritze nutzt infolge einer 2021 auftretenden Erkrankung einen Rollstuhl. „Das Problem ist jedoch weniger der Rollstuhl als die diskriminierende Umgebung.“

KIKA: Superteam – Hund und Mensch

In dem Video-Beitrag gehen die Autor*innen der Frage nach, was Mensch und Hund zu einem Superteam macht. Clara ist Autistin und studiert. Ein Assistenzhund könnte für mehr Selbstständigkeit in ihrem Leben sorgen. Die Zuschauer*innen begleiten Clara und ihren Assistenzhund Frieda bei den Trainings bis zur erfolgreichen Assistenzhunde-Prüfung, wozu im vorliegenden Fall auch ein Besuch der Mensa gehört.

ZEIT ONLINE: „Ist Ihr Handicap im All ein Vorteil, Herr McFall? – Im Weltraum ist jeder behindert“

Die Europäische Raumfahrtagentur Esa hat Ende 2022 ihre neuen Raumfahrer vorgestellt. Erstmalig hat die Esa auch einen Astronauten mit einer körperlichen Behinderung gesucht, um Barrieren besser zu verstehen und zu überwinden. John Macfall, nach einem Unfall beinamputiert, wurde dafür ausgewählt. Er ist Sportwissenschaftler und Chirurg. Sein Ziel ist es, an einer Langzeitmission in der Internationalen Raumstation ISS teilzunehmen. Auf dem Weg dahin sind noch eine Reihe von Hürden aus dem Weg zu räumen. „Das Wichtigste ist, wie auf der Erde, die Infrastruktur von Anfang an so zu planen, dass sie auch Behinderte berücksichtigt.“ In der Gesprächsreihe „Meine Schule des Lebens“ erzählt John Macfall von seinem Bildungsweg.

Termine

RUB: Online-Vortrag „Menschen mit Autismus – Was ist hilfreich im Studium? Bedürfnisse, Erfahrungen und Hilfen“ – für Lehrende

BITTE BEACHTEN: KORREKTUR TERMIN: DIENSTAG, 30. JANUAR 2024. Im letzten Newsletter haben wir leider versehentlich den 31. Januar angekündigt. SORRY!

Menschen mit Autismus werden durch eine bessere Diagnostik auch im universitären Alltag immer stärker präsent. Autismus-spezifische Verhaltensweisen können aber im Alltag leicht zu Missverständnissen führen. Die Referentin Dr. Christine Preißmann, Ärztin und Autistin, skizziert Herausforderungen, aber auch Potenziale und Ressourcen von Menschen mit Autismus. Außerdem benennt sie passende Maßnahmen und Unterstützungen, die den Studienerfolg sichern helfen können.

Termin: Dienstag, 30. Januar 2024, 18.00 – 19.30 Uhr
Ort: online via ZOOM
Anmeldung: [email protected]
Zielgruppe: primär Lehrende der Ruhr-Uni Bochum (RUB); Lehrende anderer Hochschulen willkommen
Veranstalter: Kontaktstelle barrierefreie Prüfungen der RUB

Hochschulforum Digitalisierung + TH Köln + Uni Potsdam: Online-Workshop „Hybrid und chancengerecht – Hybride Lehre diversitätssensibel gestalten“

In dem Workshop „hybrid & chancengerecht – hybride Lehre diversitätssensibel gestalten“ sollen gemeinsam Strategien für den Umgang mit diversen Studierendengruppen in hybriden Lernumgebungen erarbeitet werden. Im Fokus stehen behinderte oder chronisch/psychisch erkrankte Studierende sowie Studierende mit Migrationshintergrund und besonderen kulturellen und sprachlichen Herausforderungen.

Termin: 12. März 2024, 9.00 – 13.00 Uhr
Anmeldeschluss: 27. Februar 2024
Ort: Online-Veranstaltung
Zielgruppe: insbesondere Lehrende und Diversitybeauftragte an Hochschulen sowie Mitarbeiter*innen von Didaktik- und eLearning-Centren und Studierende
Veranstalter: Hochschulforum Digitalisierung in Kooperation mit TH Köln und Uni Potsdam

NA DAAD/Erasmus+: Vernetzungs- und Austauschtreffen „Mobilität chancengerecht – gemeinsam Hürden überwinden und Barrieren abbauen“

In der zweiten Veranstaltung der Reihe „Mobilität chancengerecht“ sollen insbesondere die Perspektiven von Studierenden sowie potenziellen Teilnehmenden und Geförderten berücksichtigt werden. Ziel ist, gemeinsam Mobilitätshürden zu identifizieren und Maßnahmen zum Abbau bestehender Barrieren und zur Gestaltung von angemessenen Unterstützungen zu erarbeiten. Hochschulmitarbeitende, Studierende, Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter von Interessensverbänden mit thematischem Bezug zu Inklusion und Diversität im Hochschulbereich sind eingeladen. Neben Impulsen und Inputs der Teilnehmenden im Plenum und in interaktiven Formaten werden in themenspezifischen Workshops Handlungsempfehlungen zur chancengerechteren Umsetzung des Erasmus+ Programms entwickelt.

