01.12.2010

„Eine Hochschule für Alle" - Handlungsstrategien der Studentenwerke zur Umsetzung von UN-Behindertenrechtskonvention und HRK-Empfehlung

Ein diskriminierungsfreier und chancengleicher Zugang zur allgemeinen Hochschulbildung und zu lebenslangem Lernen für Menschen mit Behinderung muss gewährleistet werden.

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Die 71.ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW)

 

  1. unterstützt die Forderungen der HRK-Empfehlung „Eine Hochschule für Alle" sowie der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hinsichtlich der Sicherstellung eines diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugangs zur allgemeinen Hochschulbildung und zu lebenslangem Lernen für Menschen mit Behinderung.
     
  2. fordert Hochschulen, Bund  und Länder auf, Maßnahmen im Sinne der HRK-Empfehlung „Eine Hochschule für Alle" und des Art. 24 UN-BRK zu ergreifen.
     
  3. empfiehlt ihren Mitgliedern, sich aktiv an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Form von Aktionsplänen auf Länderebene zu beteiligen.
     
  4. verpflichtet ihre Mitglieder, sich innerhalb der nächsten sechs Monate einen Über­ blick über die eigenen Handlungsfelder zu verschaffen, um die danach notwendigen  Maßnahmen einzuleiten.
     
  5. verabredet, die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und die geplanten wie eingeleiteten Maßnahmen auf der nächsten Mitgliederversammlung zu diskutieren.

Begründung:

Neue Impulse durch die United Nations-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Deutschland hat mit der Ratifizierung  der  UN-Behindertenrechtskonvention das Menschenrecht auf inklusive und diskriminierungsfreie Bildung  anerkannt.  Darin ist gemäß Art. 24 UN­ BRK der gleichberechtigte  Zugang  zur  Hochschulbildung und zu lebenslangem  Lernen eingeschlossen. Die Vertragsstaaten haben angemessene Vorkehrungen zu  treffen, damit Menschen mit Behinderung ihr  Potenzial an Talenten und  Fähigkeiten voll  entwickeln können. Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der tertiären Bildung werden in die Aktionspläne von Bund und Ländern einfließen.

 

Daraus ergeben sich neue Herausforderungen und Chancen für Hochschulen, Studentenwerke, Bund und Länder. Um gemeinsam eine Kultur der Vielfalt und Teilhabe in den Hochschulen zu schaffen, ist es erforderlich, bauliche,  kommunikative, didaktische, strukturelle

 

und organisatorische Barrieren abzubauen und eine Praxis der „angemessenen Vorkehrungen" als Bestandteil eines Antidiskriminierungs- bzw. Diversity-Managements zu entwickeln.

 

Die Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) „Eine Hochschule für Alle" als Handlungsleitlinie

Wichtige Handlungsfelder benennt die HRK-Empfehlung „Eine Hochschule für Alle", die im April 2009 einstimmig von der Mitgliederversammlung der HRK verabschiedet wurde. Darin verpflichten sich die Hochschulen, eine Bestandsaufnahme durchzuführen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation behinderter Studieninteressierter und Studierender einzuleiten. Die Ergebnisse sollen 2012 evaluiert werden.

 

Studentenwerke als verlässliche Partner von Studierenden und Hochschulen

Eine gemeinsame Empfehlung der Studentenwerke zur Sicherung gleichberechtigter und diskriminierungsfreier Studienbedingungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention kann ein weiteres notwendiges Signal auf dem Weg zu einer „Hochschule für Alle" setzen und die Mitwirkung an den Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Handlungsfeld der Studentenwerke vorbereiten.

 

Gerade unter den veränderten Studienbedingungen, die wenig Freiraum zur individuellen Orientierung lassen , sind Studierende in besonderen Lebenslagen verstärkt auf schnelle und passgenaue Informationen und Beratung sowie auf professionelle Unterstützung bei der Organisation des Alltags bzw. der Bewältigung von Problemen im Studium und Privatleben angewiesen.

 

Im Hinblick auf die anstehenden Aktionspläne des Bundes und der Länder zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sollten die Studentenwerke prüfen, inwiefern der Paradigmenwechsel - Stichwort: Teilhabe statt Fürsorge - in den Arbeitsbereichen der Studentenwerke bereits verwirklicht ist Zu den zentralen Handlungsfeldern gehören:
 

  • der Ausbau  eines qualifizierten und barrierefreien Informations- und Beratungsangebots unter besonderer Beachtung der Studienfinanzierungsberatung, das die besonderen Belange behinderter Studierender einbezieht,
  • die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung des Informations- und Kommunikationsangebots,
  • die Gestaltung eines barrierefreien Campus,
  • die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für Studierende mit Behinderung bzw. chronischer  Krankheit,
  • die Verankerung von Nachteilsausgleichen für Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Krankheit bei der Nutzung von Angeboten der Studentenwerke (z.B. bei der Wohnheimnutzung),
  • die Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studentenwerke.

 

71.ordentliche  Mitgliederversammlung 

des Deutschen Studentenwerks (DSW)

am 30.11./1.12.2010