Die Studierendenwerke, die das BAföG für Studierende umsetzen, fordern auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Studierendenwerks (DSW) die Bundesregierung auf, den im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Aufbruch noch in dieser Legislaturperiode beherzt anzugehen und das BAföG als wichtigsten Grundpfeiler der staatlichen Studienfinanzierung zu stärken.
„Der Handlungsbedarf wird immer größer, und die Zeit drängt. In den vergangenen Jahren hat das BAföG enorm an Kraft verloren, weil es schon lange nicht mehr ausreichend gepflegt wurde“, klagt Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerk.
Er sagt: „Der Satz für den Grundbedarf – für Essen, Trinken und Hygiene – liegt unterhalb des Bürgergelds und der Düsseldorfer Tabelle. Mit der aktuellen BAföG-Wohnpauschale von 360 Euro im Monat kann man sich in kaum einer deutschen Hochschulstadt noch ein WG-Zimmer leisten.
Die Bundesregierung ist beim BAföG gut in ihre Amtszeit gestartet und hat 2022 Elternfreibeträge, Altersgrenzen und Bedarfssätze kräftig angehoben. Auch der Heizkostenzuschüsse und die 200-Euro-Energiepreispauschale waren gute Schritte in die richtige Richtung. Doch durch die hohe Inflation, die steigenden Mieten und Energiepreise bleibt von diesen einmaligen Verbesserungen nicht mehr viel übrig.
Es bedarf stattdessen einer grundsätzlichen Reform des BAföG und einer regelmäßigen und automatisieren Erhöhung der der Förderbeträge.“
Auf der DSW-Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2023 in Berlin formulierten die Studierendenwerke die Anforderungen für solch eine grundlegende BAföG-Reform:
- BAföG-Sätze und Grundbedarf anheben auf 676 Euro; Wohnkostenpauschale anhaben auf 410 Euro; zusätzlich Bedarfssätze und Freibeträge jährlich automatisch der Entwicklung der Preise und Einkommen anpassen
- BAföG-Strukturreform, damit mehr Studierende BAföG erhalten können; diese muss unter anderem umfassen: Studienstarthilfe, regelmäßigere Anpassungen, Absenkung des Darlehensanteils, BAföG-Förderung für Neustart nach Fachrichtungswechsel/Abbruch, längere Förderdauer, Berücksichtigung von Care-Tätigkeiten und behinderungsbedingten Mehrbedarfen, flexiblerer BAföG-Leistungsnachweis; Prüfung, ob ein Teilzeitstudium gefördert werden kann
- Garantiebetrag ohne Antrag auszahlen: Auszahlung der Kindergrundsicherung direkt an die Studierenden, nicht an die Eltern
- BAföG vollständig digitalisieren, also komplett digitales BAföG-Verfahren mit einer echten e-Akte, einem e-Bescheid und einer verschlüsselten Plattform zur digitalen Kommunikation zwischen BAföG-Ämtern und Antragstellenden.
- BAföG-Ämter der Studierendenwerke ausfinanzieren, damit sie ihre hoheitliche Aufgabe personell, räumlich und arbeitsmittelbezogen erfüllen können. Sie benötigen eine adäquate Ausstattung, die seitens des Bundes bzw. der Länder auszufinanzieren ist.
Den Beschluss in voller Länge finden Sie hier:
https://www.studierendenwerke.de/beitrag/fuer-eine-beherzte-bafoeg-reform-2024