„Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegten 29. BAföG-Novelle fehlt die Kraft, und es sind noch wesentliche Nachbesserungen nötig. Das sieht auch der Bundesrat so. Auch die Länderkammer versteht nicht, warum das BMBF ivon den 150 Millionen Euro, die ihm der Bundestags-Haushaltsausschuss trotz schwieriger Kassenlage des Bundes für eine BAföG-Erhöhung zur Verfügung stellt, nur 62 Millionen Euro verwenden will. Das Ministerium will insbesondere die Sätze nicht erhöhen, weder den BAföG-Grundbedarf noch die Wohnkostenpauschale. Diesen Webfehler der BAföG-Novelle können auch leichte Verbesserungen bei der Förderhöchstdauer, dem Studienfachwechsel oder die Einführung einer Studienstarthilfe nicht aufwiegen.
Trotz stark gestiegener Preise für Lebensmittel und Mieten würden, sollten im parlamentarischen Verfahren die Bundestagsabgeordneten nicht noch beherzt eingreifen, die Studierenden beim BAföG mit einer Nullrunde bei den Bedarfssätzen abgespeist werden. Das wären dann vier Jahre Stillstand, gerechnet von der jüngsten Erhöhung im Winter 2022/2023 bis zu einer nächsten möglichen Erhöhung im Jahr 2026, nach der Bundestagswahl 2025. Während nämlich andere staatliche Leistungen wie das Bürgergeld, die Renten und die Abgeordnetendiäten automatisch an die Inflation angepasst und erhöhte werden, bleibt das ausgerechnet beim BAföG als zentralem Instrument der Bildungsgerechtigkeit aus. Um es klar zu sagen: Ich gönne allen Menschen diese regelmäßigen Erhöhungen – aber warum gibt es sie nicht auch für Studierende?
Der BAföG-Grundbedarf liegt mit 452 Euro im Monat deutlich unter dem, was die Düsseldorfer Tabelle als Richtwert für den Elternunterhalt vorgibt, nämlich 520 Euro im Monat, und er liegt weit unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld von 563 Euro im Monat, was die Bundesregierung als soziokulturelles Existenzminimum definiert. Studierende sind aber keiner Bürger*innen zweiter Klasse; sie essen, trinken und heizen nicht weniger als andere Menschen. Der Bundesrat fordert, dass der BAföG-Grundbedarf mindestens auf Bürgeld-Niveau angehoben wird!
Von der BAföG-Wohnkostenpauschale in Höhe von 360 Euro im Monat kann man sich in kaum einer Hochschulstadt noch ein WG-Zimmer leisten. Schon im Jahr 2021 lagen die durchschnittlichen Mietausgaben der Studierenden laut 22. Sozialerhebung bei 410 Euro im Monat. Und das war vor Krieg und Inflation. Diese Summe veranschlagt auch die Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt. Heute zeigen neue Marktforschungsanalysen, dass ein WG-Zimmer für Studierende auf dem freien Wohnungsmarkt im Durchschnitt 479 Euro im Monat kostet – in München, der teuersten Hochschulstadt Deutschlands, sogar 760 Euro im Monat!
Kurz: Das Geld für eine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale steht bereit. Und das Bundesministerium für Bildung und Forschung will es nicht nutzen? Das sendet ein fatales Zeichen an die junge Generation. Die an die Studierenden ist im besten Fall Gleichgültigkeit, ein achselzukuckendes ‚Anderes ist eben wichtiger‘. Und das ausgerechnet an eine Generation junger Menschen, die laut der neuen Studie ‚Jugend in Deutschland‘ düster in die Zukunft blickt und von der Politik enttäuscht ist…“