06.12.2017

Nachhaltigkeitspakt für innovative Mensen und Cafeterien: Forderungen zum Bereich Hochschulgastronomie

Die 78. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) fordert den Bund auf, die Arbeit der Studierendenwerke für eine nachhaltige Hochschulgastronomie mit einem Nachhaltigkeitspakt in Höhe von 10 Millionen Euro zu unterstützen.

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In den nächsten 2 Jahren soll der Pakt zu nachhaltigeren Angeboten und Küchenpraxen führen. Unterstützung wird für die folgenden Bereiche benötigt:

  • Forschung: Die Erweiterung von wissenschaftlichen und strategischen Grundlagen (z.B. energiesparende Lüftung, Pilotstudie zum Thema Nachhaltige Hochschulgastronomie und Sozialauftrag).
  • Umsetzung: Die Umsetzung von neuen Erkenntnissen ausschließlich der Investitionen in Großgeräte (z.B. via SusDish, FoodOracle).
  • Weiterbildung: Die Vermittlung in- und unter den Studierendenwerken (z.B. E-Learning).

Das geförderte Wissen soll anschließend in geeigneter Art und Weise der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Aus einer Nachhaltigkeitsperspektive kommt der Verpflegung der Studierenden in einer sich wandelnden Bildungslandschaft eine besondere Bedeutung zu. Die Mensen und Cafeterien können durch genusshafte und nachhaltige Speise- und Getränkeangebote einen wichtigen Beitrag für einen nachhaltigeren Konsum leisten. Eine innovative Hochschulgastronomie kann insbesondere die Studierenden als Multiplikator*innen gewinnen, sodass der ökologische Fußabdruck durch das Wissen um Alternativen auch im weiteren Alltag und über das Studium hinaus weiter verkleinert werden kann.

Das Klimaschutzgutachten der Bundesregierung hebt zurecht die große Offenheit der Studierenden gegenüber klimarelevanten Ansätzen hervor und weist weiterhin auf die erheblichen Einsparpotenziale bei den Klimaemissionen innerhalb der Gemeinschaftsverpflegung hin. Vorgeschlagen wird etwa den Konsum tierischer Erzeugnisse unter Berücksichtigung ernährungswissenschaftlicher Empfehlungen zu verringern, Leitungswasser anzubieten und Abfälle zu vermeiden. Weiterhin werden die Themen Beschaffung, Verpackungen, regionale und ökologische Produkte, Conveniencegrade, optimierte Großküchengeräte, veränderte Verhaltensweisen und Abläufe, Energieträger, Heizungen und Klimaanlagen diskutiert. Dabei wird der Reduzierung der tierischen Produkte mit großem Abstand das größte Treibhausgas-Minderungspotenzial beigemessen. Im Rahmen des Nachhaltigkeitspaktes können zudem die Themen Mobilität (eigene Lieferflotte der Hochschulgastronomie) sowie Liegenschaften aufgegriffen werden. Weiterhin sollen Anstrengungen unternommen werden, gute Arbeitsbedingungen und eine faire Bezahlung bei den Erzeuger*innen sicherzustellen.

Die Studierendenwerke fühlen sich verpflichtet ihre bisherigen und großen Leistungen für eine nachhaltige Hochschulgastronomie noch weiter zu steigern. Sie wollen damit einen Beitrag leisten, die Klimaziele 2020 der Bundesregierung zu erreichen. Neben nachhaltigeren Küchenpraxen muss auch die Förderung nachhaltiger Lebensstile berücksichtigt werden, wie auch in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 der Bundesregierung gefordert wird.

Die Bedeutung der Ernährung im Allgemeinen sowie der Gemeinschaftsverpflegung und der Hochschulgastronomie im Besonderen, wurde für die Verringerung der Klimaemissionen und weiterer Umweltbelastungen von der Wissenschaft erkannt. Doch können die Studierendenwerke die notwendigen Leistungen für eine nachhaltigere Hochschulgastronomie nicht alleine aufbringen. Die Mittel können aufgrund des sozialen Auftrags der Studierendenwerke nicht durch die Studierenden aufgebracht werden. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert zumindest die Hürde der Finanzierung einzureißen. Dafür sind Mittel notwendig, die über die reguläre und in den letzten Jahren und Jahrzehnten meist sinkende Finanzierung der Bundesländer hinausgehen.