Termin: 20. – 22. März 2024
Ort: Bonn (Präsenzveranstaltung)
Zielgruppe: s.o., insbesondere Studierende und Hochschulmitarbeiter*innen mit Bezug zu Inklusion und Diversität
Veranstalter: Nationale Agentur DAAD

HRK: Abschlussveranstaltung der Initiative „Vielfalt an deutschen Hochschulen“ – Save the date: 22. – 25. April

Unter dem Titel "Vielfalt fördern" findet vom 22. bis 25. April 2024 die virtuelle Abschlussveranstaltung der Initiative Vielfalt statt. Im Rahmen der Veranstaltung werden unterschiedliche Perspektiven rund um das Thema „Vielfalt an Hochschulen“ beleuchtet, langfristige Diversitätsstrategien diskutiert sowie natürlich die geförderten Projekte und deren Ergebnisse vorgestellt. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung werden zeitnah auf der Website veröffentlicht.

Termin: 22.-25. April 2024
Ort: Online-Veranstaltung
Zielgruppe: Interessierte

TH Mittelhessen/BliZ: Tag der offenen Tür für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte

Das Zentrum für blinde und sehbehinderte Studierende BliZ an der Technischen Hochschule Mittelhessen in Gießen lädt zu einem Informationstag für blinde und sehbehinderte Oberstufenschüler*innen, Studieninteressierte und Studiengangwechsler*innen ein. Es besteht die Möglichkeit zur individuellen Beratung, zum Erfahrungsaustausch mit erfahrenen Studierenden oder Absolvent*innen und zur Teilnahme an verschiedenen Workshops. Interessierte können das Zentrum und deren Arbeit näher kennenlernen.

Termin: 6. Mai 2024, 9.00 – 14.00 Uhr
Anmeldeschluss: 25. März 2024
Ort: TH Mittelhessen, Gießen
Zielgruppe: blinde und sehbehinderte Oberstufenschüler*innen, Studieninteressierte und Studiengangwechsler*innen
Veranstalter: BliZ der TH Mittelhessen
Infos und Kontakt: Zeki Öztürk, [email protected], 0641/309 2422 /-2456

ACCESS@KIT: Präsenz-Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte - überregional

Das Zentrum für digitale Barrierefreiheit und Assistive Technologien des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) bietet auch 2024 eine überregionale Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte an. Ziel dieser Veranstaltung ist es, einen Überblick über Gelingensbedingungen für ein Studium mit Sehbeeinträchtigung/Blindheit zu geben. Zu den unterschiedlichen Themenkomplexen referieren u.a. Orientierungs- und Mobilitätstrainer, die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung der Uni, Jurist*innen, Expert*innen des Studierendenwerks, Mitarbeiter*innen unterschiedlicher Einrichtungen am KIT sowie KIT-Studierende mit Sehbehinderung und Blindheit aus höheren Semestern. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Termin: 7. – 8. Mai 2024
Anmeldung: erbeten bis 26. April 2024 unter: info@access kit edu
Ort: Karlsruhe
Zielgruppe: blinde und sehbehinderte Studieninteressierte, insbesondere Schüler*innen der Klassen 11-13, unabhängig vom (Wunsch-)Studienort
Veranstalter: Zentrum für digitale Barrierefreiheit und Assistive Technologien des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT)

Flow im BVSS: Zukunftswerkstatt – Vernetzungstreffen für junge Stotternde

Die Zukunftswerkstatt von Flow ist das Vernetzungsevent für alle jungen Stotternde. Ziel der Veranstaltung: Kennenlernen, Austausch und Vernetzung.

Termin: 23. – 25. August 2024
Anmeldeschluss: 19. Juli
Ort: Fulda, Jugendherberge
Zielgruppe: junge Stotternde
Veranstalter: Flow – Die junge Sprechergruppe im der Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe (BVSS)

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Deutsches Institut für Menschenrechte/Abteilung Internationale Menschenrechte: Wahlstation im juristischen Referendariat ausgeschrieben

Die Abteilung internationale Menschenrechte/ Deutsches Institut für Menschenrechte hat Plätze für die Wahlstation im juristischen Referendariat für das 4. Quartal 2024 und für 2025 ausgeschrieben. Das Institut freut sich insbesondere über die Bewerbungen von Referendar*innen mit Schwerbehinderung!
Bewerbungen per E-Mail bis 29.02.2024.

DBSV: Fundraiser (m/w/d)

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband in Berlin sucht in Teil- oder Vollzeit ein*n Expert*in für Fundraising. Die Stelle ist unbefristet. Es werden ausdrücklich Bewerbungen von Menschen unabhängig von ethnischer, sozialer und nationaler Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung begrüßt.
Bewerbungen per E-Mail bis 10. Februar 2024.