19.04.2023

Neues Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ verstetigen

Deutsches Studierendenwerk (DSW) würdigt das Programm als wichtigen Auftakt, fordert aber eine Förderung über dieses Jahr hinaus. DSW-Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl: „Mit einem einmaligen, befristeten Programm wird keine Planungssicherheit geschaffen“. Anbuhl: „Studierendenwohnheime werden nicht über Nacht gebaut“. Heute öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Programm Ende März 2023 gestartet mit 500 Millionen Euro Bundes-Fördermitteln für mehr bezahlbaren Wohnraum für Studierende, Azubis und Polizeianwärter*innen. DSW: Bis zu drei Jahre für den Neubau eines Studierendenwohnheims. DSW-Appell an die Bundesländer: „Junges Wohnen“ mit Länder-Fördermitteln ausstatten, dem Programm „Kraft und Volumen“ geben

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Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) als Verband der 57 Studierendenwerke in Deutschland, die an den Hochschulen rund 1.700 Studierendenwohnheime mit rund 195.000 Plätzen bereitstellen, würdigt das neue Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ und insbesondere den Wieder-Einstieg des Bundes in die Wohnheimförderung als wichtigen Auftakt, fordert aber gleichzeitig eine Verstetigung der gemeinsamen Bund-Länder-Förderung über dieses Jahr hinaus.

Die Bundesregierung hat das neue Programm „Junges Wohnen“ am 30. März 2023 bei einem Medien-Termin beim Studierendenwerk Berlin offiziell vorgestellt; der Bund stellt in diesem Jahr 500 Millionen Euro bereit für mehr bezahlbaren Wohnraum für Studierende, Azubis und Polizeianwärter*innen. Die Umsetzung des Programms liegt weitestgehend in der Verantwortung der Länder.

Heute Mittwoch lädt der Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung, und Technikfolgenabschätzung im Rahmen einer öffentlichen Sitzung zu einem Expert*innengespräch, an dem auch das Deutsche Studierendenwerk (DSW) teilnimmt. Der Verband hat vorab eine schriftliche Stellungnahme veröffentlicht.

DSW-Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl erklärt:

„Es ist ein wichtiger Auftakt, dass Bund und Länder nun gemeinsam Mittel bereitstellen, um mehr bezahlbaren Wohnraum auch für Studierende zu schaffen und zu modernisieren. Insbesondere der Wieder-Einstieg des Bundes in die Studierendenwohnheim-Förderung ist ein politischer Meilenstein, den wir ausdrücklich begrüßen, nachdem die Zuständigkeit während mehrerer Jahrzehnte allein den Ländern überlassen worden war.

Wir brauchen aber eine Verstetigung dieser neuen, gemeinsamen Förderung von Bund und Ländern. Mit einem einmaligen, befristeten Programm fehlt die notwendige Planungssicherheit. Studierendenwohnheime werden weder über Nacht gebaut noch saniert. Solche Bauvorhaben benötigen viel Zeit, vom Grundstückerwerb über die Schaffung von Baurecht, die Projektplanung, die europaweite Ausschreibung bis hin zur Umsetzung; das kann durchaus drei Jahre dauern.

Das neue Programm ‚Junges Wohnen‘ kann nur ein erster Auftakt sein.

Wir appellieren an die Bundesländer, ihrerseits Länder-Fördermittel für das ‚Junge Wohnen‘ bereitzustellen und so dem Programm zusätzlich Kraft und Volumen zu verleihen.

Die Studierendenwerke stehen auf jeden Fall bereit. Sie wollen und können mit den Bund-Länder-Fördermitteln bauen und modernisieren, auch unter aktuell sehr schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen und bei extrem steigenden Baupreisen.“